Hallo zusammen,
ich habe eine interessante Eigentumswohnung in Innenstadtnähe gefunden, die ich evtl. kaufen möchte. Überall im Internet lese ich, dass eine Kaufpreisaufteilung 20% (Boden) 80% (Gebäude) der Regel entspricht. Aus einem Gutachten der potentiellen Eigentumswohnung geht folgendes hervor:
- Bodenwert 850 €/m² >> entspricht bei der 50 m² Wohnung 86,000 EUR
- Der Gesamtkaufpreis beläuft sich auf 104,000 EUR >> d.h. nur ~17% Gebäudeanteil abschreibefähig
- Das Gebäude ist aus dem Jahr 1954, hat 6 Wohneinheiten, wurde ~1998 renoviert, steht auf einem Grundstück von ~610 m²
Muss man sich bei der Kaufpreisaufteilung an das Gutachten halten bzw. wird es das Finanzamt tun? 17% für das Gebäude erscheint mir extrem niedrig. Oder ist es in Top-Lagen durchaus möglich, das bei älteren Gebäuden die Verhältnisse so stark von der überall propagierten 20/80 Aufteilung abweichen?
Viele Dank für Eure Hilfe. Beste Grüße,
Kalle