Problem mit privat genutzten Betriebsfahrzeugen

  • Hallo,
    ich bin selbständig und habe immer einen PKW im Betriebsvermögen, der auch privat genutzt wird.
    Die private Nutzung wird über die 1%-Regelung versteuert. Den entsprechenden Betrag kann ich nur eingeben, wenn ich die Maske "Verwaltung Betriebsfahrzeuge" ausfülle und dort auch die Anschaffungskosten des Fahrzeugs angebe.
    Dies führt dazu, dass ein Anlagespiegel erstellt wird, den Elster mitverschicken will.


    Da ich nun aber einen selbst erstellten Anlagespiegel verwende, beißt sich nun die Höhe der Afa aus dem automatischen Anlagespiegel (nur der PKW) mit der manuell ermittelten Summe (PKW und ca. 50 weitere Wirtschaftsgüter).


    Eine Möglichkeit wäre nun, die anderen 50 Wirtschaftsgüter auch alle in WISO einzutragen, was erstens für mich unnötig ist (da mein eigener Anlagenspiegel prima funktioniert), zweitens an und für sich viel Arbeit ist und drittens wegen unterschiedlicher Rundungen auch noch die manuelle Anpassung jedes einzelnen Abschreibungsverlaufes erfordern würde.


    Die andere Möglichkeit wäre, dass es doch eine Möglichkeit gäbe, die Privatnutzung einzugeben, ohne dass daraus ein automatischer Anlagenspiegel resultiert. Ich habe keine Möglichkeit gefunden, Vielleicht kennt ja hier jemand eine Lösung?


    In den Vorjahren habe ich das Problem zwar auch schon gehabt, aber noch Papierformulare abgegeben. Ich habe einfach die PKW-Nutzung unter "Sonstige Sach- etc. entnahmen" eingegeben und dann im Ausdruck manuell korrigiert. Unter Elster geht das natürlich nicht mehr.


    Allgemein fällt mir immer wieder auf, dass ich bei der Eingabe an Stellen scheitere oder überflüssig Zeit verplempere, an denen das Programm entweder keinen manuellen Override zulässt, wie hier. Das ist zwar mit den Jahren etwas besser geworden, scheint aber immer noch kein Designgrundsatz zu sein.

    • Offizieller Beitrag

    Ohne, mangels Programmierkenntnissen, jetzt im Einzelnen Stellung nehmen zu wollen, hast Du mal daran gedacht, dass die Finanzverwaltung mit ihrem ELSTER-Verfahren eventuell bestimmte Vorgaben macht, an die sich sich jedes Steuerprogramm zu halten hat?

  • Allgemein fällt mir immer wieder auf, dass ich bei der Eingabe an Stellen scheitere oder überflüssig Zeit verplempere, an denen das Programm entweder keinen manuellen Override zulässt, wie hier. Das ist zwar mit den Jahren etwas besser geworden, scheint aber immer noch kein Designgrundsatz zu sein.


    Das ist klar, wenn du am Anfang nicht konsequent die Möglichkeiten des Programms nutzt, fällt dir das irgendwann auf die "Beine", wenn der Gesetzgeber Neuerungen bringt. Manueller "Override" führt nun in den meisten Fällen zu Fehlern, die dann hier im Forum "gerade gebogen" werden müssen. Daher wird das Programm so weit wie möglich "idiotensicher" gemacht.


    Die andere Möglichkeit wäre, dass es doch eine Möglichkeit gäbe, die Privatnutzung einzugeben, ohne dass daraus ein automatischer Anlagenspiegel resultiert


    Wie du schreibst, solange die Anlage AVEÜR nicht per Elster gesandt werden musste, berechtigter Einwand. Inzwischen ist dieser aber Bestandteil der per Elster abzugebenden Unterlagen, und da versucht MB alles einzubeziehen ...


    Da ich nun aber einen selbst erstellten Anlagespiegel verwende, beißt sich nun die Höhe der Afa aus dem automatischen Anlagespiegel (nur der PKW) mit der manuell ermittelten Summe (PKW und ca. 50 weitere Wirtschaftsgüter).


    Und warum machst du dir nicht die Arbeit, einmalig alle 50 WG in MB einzupflegen? Du sparst dir in Zukunft den manuellen Anlagenspiegel (den du ja ohnehin dann noch in Elster einpflegen musst) und hast die Gewähr, dass AfA, Gewinne und Verluste aus dem Abgang und andere im Zusammenhang mit Anlagevermögen stehende Angaben richtig sind?

  • Und warum machst du dir nicht die Arbeit, einmalig alle 50 WG in MB einzupflegen? Du sparst dir in Zukunft den manuellen Anlagenspiegel (den du ja ohnehin dann noch in Elster einpflegen musst) und hast die Gewähr, dass AfA, Gewinne und Verluste aus dem Abgang und andere im Zusammenhang mit Anlagevermögen stehende Angaben richtig sind?


    Der manuelle Anlagenspiegel entsteht automatisch bei der Erstellung meiner Buchungssätze in Excel. Er funktioniert seit ca. 20 Jahren problemfrei und gibt mir so die Gewähr, dass alles stimmt. Bei WISO bin ich mir da nicht so sicher (aus früheren Erfahrungen mit anderen Programmteilen). Außerdem ist es mit der einmaligen Eingabe nicht getan, da ich bei jedem Abgang oder bei neuen Teilherstellungskosten ja wieder neu rechnen und die Werte ändern muss. Ich baue mir also eine neue potentielle Fehlerquelle ein.


    Grundsätzlich gilt für mich: Ich gebe Geld für WISO aus, weil es mir Arbeit sparen soll. Wenn es mir dann tatsächlich aber Mehraufwand aufnötigt, bin ich verärgert. Es ist auch nach meinem Eindruck nicht ganz richtig, dass WISO sich bemüht, weitgehend idiotensicher zu sein. Ich habe eher das Gefühl, dass es von Jahr zu Jahr mehr Möglichkeiten des manuellen Overrides gibt, während das Programm früher unflexibler war. Das finde ich auch gut und richtig für ein Programm, dass schließlich auch damit wirbt, mandantenfähig zu sein, sich also nicht nur an totale Laien wendet.


    Wie du schreibst, solange die Anlage AVEÜR nicht per Elster gesandt werden musste, berechtigter Einwand. Inzwischen ist dieser aber Bestandteil der per Elster abzugebenden Unterlagen, und da versucht MB alles einzubeziehen ...


    In Elster bzw. WISO muss ich den Anlagenspiegel bisher offenbar nicht einpflegen. Das war in den letzten Jahren so und scheint auch dieses Jahr noch so zu sein: Wenn ich das Betriebsfahrzeug lösche und nur eine manuell ermittlete Gesamtabschreibungssumme eingebe, kommt zwar auch eine Warnmeldung bei Prüfung, jedoch eine, die ich ignorieren kann. Ohne die Erklärung tatsächlich verschickt zu haben, gehe ich daher davon aus, dass ich sie (mit AfA aber ohne AVEÜR) abschicken könnte.


    Wenn, wie Du sagst, die Anlage AVEÜR mittlerweile Pflichtbestandteil von Elster ist, wieso kann ich dann die manuell ermittelte Gesamtabschreibung bei der EÜR eingeben? Wäre das dann nicht ein echter Fehler von WISO, da Verstoß gegen die Elster-Vorgaben?

  • Er funktioniert seit ca. 20 Jahren problemfrei und gibt mir so die Gewähr, dass alles stimmt. Bei WISO bin ich mir da nicht so sicher (aus früheren Erfahrungen mit anderen Programmteilen).


    Mit Excel? Da würde ich als Finanzbeamter aber alle Formeln erfragen und die Datei als Nachweis fordern mit Bearbeitungsdatum! Excel ist doch jederzeit veränderbar, nicht sehr GoBD-mäßig. Was vor 20 Jahren noch gang und gäbe war, ist heute in Zeiten der elektronischen Nachweise nun einmal nicht mehr möglich. Bei WISO weiß ich relativ genau, dass zumindest das Steuersparbuch hier sehr genau arbeitet. Hat zwar nicht alle Feinheiten integriert - kann man auch für den Preis nicht verlangen. Aber die wesentlichen Berechnungen habe ich bisher alle mit dem Steuersparbuch "richtig" ermittelt bekommen.


    Außerdem ist es mit der einmaligen Eingabe nicht getan, da ich bei jedem Abgang oder bei neuen Teilherstellungskosten ja wieder neu rechnen und die Werte ändern muss. Ich baue mir also eine neue potentielle Fehlerquelle ein.


    Das ja gerade nicht - du gibst lediglich die nachträglichen Anschaffungskosten oder Abgänge ein mit dem entsprechenden Datum. Alles übrige ermittelt das Steuersparbuch. Also eigentlich einfacher als über deine Excel-Lösung, wo ein kleiner Kopierfehler teilweise erhebliche Fehler produziert, die man dann unter Umständen erst merkt, wenn der Steuerbescheid erheblich von den erwarteten Zahlen abweicht.


    Aber - wie heisst es doch in der Fledermaus? - chacun à son gout.

  • Mein Hauptproblem ist gelöst. Durch die WISO Hotline habe ich gelernt, dass ich bei der "formulargestützten Eingabe" die private Pkw-Nutzung direkt, d.h. ohne Umweg über die "Verwaltung Betriebsfahrzeuge" eingeben kann. Somit wird auch keinw AVEÜR erzeugt.


    Inzwischen ist dieser aber Bestandteil der per Elster abzugebenden Unterlagen


    Das kann so nicht stimmen. Aus der amtlichen Anleitung zur Anlage EÜR:

    Zitat

    Zur Erläuterung kann die Anlage AVEÜR beigefügt werden.


    Was für die papierne Version nicht gefordert ist, kann ja kaum für die elektronische gefordert werden.
    Im übrigen bleibt meine Frage, warum ich eine manuelle Abschreibungssumme in WISO eingeben kann und WISO/Elster trotzdem keine AVEÜR fordern.


    Mit Excel? Da würde ich als Finanzbeamter aber alle Formeln erfragen und die Datei als Nachweis fordern mit Bearbeitungsdatum! Excel ist doch jederzeit veränderbar, nicht sehr GoBD-mäßig.


    Als EÜ-Rechner brauche ich keine GOBD, allenfalls für den Anlagespiegel. Wie sich da allerdings ein manuell änderbarer Anlagespiegel in Excel von einem manuell änderbaren Anlagespiegel in WISO unterscheiden soll, ist mir unklar. Das Finanzamt bekommt jedes jahr einen Ausdruck, der ist dann unveränderlich. Wenn es mehr sein soll, müssten ja auch die zu Grunde liegenden Buchungen den GOBD unterworfen sein, was sie nun gerade nicht sind.


    Das ja gerade nicht - du gibst lediglich die nachträglichen Anschaffungskosten oder Abgänge ein mit dem entsprechenden Datum. Alles übrige ermittelt das Steuersparbuch.


    Wie ich in meinem ersten Post schrieb, müsste ich praktisch alle Abschreibungen der Vergangenheit manuell anpassen, da ich etwas anders runde (Abweichungen liegen im Cent-Bereich). Damit geht aber leider jegliche automatisierte Berechnung flöten. "Alles übrige" ermittelt im Übrigen auch meine eigene Tabelle.


    Also eigentlich einfacher als über deine Excel-Lösung, wo ein kleiner Kopierfehler teilweise erhebliche Fehler produziert, die man dann unter Umständen erst merkt, wenn der Steuerbescheid erheblich von den erwarteten Zahlen abweicht.


    In Excel kopiert man nicht, man verformelt. Falls Du dagegen das Kopieren von Excel nach WISO meinst, sehe ich das Problem durchaus, es wird aber eher größer, wenn ich jedes WG einzeln bearbeiten muß (WISO) als wenn ich eine einzige Abschreibungssimme von Excel nach WISO übertrage.


    Fazit:
    3 Antworten auf meine Frage
    davon eine von oben herab ohne inhaltliches Eingehen auf mein Problem und vom (nur zu erratenden) Inhalt her (meintest Du "WISO hat immer recht"?) falsch (miwe - der Star des Forums der für >16.000 Beiträgen satte 69 Likes bekommen hat!)
    davon zwei nur sanft herablassend im Ton dabei inhaltlich teilweise mangelhaft (AVEÜR-Pflicht, GOBD) sowie leider auch ohne jede konkrete Hilfe.


    Da lob' ich mir die Hotline. Der wusste es auch nicht gleich, hat sich aber kurzfristig per Mail zurückgemeldet und den entscheidenden Tipp gegeben.
    Irgendwie klar, wohin ich mich beim nächsten Problem wende.

  • Fazit:
    3 Antworten auf meine Frage
    davon eine von oben herab ohne inhaltliches Eingehen auf mein Problem und vom (nur zu erratenden) Inhalt her (meintest Du "WISO hat immer recht"?) falsch (miwe - der Star des Forums der für >16.000 Beiträgen satte 69 Likes bekommen hat!)
    davon zwei nur sanft herablassend im Ton dabei inhaltlich teilweise mangelhaft (AVEÜR-Pflicht, GOBD) sowie leider auch ohne jede konkrete Hilfe.


    Hm, meinst Du nicht auch, daß gerade Dein Fazit herablassend wirkt und eventuell auch (partiell) falsch sein kann? Wahrscheinlich aber nicht, sonst hättest Du es ja nicht so geschrieben. :thumbdown:
    (Wenn sich herausstellen sollte, daß Du falsch liegst, würdest Du es dann bitte hier mitteilen?)


    An der Antwort von miwe4 (mit dem ich auch manchmal hart diskutiere um nicht zu sagen streite) kann ich nichts finden, woran man was aussetzen könnte. Er hat einen (möglichen) Grund genannt, der zu dem führen könnte, was Du bemängelst (ich kenn mich in diesem Thema überhaupt nicht aus, kann das also inhaltlich nicht bewerten). Damit hat er sich sehr wohl zum Problem geäußert, wenn auch (nur) mit einer Vermutung, was ich für vollkommen normal halte.


    "im Ton dabei inhaltlich teilweise mangelhaft" - das erinnert mich an Stiftung Warentest: "führt zur Abwertung".
    Nur verstehe ich nicht, was die Verwendung üblicher Begriffe, die ja nun mit Deinem Thema zu tun haben, mit einem "mangelhaften Ton" zu tun hat, abgesehen davon, daß ich nicht weiß, was ein "mangelhafter Ton" ist, der kann herablassend, aggressiv, freundlich, aufmunternd, beleidigend usw. sein, aber mangelhaft? ?(


    Da lob' ich mir die Hotline. Der wusste es auch nicht gleich, hat sich aber kurzfristig per Mail zurückgemeldet und den entscheidenden Tipp gegeben.
    Irgendwie klar, wohin ich mich beim nächsten Problem wende.


    Den Unterschied zwischen einem User-Anwendungsforum und einer Hotline scheint Dir nicht bekannt zu sein, sonst würdest Du nicht in diesem Ton reagieren. 8o

  • davon zwei nur sanft herablassend im Ton dabei inhaltlich teilweise mangelhaft (AVEÜR-Pflicht, GOBD)


    mit einem "mangelhaften Ton" zu tun hat, abgesehen davon, daß ich nicht weiß, was ein "mangelhafter Ton" ist, der kann herablassend, aggressiv, freundlich, aufmunternd, beleidigend usw. sein, aber mangelhaft?


    hallo @entejens,
    ich bin eher der Meinung, dass @Maoam nur ein Komma hinter ....Ton ....vergessen hat.
    "mangelhaft" also nur auf den Inhalt gemünzt ist/war.

    Zitat

    ...sanft herablassend im Ton, dabei inhaltlich teilweise mangelhaft (bzgl. AVEÜR-Pflicht....)


    komm wir essen Opa...... vs. komm wir essen, Opa ..... :D

  • hallo entejens,
    ich bin eher der Meinung, dass Maoam nur ein Komma hinter ....Ton ....vergessen hat.
    "mangelhaft" also nur auf den Inhalt gemünzt ist/war.


    OK, wenn dem so war, dann fällt der Punkt mit dem "mangelhaften Ton" weg - ändert aber nicht meine Meinung zu seiner Art der Kritik.


    "Hängen kann man, nicht laufen lassen." vs. "Hängen kann man nicht, laufen lassen." - viel krassere Auswirkung :D

    • Offizieller Beitrag

    Jaja, die Krux mit der Syntax...
    [Blockierte Grafik: http://pix.echtlustig.com/1506…masetzung-wichtig-ist.jpg]



    Ich spreche an dieser Stelle unserem Nutzer @Maoam meinen Respekt aus. Vier Beiträge geschrieben um günstig Hilfe abzugreifen und schon einen Moderator beleidigt.
    Das ist ein neuer Rekord und gehört gewürdigt: gut gemacht, Junge! :thumbsup: *
    Weiter so!




    * das natürlich Ironie, für den weiteren Verbleib im Forum erbitte ich nachdrücklich die Beachtung der Nettiquette und der Forenregeln. Noch einmal werde ich das nicht ohne Nutzung der Verwarnfunktion erklären.

  • Hallo Maoam,


    nur noch diese Anmerkungen zu deinen Bemerkungen (du scheinst dich mit dem Steuerrecht nicht gerade sehr gut auszukennen, riskierst dabei eine "recht große Lippe" hier):


    Was für die papierne Version nicht gefordert ist, kann ja kaum für die elektronische gefordert werden.


    Das stimmt so nicht - im Zuge der elektronischen Erklärungen werden häufiger weitaus mehr Informationen vom Fiskus abgefragt als in den Papierformen. Industrie, Handel, Gewerbetreibende etc. können dir hier ja eimmal mitteilen, wie "wissbegierig" die FA geworden sind mit Einführung von Elster.


    Als EÜ-Rechner brauche ich keine GOBD


    Auch hier bist du "schief gewickelt" - lies doch einmal das entsprechenden Schreiben der Finanzverwaltung. Dann wirst du ganz schnell merken, dass die Erstellung einer EÜR nicht vor GoBD schützt. Diese gelten immer, wenn Buchhaltungsdaten oder auch -unterlagen über elektronische Verfahren erstellt werden (und hierzu gehört auch Excel!)-


    Das Finanzamt bekommt jedes jahr einen Ausdruck, der ist dann unveränderlich


    Schützt nicht davor, dass auch die Ursprungsdatei den GoBD unterworfen ist und damit vor (nachträglichen) Veränderungen geschützt werden muss.


    Wenn es mehr sein soll, müssten ja auch die zu Grunde liegenden Buchungen den GOBD unterworfen sein, was sie nun gerade nicht sind.


    Sind sie ja auch - siehe oben.


    In Excel kopiert man nicht, man verformelt.


    Du hast noch nie eine Spalte oder Zeile kopiert? Das glaubst du doch im Leben nicht.


    davon zwei nur sanft herablassend im Ton dabei inhaltlich teilweise mangelhaft (AVEÜR-Pflicht, GOBD) sowie leider auch ohne jede konkrete Hilfe.


    Herablassend bist du - Neuling hier (gerade mal vier Beiträge in diesem Thread) und mit gefährlichem Halbwissen anderen vorwerfen, sie würden falsche Informationen verbreiten - du bist bei mir "unten durch". Suche dir Hilfe, wo du willst, von mir wirst du keine mehr bekommen.


    Nachtrag: bist du dir sicher, dass der Buhl-Support in steuerlichen Fragen überhaupt Auskunft erteilt? Da dies den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist, kann und wird dir der Buhl-Support nur Fragen zur Bedienung des Programmes beantworten, niemals aber in steuerlichen Belangen Auskunft erteilen. Insofern kann ich nicht ganz verstehen, dass deine Fragen inhaltlich beantwortet wurden.

  • Ich frage mich allen Ernstes, warum Maoam hier überhaupt Hilfe erfragen wollte! Er weiß doch eh' alles besser ...
    Ansonsten ist hier alles gesagt und kein weiterer Kommentar mehr übrig.
    An maoam: si tacuisses ....