WISO EUR&KASSE - Software Einkauf aus anderem EU Land verbuchen

  • Wenn ich eine kleie Zusatzsoftware kaufe, Preis um dei 50 Euro, dann verbuche ich das öfters auf kto 4806 mit 19% Vorsteuer.


    Wie muss ich es aber eingeben / buchen wenn ich die gleiche Software aus dem EU Anland kaufe (habe UST-Identnummer). Also der Lieferant liefert ja dann ohne Aufschlag der Steuer. Kann ich dann das gleiche Kto nehmen bzw. wie läuft das ab?

  • Moin Maxi62,
    hier handelt es sich um eine rinnergemeinschaftliche Leistung/Lieferung. Dabei gilt das "reverse charche" Verfahrens, also die Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Soll heißen:
    Erwerb (Du hast eine CD erhalten): Konto 3425 i.g. Erwerb 19% Vorsteuer und Umsatzsteuer oder:
    Sonstige Leistung (Download) : Konto 3125 sonstige Leistung 19% Vorsteuer und Umsatzsteuer
    Natürlich vorausgesetzt, die Rechnung
    den gesetzlichen Vorgaben ;)


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Das war aber flott, danke!


    Was ich aber bei der ganzen Sache nicht so verstehe ist folgendes:
    Wenn ich im Inland Dinge Kaufe, dann muss ich ja unterscheiden ob es Software für Betrieb ist, ob es Ware ist ob es Bürobedarf ist usw. usw., alles kommt auf andere Konten.


    Und beim EU Einkauf kommt alles auf 3425? Was ist wenn was abgeschrieben muss usw. ?

  • Bei Deinem Fall ging es aufgrund des Betrages um ein "Kosten"-Konto. Wenn Du Anlagevermögen " ausserdeutsch" erwirbst, würde ich schon das AV-Konto nehmen, nur dann wieder mit dem Steuer Schlüssel für den innnergemeinschaftlchen Erwerb. Die Abschreibung geht doch vom Nettobetrag aus...
    Gruss
    Maulwurf

  • Wie @Maxi62 habe ich eine USt-IdNr. (VAT) – im Apple App Store ist diese aber beispielsweise nicht hinterlegt.




    Ich kann aus der Antwort von @maulwurf23 nicht ganz rauslesen, ob der von mir angewandte Steuersatz korrekt wäre für den Software-Download: EU USt 19% mit VSt-Abzug 19%.

    Kurz, ich bin da etwas unsicher und wollte das lieber noch einmal bestätigt haben, bevor ich wieder 4. Quartalsberichtigungen raushauen muss.

  • Puh. Der fällt der Stein mit Wucht vom Herzen. War schon seit 1 Stunde am recherchieren was Sache ist. … und neben dem alten Forenkonto was ich nicht nutze haben die Jungs von Big B Data wohl auch mein aktives Konto gelöscht. Die Neuanmeldung hat sich auf jeden Fall gelohnt. Danke Maulwurf.

  • Mhhh. Mein USt-ID ist nicht im App Store hinterlegt, da dies nicht geht – Apple behandelt alle als private Personen. Im Gegenzug möchte ich natürlich trotzdem einige Apps als Freelancer beruflich abschreiben. Wenn ich den Artikel recht verstehe geht das nur als Sofortabschreibung über das Konto "geringwertige Wirtschaftsgüter".


    Bisher hatte ich in meinem SKR03 angelehnt an Konto 4930 (Bürobedarf) mir ein Konto 4931 (Software/Trivialsoftware) für günstige Apps unter der 410 € Grenze eingerichtet. Klar das sowas wie die Adobe CC als Wirtschaftsgut zu erfassen ist im Anlagevermögen, aber dort jede kleine App reinzuhauen und separat zu erfassen scheint mir wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.


    Wäre auf jeden Fall schon ein Aufwand das alles umzubuchen. Ich recherchiere die Tage noch einmal und lese den verlinkten Artikel dir noch mal @maulwurf23. Danke schon einmal für die Hilfe und den Link. Wenn sich noch eine Eingebung ergibt, nur her damit.

  • Moin,


    erstmal zu den kleinen Apps: die könntest Du doch in einer Summe auf das im Link genannte Abschreibungskonto umbuchen. Dies betrifft dann aber nur diejenigen Apps, die Du nicht als Unternehmer erworben hast - das wäre dann das im Eingangs post erwähnte "reverse Charge" Verfahren, Konto 3125.
    Und zur Adobe Cloud: beziehst Du die im Abo? Dann wären es auch Kosten und kein Anlagevermögen...


    Sorry, dass die Antwort nicht so eindeutig wie versprochen ist :|


    Viele Gruesse
    Maulwurf

  • Ich habe heute einen ähnlichen Fall, den ich verstehen möchte.


    Es ist eine Rechnung für eine temporäre Softwarelizenz über 99€ aus Frankreich. Meine UmStID ist aufgeführt, ich mache EÜR und nutze SKR03.


    Auf der Rechnung ist ausgewiesen:

    Leistung: Software Lizenz
    Tax Rate: 19%
    UnitPrice (Tax excl.): 99 €
    Total (Tax excl.): 99€
    "Exempt of VAT according to section 259B of the General tax Code: PaymentMethod PayPal 99,00 € ????


    Aus den obigen Antworten entnehme ich, dass es normaler Weise die richtige Vorgehensweise 19% aus EU-Erwerb aufzuführen. Ich hoffe, dass das bei meiner Rechnung nun auch der Fall ist.


    Außerdem frage ich mich, wie Pattulus (2015) ob es wichtig ist welches Konto ich verbuche. Ich meine, ist es übersichtlicher für das FA, wenn ich in diesem Fall 3425 im SKR03 nehme, oder kann ich genauso gut, wenn ich will, 4806 nehmen, wenn ich darauf achte, den Steuersatz 19% EU-Erwerb zu nutzen (Datev-automatik und 1774 & 1574 werden ja bebucht).


    Herzlichen Dank

  • Die Vermutung liegt nahe, dass es sich um reverse-charge Verfahren handeln sollte, bei einer einer EU Leistung.


    Nun habe ich gelesen, dass eine Rechnung, die sich für § 13b (in Deutschland oder EU Tax law?) reverse charge qualifizieren will, die Angabe enthalten muss, dass das "reverse charge" Verfahren anzuwenden ist und keine Umsatzsteuer noch einen Umsatzsteuersatz enthalten darf.


    Zurück zu meiner Rechnung:

    a) kein Hinweis auf reverse charge

    b) aber etwas zu einer franz. Steuerausnahmeregelung, über die ich nichts finde im Netz

    c) 19% sind als Steuersatz angeben aber nicht berechnet (es wurde wohl mit 0%) gerechnet.

    d) da könnte ich nun annehmen, dass es ein netto Betrag von 99EUR ist aber sicher sein kann ich nicht, oder?


    Herzlichen Dank