Folgendes habe ich gelesen: Wer als Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern eine Vergütung erhält z.b für Gartenarbeit, stellt dieses generell kein Arbeitsentgelt im Sinne § 14 SGB IV dar. Die Vergütung ist aber einkommensteuerpflichtig und muss in die Einkommensteuererklärung des betreffenen Eigentümers einfließen.
Nun meine Frage: Gibt es einen Freibetrag, und wo im Programm müste man dieses dann eintragen?