Autokauf über Darlehen - wie buchen?

  • Hallo zusammen,


    habe jetzt relativ lang gesucht und leider keine passende Antwort gefunden. Dachte das meine Frage mehr Leute beschäftigt. Naja.


    Habe mit Mitte 2014 ein Auto gekauft. Und zwar Über die Autobank mit Vollfinanzierung. Das ganze läuft 4 Jahr und dann kann ich entscheiden ob das Autohaus mein Auto wieder zurückkauft, ich eine Abschlussrate zahle und somit das Auto Mein ist, oder Anschlussfinanzierung.


    Meine Fragen sind:


    welches Konto muss der Kauf
    welches Konto der Kredit
    welches Konto die Zinsen


    eigentlich einfach, aber ich werde da nicht schlau............................


    Grüße


    Der Sommelier

  • Habe mit Mitte 2014 ein Auto gekauft.... Und zwar Über die Autobank mit Vollfinanzierung. Das ganze läuft 4 Jahr und dann kann ich entscheiden ob das Autohaus mein Auto wieder zurückkauft, ich eine Abschlussrate zahle und somit das Auto Mein ist, oder Anschlussfinanzierung.


    welches Konto muss der Kauf
    welches Konto der Kredit
    welches Konto die Zinsen


    Hallo,
    Also ich gehe mal davon aus dass es sich um einen sogenannten Mietkauf handelt, mit entsprechendem Mietkaufvertrag. Kein Leasing!


    Da Du das Auto schon 2014 "gekauft" hast, wurde sicher auch schon die Umsatzsteuer mit der 1.Rate fällig.
    Konto für den Kauf ist (SKR 03) 0320 PKW
    Konto Kredit 1700 sonstige Verbindlichkeiten
    Konto Zinsen (Du meinst sicher mtl./Quartals o.jährliche Darlehensraten) 4815 Kaufleasing



    Nachtrag:
    Im Rechnungswesen-Portal -klick gutes Beispiel gefunden.

    Einmal editiert, zuletzt von maxi_floor ()

  • Zinsen auf 2120 Zinsaufwendungen


    hallo auch,
    "Zinsen" der Autobank sollten neben dem Kostenanteil in der Monatsrate enthalten sein und als Aufwand 4815 (19% USt/VSt.)gebucht werden.
    Da es sich hier um eine Zinssubvention der Autobank an ihren Händler (Vertriebsgesellschaft) also um eine Leistung eigener Art handelt, ist diese Umsatzsteuerrechtlich zu behandeln.
    BMF v. 24.09.2013


    Das von Dir erwähnte Kto. 2120 ist übrigens ohne USt. (gilt für Altverträge)

  • Moin maxi_floor,


    nach meinem Verständnis beschreibt doch der von Dir genannte Link das Innenverhältnis zwischen Händler und dem Finanzierungsinstitut?
    Auch in dem von Dir angeführten Beispiel werden die Buchungen doch anders - und meines Erachtens richtig - dargestellt:
    1. Zahlung - gesamte USt + 1. Rate, alle weiteren beinhalten die Darlehenstilgung zzgl. Zinsaufwand (demzufolge ohne Steuer)?
    Alles vorbehaltlich der individuellen Vertragsgestaltung (Ausweis der Umsatzsteuer gesamt oder nur in den Raten), die wir ja hier nicht kennen...


    Gruß
    Maulwurf

  • das Innenverhältnis zwischen Händler und dem Finanzierungsinstitut?


    hallo maulwurf23,
    Ja eben.
    Die Finanzierung erfolgte über die "Autobank" Und wenn diese für die "Leistung eigener Art" - Zinsen - 19% USt. geltend macht, (nehme ich doch mal an) wo wird dann bei dem Betrag € 60,25 (Zinsen) das Kto. 1576 Abziehbare Vorsteuer angesprochen?
    Die monatliche Rate € 430,56 bedient ja nur das Verbindlichkeiten Kto. 1700 so dass dieses nach 36 Raten ausgeglichen ist.
    Und was noch zu hinterfragen wäre ist: Durch die laufende Tilgung müsste sich doch auch der Zinsanteil verringern und entsprechend der Tilgungsanteil erhöhen.

  • Moin maxi_floor,
    irgendwie reden wir aneinander vorbei..
    Ich gehe mal davon aus, dass die Bank dem *Kunden* den Zinsanteil der Tilgung - als Finanzdienstleistung - steuerfrei berechnet..
    Gruss
    Maulwurf


  • Bevor hier über Buchungen geredet wird, muss doch erst einmal geklärt werden, was hier wirklich vorliegt! Dabei sollte der Leasingerlass der Finanzverwaltung beachtet werden (BMF IV B/2 - S 2170 - 31/71), der regelt, ob es sich um eigenes Anlagevermögen oder um eine Miete handelt. Erst dann kann über die Buchungsregelung gesprochen werden.
    Es liegt hier doch ein Leasingvertrag mit Kaufoption vor, die Grundmietzeit von 4 Jahren liegt unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Kfz von 6 Jahren --> d.h. es liegt der Fall b) des oben genannten Erlasses vor. Danach ist das Fahrzeug beim TE zu aktivieren, wenn
    a) die Grundmietzeit weniger als 40% oder mehr als 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt. Da 4 Jahre 66.67% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sind, fehlt es an diesem Kriterium!
    b) der Kaufpreis am Ende der Leasingdauer wird vom TE nicht genannt. Für die endgültige Zuordnung muss man aber wissen, wie dieser ermittelt wurde. Laut Leasingerlass (Punkt 2. b) bb) muss dieser niedriger sein als der Restbuchwert bei Ansatz der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (hier also weniger als 2/3 der Anschaffungskosten oder eines niedrigeren gemeines Wertes (= Marktwertes). Nur dann kann aktiviert werden. Sonst sind die monatlichen Raten als Aufwand zu buchen.

  • Erstmal vielen Dank für alle Antworten.


    Zum Thema: Ich habe das Auto auf Kredit der Autobank gekauft. Mit MwSt in der Rechnung und im Kreditbetrag.
    Nicht Leasing. Kauf! Nur habe ich eine Garantie, dass das Autohaus mir den Wagen nach 4 Jahren abkauft wenn ich will. Also Steuerrechtlich gehört das Auto mir. Finanztechnisch natürlich noch der Autobank ;) bzw. denen zu großem Teil mir ein Wenig.


    Um meine Frage auf die Fakten zu bringen:


    Welches Konto muss ich den Kauf inkl. MwSt buchen?
    Welches Konto den Kredit welchen ich für das ganze Auto bekommen habe? Wobei hier ja Zinsen inkludiert sind.
    Welches Konto meine Raten die ich monatlich abstotter?


    Vielen Dank nochmal!!!


    PS ja ich weiß ich bin spät dran mit der Abgabe ;)

  • Moin Sommelier78,


    ich würde unter den genannten Voraussetzungen auch zum Mietkauf tendieren, aber vielleicht solltest Du das nochmal von fachlicher Seite überprüfen lassen ;)
    Wenn dem so ist, beschreibt der von maxi_floor gepostete Link doch ganz anschaulich die notwendigen Buchungen :)


    Gruß
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    ich würde unter den genannten Voraussetzungen auch zum Mietkauf tendieren, ...

    Sehe ich ebenso. Ist auch in meinen Augen ein ganz "normaler" Kauf auf Kredtbasis.

  • ich würde unter den genannten Voraussetzungen auch zum Mietkauf tendieren, aber vielleicht solltest Du das nochmal von fachlicher Seite überprüfen lassen


    Ist auch in meinen Augen ein ganz "normaler" Kauf auf Kredtbasis.


    Ich bleibe bei meinen Bedenken und kann maulwurf23 nur beipflichten - hier ist fachlicher Rat gefragt, und der kann nur von einem Steuerberater kommen. Gerade der Punkt der garantierten Rücknahme bei Verlangen weist eben darauf hin, dass es kein "normaler" Kauf ist, eher ein verkapptes Finanzierungsleasing. Ich habe in meiner beruflichen Tätigkeit sehr viel mit Leasingverträgen zu tun, kann aber hier (und darf auch nicht) wegen mangelnder Infos aus dem Vertrag keine endgültige Aussage treffen.
    Fazit: der TE sollte sich schnellstmöglichst (bevor er alles bucht) kompetenten Rat holen.

    Mit MwSt in der Rechnung und im Kreditbetrag.


    Im Kreditvertrag? Bankgeschäfte sind normalerweise nicht mehrwertsteuerpflichtig (§ 4 Nr. 8 UStG)


    Also Steuerrechtlich gehört das Auto mir.


    Das gerade bestreite ich - selbst bürgerlich-rechtlich hast du noch kein Eigentum, denn ich nehme an, dass du den Kfz-Brief nicht ausgehändigt bekommen hast! Du bist Besitzer, das ist alles, aber macht einen riesengroßen Unterschied in der Beurteilung.

    • Offizieller Beitrag

    Gerade der Punkt der garantierten Rücknahme bei Verlangen weist eben darauf hin, dass es kein "normaler" Kauf ist, eher ein verkapptes Finanzierungsleasing.

    Es ist ein ganz normaler Kreditvertrag wie er mir seit wirklich zig-Jahren von einem der größten deutschen Premiumhersteller her bekannt ist. Die haben gar keine anderen Kreditverträge, auch nicht für reine Privatleute.


    Das gerade bestreite ich - selbst bürgerlich-rechtlich hast du noch kein Eigentum, denn ich nehme an, dass du den Kfz-Brief nicht ausgehändigt bekommen hast! Du bist Besitzer, das ist alles, aber macht einen riesengroßen Unterschied in der Beurteilung.

    Den bekommt er auch bei einem, in Deinen Augen "echten", Kreditvertrag nicht ausgehändigt. Finanziert er über die Bank, ist der bei der Bank hinterlegt. Dieses dient einzig und allein der Sicherung des Anspruchs des Kreditgebers (ähnlich Eintragung Grundschuld bei Häusern/Grundstücken). Er darf das Kfz auch an einen Dritten verkaufen, ohne die Bank bzw. den Darlehensgeber um Zustimmung zu fragen. Löst er ab, bekommt er den Kfz-Brief ausgehändigt und reicht diesen weiter.


    Das vertragliche vereinbarte Rücknahmeangebot ist lediglich ein Angebot und zudem preislich nicht bindend. Es ist oft identisch mit dem kalkulierten Zeitwert im Zeitpunkt des Endes der regulären Darlehenslaufzeit. Je nach Kilometerstand kann dieser Wert dann später unbegrenzt nach oben oder unten abweichen. Der Händler garantiert nur, dass er das Fahrzeug abnehmen würde. Ob mir dann der Preis passt oder nicht kann ich ganz alleine entscheiden.


    Auch die Möglichkeit der Anschlussfinanzierung spricht übrigens gegen einen Leasingvertrag.


    http://srbg.de/der-unterschied…ing-und-finanzierung.html
    http://finanzierung.gestalten.…rlehen-oder-leasing.shtml


  • Das vertragliche vereinbarte Rücknahmeangebot ist lediglich ein Angebot und zudem preislich nicht bindend. Es ist oft identisch mit dem kalkulierten Zeitwert im Zeitpunkt des Endes der regulären Darlehenslaufzeit. Je nach Kilometerstand kann dieser Wert dann später unbegrenzt nach oben oder unten abweichen. Der Händler garantiert nur, dass er das Fahrzeig abnehmen würde. Ob mir dann der Preis passt oder nicht kann ich ganz alleine entscheiden.


    Auch die Möglichkeit der Anschlussfinanzierung spricht übrigens gegen einen Leasingvertrag.


    http://srbg.de/der-unterschied…ing-und-finanzierung.html
    http://finanzierung.gestalten.…rlehen-oder-leasing.shtml


    So ist es! Also ich denke nun schon was ich buche....Eile ist geboten!


    Vielen Dank nochmal an alle die sich hier beteiligt haben.


    Grüße aus klimatisierten Räumen ;)


    Carsten

  • So, da Steuerfachmann im Urlaub hole ich den Thread hier nochmal hoch:


    Habe nun gebucht


    Kaufbetrag Freie Buchung 0320 inkl. MwSt auf Bank
    Gesamtkreditbetrag Freie Buchung 1705 auf Bank
    Zinsen Ausgaben 2100 Zinsen und ähniches auf Bank
    Raten Ausgaben 4815 Kaufleasing auf Darlehen


    richtig?

  • Ich fürchte, nein...

    Zitat

    Kaufbetrag Freie Buchung 0320 inkl. MwSt auf Bank

    -Du hast doch den Kaufpreis nicht komplett überwiesen? Umsatzsteuer -> Kauf war doch in 2014, da warst Du doch, noch umsatzsteuerbefreit, wenn ich mich recht erinnere?
    also richtig wäre: 0320 (inkl.Steuer?) im Soll an 1705 Darlehen Haben


    Die monatlichen Raten dann aufteilen: Rate auf 1705 (Soll) und Zinsen auf Zinsaufwand (Soll) an Bank (Haben).


    Es handelt sich ja - wahrscheinlich s. o. - nicht um einen Leasingvertrag.. bitte kläre Deine Fragen unbedingt doch noch mit dem StB ab, das kann hier aus der Ferne keiner abschließend beurteilen..


    Gruß
    Maulwurf

  • :S das hin und her gehopse ist ja nicht wirklich hilfreich....


    "Ihr" mit eurem Mietkauf........


    zum besseren Verständnis nochmal <<defekter Link wurde von der Redaktion entfernt>>]

    Zitat

    Mietkauf ist aus steuerlicher Sicht nicht unbedingt gleichbedeutend mit Leasing. Bei einem Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum sofort auf den Käufer über.


    Während beim Leasing der Leasinggeber Eigentümer bleibt und der Leasingnehmer als Aufwand nicht die Abschreibungen, sondern die Leasingraten und die anteilige Sonderzahlung berücksichtigen kann. (Linkseite aber bitte zu Ende lesen)


    Die monatlichen Raten dann aufteilen: Rate auf 1705 (Soll) und Zinsen auf Zinsaufwand (Soll) an Bank (Haben).


    hallo... erstmal,


    ...gut angedacht @maulwurf23 ist auch richtig so. Da Zinsen und Kostenanteil (umsonst wird beim Autohaus keiner arbeiten) eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe sind. Ist der Tilgungsanteil Kostenneutral zu buchen. Nur wie soll @Sommelier78 aufdröseln was von den 268,28 nun was ist. :rolleyes:
    Und auf welchen Teil fällt MwSt. an. Da der "Kostenanteil" Leistung ist, + 19%
    Bei den Zinsen gehen unsere Meinungen ja getrennte Wege. Dennoch gehört auch dieser Punkt geklärt.

    Zitat

    Bankgebühren und Zinsen sind normalerweise von der Umsatzsteuer befreit. Das hat der Gesetzgeber in § 4 Nr. 8 UStG so festgelegt. Gegenüber „Unternehmern“ dürfen Finanzdienstleister gemäß § 9 Abs. 1 UStG jedoch auf diese Steuerbefreiung verzichten.

    Quelle Und ist die "Autobank" eine ´richtige´ Bank oder gilt für sie ein Erlass des BAF aus 2008 aus dem hervorgeht dass Kreditinstitute befugt sind USt. zu berechnen.


    Man sieht, die Fragezeichen werden nicht kleiner.


    Interessant wäre noch auf den Punkt € 7.373,71 "Restrate" einzugehen. Kann diese nach Vertragsablauf durch das Autohaus durch Restwertgutachten "in deren Interesse" "justiert" werden?


    Schließlich wäre ein Minderbetrag (Wertminderung) aufgrund div. Steinschläge und Raucherhimmel welcher @Sommelier78 dann gut geschrieben würde auch irgendwo als Kosten zu buchen.

  • Tach ooch, Ihr zwei :)


    @maxi_floor, wenn ich Dich recht verstehe, gehst Du vom Leasing aus - "meine Rede" ist aber der Mietkauf. Weder Du noch ich kennen die einzelnen vertraglichen Bestimmungen, die ja eine "Aufdröselung" eventuell möglich machen würden - was ist Tilgung, was Zinsanteil, was ist mit USt belastet...


    Ganz ehrlich, ich glaube, wir tun dem Sommelier hier mit weiteren Spekulationen keinen großen Gefallen..


    Gruß :whistling:
    Maulwurf