Gestellte Mahlzeiten - Verpflegungspauschale - 2013

  • Hallo zusammen,


    entschuldigt wenn das eine Anfängerfrage ist aber ich stehe vor folgendem Sachverhalt.
    Ich mache meine Steuererklärung 2013 mit WISO 2014 und gebe meine Reisekosten ein.
    Ich habe auf einer Dienstreise eine Mahlzeit gestellt bekommen. Daher habe ich von meinem Arbeitgeber statt den vollen 24€ nur 19,20 bekommen. Ich finde allerdings absolut keine Möglichkeit das in WISO für MAC 2014 einzugeben. Jetzt komme ich im Endeffekt auf einen "Überschuss" an Reisekosten im vergleich zu den steuerfrei gezahltem Betrag unter Punkt 20, da ich diese geminderten ja nicht angeben kann. Hat jemand eine Idee? Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Das Thema wurde im Unterforum der Windows-Version WISO Steuer-Sparbuch mehrfach angeschnitten.


    Z.B.: Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen

  • Danke für die schnelle Antwort. Ich habe auch tatsächlich ähnliche Themen gesehen. Aber leider bin ich nicht schlau genug um rauszubekommen auf welches Feld diese Antwort denn abzielt:

    Zitat

    Meine bevorzugte Alternative wäre, die Sachbezugswerte den steuerfreien Erstattungen in der Eingabemaske zuzuordnen und dies dem FA gesondert zu erläutern.


    "In der Eingabemaske zuzuordnen". In welches Feld muss diese "Minderung" den genau rein?

  • PS: Hab mal zweck Steuererklärung 2014 die Software "SteuerSparErklärung 2015" ausprobiert und dort kann man das ziemlich trivial und selbsterklärend Angeben. Leider fehlt mir diese Funktion bei WISO :(

    • Offizieller Beitrag

    "In der Eingabemaske zuzuordnen". In welches Feld muss diese "Minderung" den genau rein?

    Sollte bei Dir so oder ähnlich aussehen:


  • Danke, das Feld hatte ich auch erwägt. Aber würde das nicht heissen dass mein Arbeitgeber mir mehr Geld gezahlt hat als er es wirklich getan hat? Damit würde ich ja angeben dass ich mehr bekommen habe als ich wirklich bekommen habe und damit irgendwie falsche Angaben gemacht?!

    • Offizieller Beitrag

    Nein, da trägst Du alles ein, was in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung nicht bescheinigt ist. Genau, wie es im Programm steht. Abgesehen davon sollte man natürlich im Begleitschreiben immer eine entsprechende Erläuterung nebst Aufstellung/Berechnung beifügen.

  • Genau da sind wir uns wohl uneinig. Es ist nicht in Punkt 20. bescheinigt, weil ich ja auch nichts bekommen habe. Ich will jetzt nicht so tun als ob mein Arbeitgeber was vergessen hätte. Das Geld für die gestellten Mahlzeiten wurde natürlich nie von meinem Arbeitgeber ausgezahlt. In der SteuerSparErklärung wird dann für einen Tag statt 12€ z.B. 9,60€ angegeben wenn ich ein Frühstück gestellt bekommen habe. (Werte erfunden)

  • Sorry,
    der letzte Post hat sich überschnitten..
    Grade dann gilt die von miwe genannte Eingabestelle. Du solltest auch neben der Aufstellung der Reisekosten eine Bescheinigung des AG über die Erstattungen beilegen.


    Gruss
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Genau da sind wir uns wohl uneinig. Es ist nicht in Punkt 20. bescheinigt, weil ich ja auch nichts bekommen habe.

    Genau deshalb ist es ja an der von mir genannten Position einzutragen. Eine andere Möglichkeit gibt es gar nicht.

  • Sorry das ich so schwer von Begriff bin. Aber ich besitze keine Bescheinigung der Erstattung. Da ich ja nichts erstattet bekommen habe. Es gab halt nen Buffett von dem man Essen konnte. Ich hab weder ne Quittung eingereicht, noch sonst irgendwas.


    Ich hab echt das Gefühl ich verstehe hier was nicht, immer wenn es gestellte Mahlzeiten gab dann waren das z.B. Buffets oder Mahlzeiten in Rahmen von gestellten Dinnern bei Veranstaltungen. Also ich habe nichts bezahlt, aber mein Arbeitgeber hat mir auch nichts erstattet. Also scheint es mir falsche zu sein so zu tun als ob mein AG mir mehr Geld gegeben hätte ich aber auch mehr Geld ausgegeben hätte?!

  • Moin,
    verstehe ich jetzt nicht; in Deinem ersten Post schreibst Du doch:
    "Daher habe ich von meinem Arbeitgeber statt den vollen. 24,00 EUR nur 19,20 EUR erstattet bekommen" ? Gemeint sind die Verpflegungspauschalen...nicht um die Betraege aus den Mahlzeiten...



    Gruss
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Also scheint es mir falsche zu sein so zu tun als ob mein AG mir mehr Geld gegeben hätte ich aber auch mehr Geld ausgegeben hätte?!

    Es ist nicht falsch. Alle Erstattungen und gelderten Vorteile anlässlich der geltend gemachten Kosxten/Pauschalen sind gegenzurechnen. Und noch einmal, eine andere Möglichkeit, diesen Sachverhalt zutreffend zu erklären, gibt es bis zu dieser Jahresversion nicht. Nutze einmal die erweiterte Forumssuche und du wirst sehen, dass dieses schon sehr oft so beschrieben worden ist.


    "Daher habe ich von meinem Arbeitgeber statt den vollen. 24,00 EUR nur 19,20 EUR erstattet bekommen" ? Gemeint sind die Verpflegungspauschalen...nicht um die Betraege aus den Mahlzeiten...

    Hat mich auch gewundert. 8)

  • Ich hatte nicht "erstattet" geschrieben. Sondern nur bekommen. Ich hab quasi 19,20€ Verpflegungspauschale steuerfrei bekommen. Statt den vollen 24€ Verpflegungspauschale die einem eigentlich für einen vollen Tag zustehen. Erstattet im Sinne von ich habe was ausgelegt, Quittungen gezeigt und was zurück bekommen hab ich gar nicht gemacht.
    Jetzt gaukle ich aber dem Finanzamt vor ich hätte 24€ Verpflegungspauschale bekommen, nur mein Arbeitgeber hätte vergessen das einzutragen unter Punkt 20. Das finde ich ziemlich falsch. Versteht mich nicht falsch, ich bin sehr dankbar für eure Hilfe aber gleichzeitig auch sehr frustriert das WISO Steuern so ein... subjektiv doch recht normalen Fall... nicht handlen kann....

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte nicht "erstattet" geschrieben. Sondern nur bekommen. Ich hab quasi 19,20€ Verpflegungspauschale steuerfrei bekommen. Statt den vollen 24€ Verpflegungspauschale die einem eigentlich für einen vollen Tag zustehen. Erstattet im Sinne von ich habe was ausgelegt, Quittungen gezeigt und was zurück bekommen hab ich gar nicht gemacht.

    Meinst Du das jetzt im ernst? Ich habe zuletzt nicht umsonst geldwerten vorteil geschrieben. Natürlich bekommst Du steuerfreie Erstattungen im Rahmen der höchstmöglichen (gekürzten) Pauschalen.


    Jetzt gaukle ich aber dem Finanzamt vor ich hätte 24€ Verpflegungspauschale bekommen, nur mein Arbeitgeber hätte vergessen das einzutragen unter Punkt 20.

    Was meinst Du, warum es diese verschiedenen Positionen gibt. Glaube uns oder lasse es.


    Das finde ich ziemlich falsch. Versteht mich nicht falsch, ich bin sehr dankbar für eure Hilfe aber gleichzeitig auch sehr frustriert das WISO Steuern so ein... subjektiv doch recht normalen Fall... nicht handlen kann...

    Du machst es kompliziert.


    Die in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigten Erstattungen sind auch in diesem Programmbereich zu erfassen. Alle anderen steuerfreien Erstattungen (und steuerfreien geldwerten Vorteile) in diesem Zusammenhang eben in der mehrfach beschriebenen Positionen.


    Ich bin jetzt raus hier, da von meiner Seite alles gesagt worden ist.

  • Ich kann es auch nicht anders ausdrücken...


    Du hast Reisekosten, die Du anhand Deiner Belege erklaerst; ebenso die aufgrund von Mahlzeitengestellung gekürzte Verpflegungspauschale des AG.. Wenn nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten, dann durch Bescheinigung des AG - ggf. anfordern.
    Ist eigentlich, sofern im gesetzlichen Rahmen erstattet, ein "Nullsummenspiel"
    Du "gaukelst" da nichts vor...
    Gruss
    Maulwurf

  • nein - die kostenlose Zurverfügungsstellung von Mahlzeiten (weil sie zum Beispiel im Hotelpreis inbegriffen sind) müssen vom Arbeitgeber nciht bestätigt werden in der Lohnsteuerbescheinigung. Es handelt sich hier um Kürzungsbeträge, die (weil in den Hotelkosten enthalten) die Mehraufwendungen für Verpflegung entsprechend mindern (sonst doppelt in der Erstattung).
    Wird allerdings auf den Hotelrechnungen der Frühstücksaufwand (oder auch Abendessen) gesondert ausgewiesen, erfolgt keine Kürzung. Was hier nun konkret vorliegt, ist schwer zu ersehen - möglicherweise sind die Essen im Rahmen eines Seminars etc. vom Arbeitgeber gezahlt worden - auch hier erfolgt keine gesonderte Bescheinigung des Arbeitgebers in der Lohnsteuerbescheinigung. Insofern hätte der TE Recht mit der Aussage, dass in der Lohnsteuerbescheinigung nichts aufgeführt ist und dennoch eine Kürzung erfolgte. Diese muss natürlich dann auch in der Steuererklärung entsprechend berücksichtigt werden.

  • Moin,
    ich sprach auch von der Bestätigung der Verpflegungsmehraufwendungen in der Lohnsteuerbescheinigung, die lt. TE nicht erfolgt ist. Auch 2013 mussten kostenlose Mahlzeiten entweder mit dem Sachbezugswert angesetzt oder als geldwerter Vorteil versteuert werden.
    Die Hotelrechnung muss aufgrund der unterschiedlichen MwSt-Saetze gesplittet werden.
    Ab 2014 muss der Buchstabe "M" ab der ersten Mahlzeitengestellung erfolgen; der Ansatz des Sachbezuges entfällt.
    Gruss
    Maulwurf

  • Auch 2013 mussten kostenlose Mahlzeiten entweder mit dem Sachbezugswert angesetzt oder als geldwerter Vorteil versteuert werden.


    Nein - nur solche, die direkt vom Arbeitgeber gewährt wurden. Essen in Hotels werden nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen (hätten die Arbeitgeber viel zu tun).


    Die Hotelrechnung muss aufgrund der unterschiedlichen MwSt-Saetze gesplittet werden.


    Das ist eine zusätzliche Anforderung - aber schon vorher war es in vielen Hotels, vor allem im Ausland, üblich, die Frühstückskosten gesondert auszuweisen. War allerdings meistens zum Nachteil der Reisenden, da ein Frühstück selten so günstig war wie der Abzug vom Tagessatz.