Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei meine erste Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen und mir kam da folgende Frage auf:
Wenn ich als Selbständiger eine Bahnfahrt zu einem Kunden unternehme, welche Kosten kann ich dann wo und wie geltend machen?
Beispiel: Entfernung 270 km - Bahnticket 55,- Euro (inkl. 19% USt.) (einfache Strecke, Rückfahrt natürlich nochmal das Gleiche)
Ich hatte mir gedacht, dass ich in meiner Reisekostenabrechnung die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro km nutze: 270 km * 0,3 €/km = 81 €
Wie bzw. wo verbuche ich dann noch das Bahnticket?
Gehört das in meine EÜR noch zusätzlich als Ausgabe rein, die meine Einnahmen mindert?
Kann ich die Vorsteuer absetzen?
Falls beides nicht, muss ich den Zahlungsvorgang noch irgendwo protokollieren?
Wenn ja, wo?
Ich danke schonmal für eure Antworten, da ich hierzu keine spezifischen Antworten im Internet gefunden habe
viele Grüße
Mirakel