Buchhaltung komplett alleine ohne Steuerberater

  • Hallo, wie im Titel angedeutet würde ich gerne wissen was ihr davon haltet und ob es mit der Unternehmersuite möglich ist.


    Ich habe vor 3 Jahren eine UG gegründet um nebenberuflich etwas dazu zu verdienen.
    Das klappt auch in den Rahmen den ich mir vorgestellt habe.
    Es sind nur wenige Vorgänge im Jahr (ca 15 bis 20)
    Aus Furcht etwas falsch zu machen habe ich mich für einen Steuerberater entschieden der die Buchaltung für mich macht.
    Das kostet mich im Jahr ca. 1500 Euro incl. Jahresabschluß
    Da ich nur wenig mehr einnehme stelle ich mir natürlich die Frage das zu ändern.
    An den Einnahmen kann ich in absehbarer Zeit nichts ändern, aber vielleicht kann ich auf das Programm Unternehmersuite umsteigen?


    Die Testversion habe ich und es scheint mir recht einfach(habe vor langer Zeit mal Industriekaufmann gelernt)
    Im Zweifel kann ich natürlich noch einen Beratungstermin beim Steuerberater wahrnehmen,
    aber Ziel ist es soviel wie möglich alleine zu machen, Incl. Jahresabschluß/Bilanz.
    Zeit und Motivation sind vorhanden.


    Was haltet ihr davon? Wer macht das so? ist das mit dem Programm möglich?


    Danke schonmal und viele Grüße
    wkTorvald

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    es ist erstmal durchaus möglich, die Buchhaltung einer UG inklusive JAB in der USuite selbst zu erledigen. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind grundsätzlich gegeben.
    Allerdings:
    Das notwendige buchhalterische Verständnis muss vorhanden sein. Ein Jahresabschluß ist nicht trivial!
    Und: das Risiko ist bei einer Kapitalgesellschaft (UG) relativ hoch. Wenn Du einen Fehler machst, rollen Köpfe - im Zweifelsfall natürlich Deiner.


    Deshalb möchte ich eigentlich dringend davon abraten, ALLES selbst zu erledigen. Wenigstens für den Jahresabschluß würde ich durchaus einen Steuerberater mit ins Boot nehmen wollen.

    • Offizieller Beitrag

    Genau. Gerade bei einer UG sind einige Notwendigkeiten zu beachten, auf die ich unbedingt einen Fachmann schauen lassen würde.


    Bei 10-15 Geschäftsvorgängen IM JAHR scheint mir Dein Steuerberater aber doch deutlich überteuert. Vielleicht mal nach einem neuen umsehen?

  • Bei 10-15 Geschäftsvorgängen IM JAHR scheint mir Dein Steuerberater aber doch deutlich überteuert


    ?( Die Anzahl der Geschäftsvorgänge sagt nichts über die (HGB)-Größenklasse und das Betriebsergebnis aus. Weiter gibt es eine StBGebV nach der, und den entsprechenden Gegenstandswerten der StB. abrechnen wird.

    • Offizieller Beitrag

    Die Anzahl der Geschäftsvorgänge sagt nichts über die (HGB)-Größenklasse und das Betriebsergebnis aus. Weiter gibt es eine StBGebV nach der, und den entsprechenden Gegenstandswerten der StB. abrechnen wird.

    Und da gibt es von/bis und auch Sonderfälle/-vereinbarungen. Auch ein guter Steuerberater kann also sowohl teuer als auch preiswert sein.

    • Offizieller Beitrag


    ?( Die Anzahl der Geschäftsvorgänge sagt nichts über die (HGB)-Größenklasse und das Betriebsergebnis aus. Weiter gibt es eine StBGebV nach der, und den entsprechenden Gegenstandswerten der StB. abrechnen wird.


    Ach was, vielen Dank für die Info.


    Im Ernst: der Spielraum eines Steuerberaters ist auch bei Anwendung der Gebührentabelle erheblich, bei der Buchführung sind so 2- 12 Zehntel des jeweiligen Satzes anwendbar, bei einem Jahresabschluss 10 - 40 Zehntel.
    Wir haben den Hinweis, dass es sich noch immer um eine UG handelt, somit können wir (kann ich) ungefähre Rückschlüsse auf die Gegenstandswerte des Vorjahres vornehmen und sehen, dass diese Rechnungshöhe nicht nur in keinem echten Verhältnis zum Aufwand steht, sondern auch bei Ausnutzung des Zehntelspielraums unzweifelhaft vermeidbar gewesen wäre.

  • häschen:


    der Spielraum eines Steuerberaters ist auch bei Anwendung der Gebührentabelle erheblich, bei der Buchführung sind so 2- 12 Zehntel des jeweiligen Satzes anwendbar, bei einem Jahresabschluss 10 - 40 Zehntel.


    das stimmt so nicht ganz. Ich widerspreche dir ungern, weil ich deine Sachkompetenz zu schätzen gelernt habe. Die StGVV (die StBGebV ist veraltet, Link ist aber richtig) lässt zwar einen großen Rahmen, aber in der Regel darf der StB maximal die Mittelgebühr verlangen bei einem Fall mit "normaler" Schwierigkeit. Es gab hier in der letzten Zeit mehrere Urteile, in denen der StB erhebliche Nachlässe geben musste, weil er mit schwierigen Problemen argumentiert hat, diese aber nach Ansicht des Gerichtes nicht ausreichend belegen konnte. Ausserdem kann hier auch eine Pauschale vorliegen, die ja sowohl bei Buchführungstätigkeiten als auch bei laufenden Steuererklärungen möglich ist. Zudem dürfte hier noch eine Zeitgebühr für die erstmalige Einrichtung gekommen sein; war zwar sicherlich recht einfach, aber zwei bis drei Stunden dürften hier auch angefallen sein bis alles im System eingerichtet war. Zwei bis drei Stunden = mindestens 120 Euro bei zwei Stunden und der Mindestgebühr, bei der mittleren Gebühr und drei Stunden schon 450 Euro. Spielraum sicherlich, aber bei der Problematik "neuer Mandant", "neue Buchhaltung", erstmalig E-Bilanz (muss ja auch eingerichtet werden) u.a. sehe ich 1.500 Euro nicht als zu hoch an.
    Nichtsdestotrotz: die Entscheidung, alles alleine zu machen, kann gefährlich werden, wenn keine Kenntnisse der (handels- und steuer-)rechtlichen Vorschriften vorliegen. Im ersten Anlauf sollte ein StB zumindest noch einmal prüfen (es fällt dann ja nur die Gebühr für eine Beratung an, nicht für die Erstellung des Abschlusses oder der Steuererklärungen). Aber auch hier Achtung: Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuer sind nicht zu verachten mit all den Fallstricken.

    Genau. Gerade bei einer UG sind einige Notwendigkeiten zu beachten, auf die ich unbedingt einen Fachmann schauen lassen würde.


    Da kann ich nur vorbehaltlos zustimmen.


    nesciens

    • Offizieller Beitrag

    Steht alles nicht wirklich im Widerspruch zu meinen Worten. Nach meiner Erfahrung aber empfinde ich es als reichlich- nicht alles, was ein Steuerberater in Rechnung stellen kann, muss er auch abrechnen. Kann er also den mittleren Satz veranschlagen, muss er es noch lange nicht.


    Ist aber auch egal, ist ja Ansichtssache, ich finde es zu teuer in Anbetracht des Umfangs, Ende.


    Zudem dürfte hier noch eine Zeitgebühr für die erstmalige Einrichtung gekommen sein; war zwar sicherlich recht einfach, aber zwei bis drei Stunden dürften hier auch angefallen sein bis alles im System eingerichtet war. Zwei bis drei Stunden = mindestens 120 Euro bei zwei Stunden und der Mindestgebühr, bei der mittleren Gebühr und drei Stunden schon 450 Euro. Spielraum sicherlich, aber bei der Problematik "neuer Mandant", "neue Buchhaltung", erstmalig E-Bilanz (muss ja auch eingerichtet werden) u.a. sehe ich 1.500 Euro nicht als zu hoch an.


    Die UG besteht seit 3 Jahren. Warum denn jetzt eine Ersteinrichtung? Das habe ich den Worten des TE nicht entnehmen können.
    Und wieso sollte man für die Einrichtung einer Buchführung mit ~ 15 Buchungen jetzt zwei bis drei Stunden benötigen? [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_confused.gif] Da komme ich selbst mit Anlage aller Mandantendaten nicht hin.

    • Offizieller Beitrag

    Die Diskussion führt zwar langsam an der Hilfestellung für den TE vorbei, interessant ist das alles dennoch.


    Meine Erfahrung zeigt, dass Steuerberater wohl gerne über's Ziel hinausschießen. _Scheinbar_ versuchen viele StB, die Kühe etwas über Gebühr zu melken.


    Ich selbst bin ja jetzt auch Teil einer UG und habe vergangene Woche beim StB gesessen, um die "Ersteinrichtung" vorzunehmen. Das hat gemütlich 3 Stunden gedauert; obwohl die Dame auch etwas... dusselig war ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich selbst bin ja jetzt auch Teil einer UG und habe vergangene Woche beim StB gesessen, um die "Ersteinrichtung" vorzunehmen. Das hat gemütlich 3 Stunden gedauert; obwohl die Dame auch etwas... dusselig war


    Aber wo der PC angeht, war der Dame klar? [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_eek.gif]

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt übrigens auch Steuerberater, die bestimmte Mandanten nicht (mehr) wollen und deshalb gelegentlich auch ihren Gebührenrahmen, zwecks Abschreckung, nach oben ausnutzen. 8)