Prüfungstätigkeit steuerpflichtig?

  • Prüfungstätigkeit bei einer Prüfung, die im Rahmen einer Ausbildung abgenommen wird (BFH-Urteil vom 23.6.1988, BStBl. II S. 890) ist nach § 3 Nr. 26 EStG bis zu einem Jahresbetrag von 1.848 EUR steuerbegünstigt (steuerfrei), sofern diese Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird.
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