Kirchensteuer nach Eheschließung

  • Hallo Zusammen,


    habe eine Frage zur Krichensteuer und ob alles so korrekt ist:


    Mann: vorher konfessionslos; Eintritt in die EV-Kirche im Mai 2014(wegen Kirchlicher Trauung)
    Arbeitnehmer; Alleinverdiener


    Frau: rk, Hausfrau


    Das ist die erste gemeinsamme Est-Erklärung. Habe alles mit Wiso Steuer 2015 gemacht


    Da unser Pfarrer einer echter schlappsack ist, kam der Bescheid zum Kircheneintritt erst im April 2015, also fast ein Jahr später.
    Zu diesem Zeitpunkt hatte ich meine Est bereits schon mit Wiso versendet und rein garnichts bezüglich Kirchensteuer eingetragen. (Hatte ja keine Daten und evtl. hatte es der Pfarrer vergessen können)


    Da ich aber wegen meiner Fortbildung einen Einspruch einlegte, kam zusammen ein neuer Bescheid mit korrektur der Kirchensteuer.
    Vorher waren nur 96€ für meine Frau fällig, die ja rk ist und in der Zusammenveranlagung ich ihren Beitrag anteilig zahlen muss.(so in etwa)
    Also wurde dem FA wohl im Zeitraum in der mein Einspruch bearbeitung war mitgeteilt, das der gute Herr jetzt Mitglied in der EV-Kirche ist.


    Als Anlage war eine Berechnung anbei:


    4521€x9%x0,5 für 7 Monate je Ehepartner
    = 118,67€ je Ehepartner
    +40 € für die ersten 5 Monate im Jahr wegen glaubensunterschiedliche Ehe


    Denke das dies an sich korrekt ist.


    Nur ich meine, das man die Kirchestuer als Sonderausgabe ansetzen darf ?!


    Muss ich jetzt wieder einen Einspruch einlegen, oder kann ich die Kirchensteuer die ich im Jahr 2014 gezahlt habe im Jahr 2015 ansetzen?!


    Ich habe gelsesen, das man das im selben Steuerjahr erledigen muss.


    Kann mir da einer helfen?


    danke ! :)

    • Offizieller Beitrag

    Hatte ja keine Daten und evtl. hatte es der Pfarrer vergessen können

    Und dann erklärt man es einfach nicht? Das Eintrittsdatum war doch bekannt. :censored:


    Da ich aber wegen meiner Fortbildung einen Einspruch einlegte, kam zusammen ein neuer Bescheid mit korrektur der Kirchensteuer.

    Der Bescheid wäre so oder so gekommen. Vom FA mit Berichtigungsvorschrift oder vom Kirchenamt selber.


    4521€x9%x0,5 für 7 Monate je Ehepartner
    = 118,67€ je Ehepartner
    +40 € für die ersten 5 Monate im Jahr wegen glaubensunterschiedliche Ehe


    Denke das dies an sich korrekt ist.

    Sieht plausibel aus.


    Nur ich meine, das man die Kirchensteuer als Sonderausgabe ansetzen darf ?!

    Ja, gemäß § 11 EStG (Zufluss-/Abflussprinzip) im Jahr der Zahlung.


    Muss ich jetzt wieder einen Einspruch einlegen, oder kann ich die Kirchensteuer die ich im Jahr 2014 gezahlt habe im Jahr 2015 ansetzen?!

    s.o.


    Ich habe gelsesen, das man das im selben Steuerjahr erledigen muss.

    s.o.

    • Offizieller Beitrag

    Zu diesem Zeitpunkt hatte ich meine Est bereits schon mit Wiso versendet und rein garnichts bezüglich Kirchensteuer eingetragen


    Gemäß Beschreibung ist hier dann der (Straf!-) Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. :|


    Ich rate jedem von diesem Vorgehen dringend ab.

  • mhh,also ein Uli Hoeneß bin ich ja nicht. Lass ich mir auch nicht unterstellen.


    Ich denke beide Seiten machen da einfach Fehler.
    Ich mache das auch nur einmal im Jahr, wodurch man eben Fehler macht.
    Und solange ich irgenwelche Falschangaben mache, lass ich es einfach weg oder Frage nach.


    Mir wurden auch einige Sachen nicht anerkannt, weil ein mini Nachweis gefehlt hatte, der im Vorjahr noch nicht verlangt wurde und im Wiso auch ausdrücklich steht, das man diesen nicht benötigt.


    Da werden mir eben auch einfach mal 1500€ nicht anerkannt und ohne Mitteilung wird der Bescheid erlassen..und wenns ich es nicht merke, werde ich betrogen.


    Naja, das ist ja jetzt nicht das Thema und ich bin mir dessen bewusst.


    Wie gesagt, wenn 1 Jahr später der Eintrittsbescheid kommt..wie soll man damit umgehen ?!


    Jetzt bitte ich nochmals um Hilfe:



    Wo trage ich jetzt in WISO korrekt die Zahlen der Kirechensteuer ein, die bei mir und meiner Frau festgesetzt wurden ?
    - die ich jetzt bezahlt habe
    - und gleichzeitig also Sonderausgaben geltend mache


    Trotzdem schon mal Danke für die Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    mhh,also ein Uli Hoeneß bin ich ja nicht. Lass ich mir auch nicht unterstellen.

    Wieso unterstellen? Der Tatbestand ist unabhängig des Betrages erfüllt.


    Ich denke beide Seiten machen da einfach Fehler.
    Ich mache das auch nur einmal im Jahr, wodurch man eben Fehler macht. Und solange ich irgenwelche Falschangaben mache, lass ich es einfach weg oder Frage nach.

    Nein, nur Du hast einen Fehler begangen. Unabhängig davon, wann Dir irgendeine Urkunde in diesem Zusammenhang zugeht, war Dir der Kircheneintritt, und somit die Kirchensteuerpflicht, bekannt. Erklärst Du die Kirchenzugehöriigkeit in der Erklärung nicht, ist der o.g. Tatbestand erfüllt.


    Mir wurden auch einige Sachen nicht anerkannt, weil ein mini Nachweis gefehlt hatte, der im Vorjahr noch nicht verlangt wurde und im Wiso auch ausdrücklich steht, das man diesen nicht benötigt.
    Da werden mir eben auch einfach mal 1500€ nicht anerkannt und ohne Mitteilung wird der Bescheid erlassen..und wenns ich es nicht merke, werde ich betrogen.

    Da wird sich in den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid mit Sicherheit ein, vielleicht auch allgemein gehaltener, Hinweis finden. Und das wäre als Begründung bzw. rechtliches Gehör vollkommen ausreichend.


    Naja, das ist ja jetzt nicht das Thema und ich bin mir dessen bewusst.

    Genau.


    Wie gesagt, wenn 1 Jahr später der Eintrittsbescheid kommt..wie soll man damit umgehen ?!

    s.o.


    Wo trage ich jetzt in WISO korrekt die Zahlen der Kirechensteuer ein, die bei mir und meiner Frau festgesetzt wurden ?
    - die ich jetzt bezahlt habe
    - und gleichzeitig also Sonderausgaben geltend mache

    s.o.: § 11 EStG

  • Hallo Vividrin12,


    zusätzlich zu den Ausführungen von häschen und miwe4 noch Infos zu deiner letzten Frage:


    Wo trage ich jetzt in WISO korrekt die Zahlen der Kirechensteuer ein, die bei mir und meiner Frau festgesetzt wurden ?
    - die ich jetzt bezahlt habe
    - und gleichzeitig also Sonderausgaben geltend mache


    Kirchensteuer, die im Laufe des Jahres 2014 gezahlt wurde (also wirklich Geldabgang von deinen Konten/Gehalt), gehören in die Erklärung für 2014. Dort muss die Religionszugehörigkeit angegeben werden von beiden Partnern (häschen und miwe4 haben hierzu schon Stellung genommen), dann sind die Zahlungen entweder über die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers schon erfasst, da dort ausgewiesen. Weitere Eingaben sind dann - sofern für 2013 keine Korrektur erfolgte - nicht mehr erforderlich.
    Zahlungen, die erst 2015 erfolgten (nach deiner Schilderungen ja wegen der späten Bescheide erst 2015 erfolgt) gehören dann auch in die Einkommensteuererklärung für 2015. Soweit nicht vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung dann aufgeführt (und die Nachzahlungen für 2014 sind hier nicht erfasst), gibst du diese bei den Sonderausgaben unter Kirchensteuern und Kirchgeld an unter "geleistete Nachzahlungen".


    Ansonsten habe ich den Ausführungen von häschen und miwe4 nichts mehr hinzuzufügen - du kannst froh sein, dass das FA hier kommentarlos ergänzt hat (wahrscheinlich, weil der Betrag zu gering war).


    nesciens

  • miwe4: Ich gebe Dir in allen Punkten recht, ernst gemeint!


    Habe es ja eingesehen, das ich da einen Fehler gemacht habe.


    Abflussprinzip gemäß § 11 Abs. 2 EStG erklärt mir aber nicht praktisch, wo ich es im Programm eintragen muss.
    Das ist mein Problem und dafür brauche ich noch die Hilfe.


    Ich habe unter "Persönliches" bei Mann und Frau alles eingegeben.(Kirchenzugehörigkeit)
    Das Programm hat selbständig für diesen Zeitraum einen Betrag ermittelt.
    Dieser ist aber anders als vom FA.
    Habe ich so gelassen.
    Dann habe ich die Beträge vom FA unter geleistete Beiträge in 2014 1zu1 gegegben.


    Ist das soweit richtig?


  • nein, siehe meine Beitrag von eben! Die Zahlungen 2015 gehören erst in die Erklärung 2015 als Korrektur.

  • Hallo nesciens,


    das hat sich leider überschnitten.


    Ich lasse mir deine AW mal durch den Kopf gehen.
    Habe 2014 nichts gezahlt. Ist keine Summe auf der Lohnsteuerbesch. ausgewiesen.
    Habe ja erst im Mai 2014 geheiratet und vor ein paar Monaten die Bescheinigung bei meiner Gemeinde abgegeben.


    Trotzallem: Danke und eine Info: Wie in den letzen Jahren weicht die Berechnung des Programms vom FA ab.
    Wie sieht das bei Euch aus?

  • meinst du jetzt nur die Kirchensteuer oder allgemein? Im letzteren Fall solltest du eine neue Diskussion eröffnen.


    Bei der Kirchensteuer kann es schon zu Abweichungen kommen (z. B. wegen Kirchensteuer auf Einkünfte aus Kapitalanlagen oder anderen Einkünften, die nur über Vorauszahlungen abgedeckt waren). Die Korrekturen gehören dann immer in das Jahr, in dem die Zahlung erfolgte, damit in der Regel im nächsten Jahr.

  • meinst du jetzt nur die Kirchensteuer oder allgemein? Im letzteren Fall solltest du eine neue Diskussion eröffnen.


    Ich habe jetzt eben das Problem, wie ich die Bescheid gegenprüfen kann.
    Ganz allgemein habe ich Abweichnung bei eingen Posten, denn die Kirchensteuer-Geschichte ist nur ein Punkt.
    Nur die Kirchenst. wird z.B.: nur für den Ehemann berechnet und bei der Ehefrau steht 0€ drin.
    Und das FA rechnet meiner Frau 186€ an. Damit habe ich ein Problem und dann auch mit dem Programm. Es soll ja für einen Nichtprofi einigermaßen einfach sein.
    Hier und da sind ein paar Euro unterschiedlich. Gerade bei meiner Fortbildung fehlen einfach 60€, obwohl im ersten Bescheid die Summe noch gestimmt hat.
    Ich bekomme ja nur die Summe zu Gesicht und kann die Details nicht prüfen.


    Aber das ist ein anderes Thema und gehört ja nicht hier her.


    Zurück zur Kirchensteuer:


    Ich trage in 2015 folgendes ein:


    2015 geleistete Zahlungen für Vorjahre: die komplette Summe, die ich in 2015 für 2014 nachgezahlt habe.
    Quasi Abflussprinzip gemäß § 11 Abs. 2 EStG


    Und Leute: Die Fachsprache die Ihr sprecht ist eben nicht immer einfach für Laien zu verstehen.
    Das ist keine Kritik an Euch, sondern ich bitte da um Nachsicht, wenn nicht gleich alles verstanden wird.


    Ich weiß die Hilfe hier zu schätzen ! Danke!