Gewerbesteuer auf Einkommensteuer anrechnen

  • Hallo,


    ich übe eine nebenberufliche Tätigkeit als Einzelunternehmer aus (neben meiner Tätigkeit als Angestellter).


    Angenommen ich hätte im Jahr 2015 einen Gewinn von 30000 EUR erwirtschaftet.
    Damit läge ich ja über dem Gewerbesteuerfreibetrag von 24500 EUR und müsste Gewerbesteuer zahlen.


    Nun habe ich gelesen, dass ich diese auf die Einkommensteuer anrechnen kann um diese zu mindern.
    Dazu müsste ich wohl schlichtweg Anlage G ausfüllen.
    Oder müsste ich noch mehr tun?


    Wie ist das nun genau:
    Wenn ich im Jahr 2015 nun Anlage G ausfülle, wird dann sofort/zeitgleich die von WISO berechnete - zu zahlende - Einkommensteuer gemindert?
    Ist WISO so schlau?


    Und wirkt sich die zu zahlende Gewerbesteuer für das Jahr 2015 sofort auf die zu zahlende Einkommensteuer für das Jahr 2015 aus?


    Oder, da die zu zahlende Gewerbesteuer ja erst in 2016 gezahlt werden würde (dann wenn die Steuererklärung für 2015 gemacht wird), wirkt sich die zu zahlende Gewerbesteuer für das Jahr 2015 erst auf die zu zahlende Einkommensteuer für das Jahr 2016 aus?


    Danke.

  • Hallo NautilusIII,


    Nun habe ich gelesen, dass ich diese auf die Einkommensteuer anrechnen kann um diese zu mindern.
    Dazu müsste ich wohl schlichtweg Anlage G ausfüllen.
    Oder müsste ich noch mehr tun?


    Ja, da die Anlage G immer auszufüllen ist, wenn eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, kann WISO Steuersparbuch die (weiteren) Folgen automatisch abfragen.
    Kurz: neben der in WISO Steuersparbuch auszüllenden Anlage G einschließlich der darin enthaltenen Anlage EÜR musst du bei Überschreiten der im Gewerbesteuergesetz vorgegebenen Grenzen natürlich eine Gewerbesteuererklärung ausfüllen. Diese ist im WISO Steuersparbuch auch enthalten.
    Folgenden Vorgehen ist dabei empfehlenswert:
    a) Erstellen der EÜR mittels des Moduls Einnahmen-Überschussrechnung
    b) Import der Daten in das Modul Gewerbesteuererklärung und Erstellen der GewSt-Erklärung
    c) Import der Daten aus EÜR und GewSt in das Modul Einkommensteuererklärung Anlage G.


    Wenn ich im Jahr 2015 nun Anlage G ausfülle, wird dann sofort/zeitgleich die von WISO berechnete - zu zahlende - Einkommensteuer gemindert?


    nein - diese musst du schon gesondert angeben. Wird aber im Steuersparbuch auch abgefragt (unter dem Rubrum Gewerbesteuer-Messbetrag und tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer).


    Und wirkt sich die zu zahlende Gewerbesteuer für das Jahr 2015 sofort auf die zu zahlende Einkommensteuer für das Jahr 2015 aus?


    Wie unter der zweiten Frage schon geschrieben, ist hier der Aufwand des Jahres 2014 anzusetzen, da die Steuern für 2014 gemindert werden, nicht die für 2015.