Wenn Wohnungseigentümer für die WEG tätig werden

  • Folgendes habe ich gelesen: Wer als Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern eine Vergütung erhält z.b für Gartenarbeit, stellt dieses generell kein Arbeitsentgelt im Sinne § 14 SGB IV dar. Die Vergütung ist aber einkommensteuerpflichtig und muss in die Einkommensteuererklärung des betreffenen Eigentümers einfließen.


    Nun meine Frage: Gibt es einen Freibetrag, und wo im Programm müste man dieses dann eintragen?

  • stellt dieses generell kein Arbeitsentgelt im Sinne § 14 SGB IV dar


    Das gilt für die Sozialversicherungen - also Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Co. und hat daher keine Auswirkungen auf die Einkommensteuererklärung. Daher müsste dir der WEG-Verwalter eigentlich eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen, es sei denn, du wärst auf 450-Euro-Basis beschäftigt, dann müsste eine Anmeldung über die Knappschaft erfolgen.


    Die Vergütung ist aber einkommensteuerpflichtig und muss in die Einkommensteuererklärung des betreffenen Eigentümers einfließen.


    Hängt davon ab, ob du einen 450-Euro-Job hast oder eine "reguläre" Beschäftigung mit Lohnsteuerbescheinigung. Bei 450-Euro-Jobs ist keine Angabe notwendig (vergleiche auch hier die entsprechenden Diskussionen im Forum, über die erweiterte Suche gut zu finden). Im anderen Fall ist "ganz normal" eine Anlage N auszufüllen.
    Einen dritten Fall könnte ich mir noch vorstellen, dafür müsstest du aber einen Gewerbeschein haben - selbstständige Tätigkeit. Hierfür wäre dann eine EÜR zu erstellen und geht dann mit dem Ergebnis der EÜR in deine Einkommensteuererklärung ein. Für eventuelle Freibeträge oder Freigrenzen solltest du dir in der Hilfefunktion des Steuersparbuches die entsprechenden Informationen ansehen.