Ansparrücklage

  • Hallo Steuerzahlergemeinde


    Ich muß meine Steuerschuld fürs Jahr 2002 mindern! Wie kann ich so etwas wie eine Ansparrücklage geltend machen - z.B. für die geplante Anschaffung eines Traktores im Jahre 2003?


    Für eine Antwort vorab herzlichen Dank!!!


    Gruß Ludwig

  • Eine Ansparrücklage können Sie bis zu 40% der Anschaffungs- und Herstellungskosten bilden.
    Neue Konten anlegen
    Kontonummer: 0948
    Kontenbezeichnung: Sonderposten Ansparrücklage
    Kurzbezeichnung: Sonderposten Ansparrücklage
    Kontenart: Verrechnung
    Zuordnung EÜ-Rechnung: Keine Zuordnung
    Eigenschaften des Kontos: Keine Steuerbuchung


    Kontonummer: 2341
    Kontenbezeichnung: Einstellung Ansparrücklage
    Kurzbezeichnung: Einstellung Ansparrücklage
    Kontenart: Sonstige Aufwendungen
    Zuordnung EÜ-Rechnung: Sonstige betriebliche Aufwendungen
    Eigenschaften des Kontos: Keine Steuerbuchung


    Kontonummer: 2741
    Kontenbezeichnung: Auflösung Ansparrücklage
    Kurzbezeichnung: Auflösung Ansparrücklage
    Kontenart: Sonstige Erträge
    Zuordnung EÜ-Rechnung: Sonstige Erträge
    Eigenschaften des Kontos: Keine Steuerbuchung


    Bildung der Ansparrücklage: Konto: 2341 Soll und Konto: 0948 Haben
    Auflösung der Ansparrücklage: Konto: 0948 Soll und Konto: 2741 Haben

  • Hallo,


    wie verhält es sich aber, wenn man die Ansparabschreibung nach dem Beispiel von Herrn Hölzer in der E/Ü-Rechnung bucht, aber dann ebenfalls in der Eink.-St.-Erklärung unter Einnahmen aus Gewerbebetrieb die Möglichkeit hat, Ansparrückstellungen einzutragen?
    Nimmt man in beiden "Programmteilen" die Eintragungen vor, so reduziert sich der Gewinn gleich 2 mal, und zwar um den selben Betrag.


    Gibt es hierfür Vorschriften, ob die Ansparabeschreibung nun in der E/Ü-Rechnung oder aber erst in der Eink-St.-Erklärung erfasst wird?


    Erfasst man die Angaben nur in der Ein.-St.-Erklärung, fehlen diese ja buchaltungstechnisch ind er E/Ü-Rechnung (wenn man z.B. die Rücklage auflöst).


    Besten Dank für eine Info.

  • Hallo Matthias,


    bitte nicht doppelt im WISO eintragen.


    Sie haben hier die Wahl - entweder die Eintragung in der EÜR oder ESt-E.
    Wenn Sie die EÜR gewählt haben, wird nur noch das Ergebnis der EÜR (Gewinn/Verlust) in der Einkommensteuererklärung eingetragen - mehr nicht!

  • Hallo alle Zusammen,


    ich möchte dieses Thema nochmal "Aufwärmen" da mir noch nicht alles so 100% klar ist und sich in WISO 2005 auch einige Konten geändert haben.
    Folgnender 1. Fall:
    Ich möchte 10.000,00 € von meinem Bankkonto im Zuge einer Ansparabschreibung (Nicht Existenzgründer) auf ein Sparkonto legen. Wie lautet die korrekte Buchung unter Berücksichtigung der folgnenden Konten [1200,2341 und 948]?
    2. Fall
    Ich möchte o. g. Abschreibung nach 1 Jahr ohne das ich das Wirtschaftsgut erworben habe auflösen.Wie lautet jetzt - auch im Hinblick des Gewinnzuschlags von 6% - die korrekte Buchung unter Berücksichtigung der folgnenden Konten [1200,2732,2735 und 948]?


    und zum guten Schluss folgende Sache:
    Ich habe gelesen, dass man die Ansparabschreibungen ähnlich wie das Anlagevermögen in einer Liste verwalten muss. Welche Angaben gehören da genau rein und gibt es in WISO die Möglichkeit der Verwaltung?


    Danke