Hallo Zusammen,
habe eine Frage zur Krichensteuer und ob alles so korrekt ist:
Mann: vorher konfessionslos; Eintritt in die EV-Kirche im Mai 2014(wegen Kirchlicher Trauung)
Arbeitnehmer; Alleinverdiener
Frau: rk, Hausfrau
Das ist die erste gemeinsamme Est-Erklärung. Habe alles mit Wiso Steuer 2015 gemacht
Da unser Pfarrer einer echter schlappsack ist, kam der Bescheid zum Kircheneintritt erst im April 2015, also fast ein Jahr später.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich meine Est bereits schon mit Wiso versendet und rein garnichts bezüglich Kirchensteuer eingetragen. (Hatte ja keine Daten und evtl. hatte es der Pfarrer vergessen können)
Da ich aber wegen meiner Fortbildung einen Einspruch einlegte, kam zusammen ein neuer Bescheid mit korrektur der Kirchensteuer.
Vorher waren nur 96€ für meine Frau fällig, die ja rk ist und in der Zusammenveranlagung ich ihren Beitrag anteilig zahlen muss.(so in etwa)
Also wurde dem FA wohl im Zeitraum in der mein Einspruch bearbeitung war mitgeteilt, das der gute Herr jetzt Mitglied in der EV-Kirche ist.
Als Anlage war eine Berechnung anbei:
4521€x9%x0,5 für 7 Monate je Ehepartner
= 118,67€ je Ehepartner
+40 € für die ersten 5 Monate im Jahr wegen glaubensunterschiedliche Ehe
Denke das dies an sich korrekt ist.
Nur ich meine, das man die Kirchestuer als Sonderausgabe ansetzen darf ?!
Muss ich jetzt wieder einen Einspruch einlegen, oder kann ich die Kirchensteuer die ich im Jahr 2014 gezahlt habe im Jahr 2015 ansetzen?!
Ich habe gelsesen, das man das im selben Steuerjahr erledigen muss.
Kann mir da einer helfen?
danke !