Umsatzsteuer für online Marktplatz

  • Hallo liebe Steuerexperten,


    ich spiele gerade mit dem Gedanken mich mit einem online Marktplatz selbstständig zu machen, da meine Idee genau eine Marktlücke abdecken würde.
    Jedoch sind meine Kentnisse die Umsatzsteuer betreffend eher als rudimentär zu betiteln, weswegen ich mich an euch wende.
    Ich schildere es euch einfach mal an einem Beispiel:


    Parteien:
    Käufer = Privatperson
    Verkäufer = Privatperson oder Kleingewerbetreibender => ergo keine Umsatzsteuerpflicht
    Shopbetreiber(Ich) = Umsatzsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft


    Wie das Wort "Marktplatz" schon sagt werden über diese Plattform Kaufverträge zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen. Ich agiere hier als Vermittler und stelle meinen Aufwand durch eine Provision dem Verkäufer in Rechnung.
    Folgend entstehen meines Erachtens zwei Kaufverträge:
    1. Käufer - Verkäufer = ohne Umsatzsteuer und ohne Rechnung bei Privatperson und mit Rechnung bei Kleingewerbetreibender(bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege)
    2. Verkäufer - Ich = mit Umsatzsteuer und Rechnung


    Und jetzt kommt die Crux an der Sache. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich die elektronische Zahlung auf meiner Plattform direkt zu splitten. Folgend wird der Kunde zuerst den gesamten Betrag an mich bezahlen und ich werde folgend dem Verkäufer diesen Betrag abzüglich der Provision überweisen.


    Frage 1: Gehe ich Recht in der Annahme, dass im Szenario des vorherigen Satzes ein Kauf-/Marklervertrag zwischen mir und dem Verkäufer geschlossen wird? Denn der Kunde zahlt es ja quasi im ersten Schritt zu 100% und es werden dann nur noch 100%-x an den Verkäufer weitergeleitet.
    Frage 2: Ist es korrekt, dass ich in diesem Falle bei dem Angebot auf der Plattform, die dem Käufer als Angebot des Verkäufers dient, keinerlei Steuern ausweisen muss, da der Verkäufer nicht umsatzsteuerpflichtig ist? Und dass ich ihm nachhinein dem Verkäufer einfach eine Rechnung samt Umsatzsteuer austellen muss?


    Was die Sache so vom Normalfall abweichen lässt ist eben, dass - nach meinem geschilderten Szenario - im ersten Schritt vom Käufer der gesamte Betrag ohne Steuerabzüge an mich laufen würde.


    Vielen Dank für eure Antworten

    • Offizieller Beitrag

    Nicht böse sein, Sie haben viele gute Ansätze, aber das hier wird eine Einzelfallberatung, die gemäß Steuerberatungsgesetz hier in einem Forum nicht erlaubt ist.


    Bitte suchen Sie sich einen Steuerberater vor Ort und klären alle offenen Fragen, am Besten bevor Sie Ihr Geschäft aufziehen.
    In vielen Fällen ist ein Steuerberater billiger als kein Steuerberater.