Bahnfahrten als Selbständiger wie genau in EÜR und Reisekostenabrechnung buchen?

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade dabei meine erste Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen und mir kam da folgende Frage auf:
    Wenn ich als Selbständiger eine Bahnfahrt zu einem Kunden unternehme, welche Kosten kann ich dann wo und wie geltend machen?


    Beispiel: Entfernung 270 km - Bahnticket 55,- Euro (inkl. 19% USt.) (einfache Strecke, Rückfahrt natürlich nochmal das Gleiche)


    Ich hatte mir gedacht, dass ich in meiner Reisekostenabrechnung die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro km nutze: 270 km * 0,3 €/km = 81 €


    Wie bzw. wo verbuche ich dann noch das Bahnticket?
    Gehört das in meine EÜR noch zusätzlich als Ausgabe rein, die meine Einnahmen mindert?
    Kann ich die Vorsteuer absetzen?


    Falls beides nicht, muss ich den Zahlungsvorgang noch irgendwo protokollieren?
    Wenn ja, wo?



    Ich danke schonmal für eure Antworten, da ich hierzu keine spezifischen Antworten im Internet gefunden habe :(


    viele Grüße
    Mirakel

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte mir gedacht, dass ich in meiner Reisekostenabrechnung die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro km nutze: 270 km * 0,3 €/km = 81 €

    Das ist bei dem geschilderten Sachverhalt unzulässig. Das tatsächliche genutzte Verkehrsmittel ist mit den attsächlichen Kosten zu Grunde zu legen.


    Wie bzw. wo verbuche ich dann noch das Bahnticket?
    Gehört das in meine EÜR noch zusätzlich als Ausgabe rein, die meine Einnahmen mindert?

    Nur das gehört in die EÜR.


    Kann ich die Vorsteuer absetzen?

    Natürlich. Warum sollte sie nicht abziehbar bzw. anrechenbar sein?

  • Danke für deine Antwort, die macht so einiges klarer :)
    Dann sind meine Bahntickets ganz normale Ausgaben!


    Mir sind in der Zwischenzeit noch ein paar Sonderfälle aufgefallen:
    Was ist wenn ich für eine Fahrt keine Quittung vorliegen haben (z.B. weil ich mit Freunden mitgefahren bin, gab Trinkgeld) oder für eine Bahnfahrt einen Gutschein (kein Fahrpreis auf dem Ticket) genutzt habe?


    Wie würde das geregelt?

    • Offizieller Beitrag

    Mir sind in der Zwischenzeit noch ein paar Sonderfälle aufgefallen:
    Was ist wenn ich für eine Fahrt keine Quittung vorliegen haben (z.B. weil ich mit Freunden mitgefahren bin, gab Trinkgeld) oder für eine Bahnfahrt einen Gutschein (kein Fahrpreis auf dem Ticket) genutzt habe?

    keine Kosten = keine Betriebsausgaben/Vorsteuer