Lange zurückliegendes Studium - Verlustvortrag

  • Um es gleich vorweg zu sagen: Ich habe die Forumssuche zum Thema benutzt, habe aber nichts auch nur halbwegs Passendes gefunden.


    Meine Frau hat in den den Jahren 2007-2009 in Kanada ein Universitätsstudium absolviert, mit erheblichen Kosten: Allein bis Ende 2008 haben die kanadischen Steuerbehörden einen vorweg genommenen Verlust von $32.000 (ca. 22.000€) bescheinigt, vor allem wegen der horrenden Studiengebühren. Meine Frau hatte in der Zeit keine Einkünfte.


    Meine Frau ist erst seit 2011 berufstätig und hatte auch erst für 2011 zum ersten Mal eine Steuererklärung abgegeben. Für ihre jetzige Arbeitsstelle war das Studium unabdingbar.


    Laut verschiedenen Presseberichten und dem blickpunktSteuern Newsletter 07/2015 von Buhl [1] besteht jetzt zumindest eine Chance, diese Studienkosten rückwirkend bis 2008 geltend zu machen. Konkret steht im Buhl-Newsletter dazu folgendes:
    "Falls Sie für die Studienjahre bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, können Sie dies nun nachholen und darin die Studienkosten als Werbungskosten geltend machen. [...] so kann doch ein Antrag auf nachträgliche Verlustfeststellung bis zu sieben Jahre rückwirkend gestellt werden. [...]
    Für den Antrag auf Verlustfeststellung verwenden Sie den Mantelbogen und die Anlage N. Im Mantelbogen kreuzen Sie „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ an. Listen Sie in der Anlage N Ihre damaligen Studienkosten als Werbungskosten auf – ganz egal, ob Sie damals Einnahmen hatten oder nicht."


    Ich habe nun versucht, dies mit dem WISO-Steuersparbuch durchzuführen, scheitere aber an zwei Punkten:
    1.) Ich kann das Kästchen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" auf dem Mantelbogen überhaupt nicht manuell auswählen, weder auf dem Formular selber noch sonstwo. Offenbar entscheidet das Programm das irgendwie automatisch.
    2.) Bei dem Versuch, die Studienkosten unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" für meine Frau anzugeben, bekomme ich immer die Fehlermeldung, dass 2008 (oder 2009) zu weit zurückliegen.


    Die Online-Hilfe des Programms gibt leider auch nicht mehr zu dem Thema her.


    Wie kann ich hier also vorgehen? Vielen Dank schon einmal.


    [1] s. http://www.steuernsparen.de/sst/

    • Offizieller Beitrag

    Für z.B. 2008 hast Du aber auch das Steuer-Sparbuch 2009 genutzt, oder? Folgejahre dann dementsprechend die dafür jeweils erforderlichen Programmversionen.


    Und viel Geduld mitbringen für das kommende Rechtsbehelfsverfahren.

  • Also, ich selber nutze schon seit vielen Jahren das Steuer-Sparbuch. Für meine Frau haben wir erst für 2011 die erste Steuererklärung gemacht (sie ist auch erst seit 2010 meine Frau und hat auch vorher nie eine Steuererklärung abgegeben); wir sind getrennt veranlagt. Natürlich haben wir damals (und bisher überhaupt) die Studienkosten nicht angegeben, da es ja immer Stand der Dinge war, dass man die nach mehreren Jahren rückwirkend überhaupt nicht angeben konnte.


    Ich habe auch die alten WISO-Steuersparbücher nicht mehr auf meinem PC installiert (nur noch das vom letzten Jahr), und die meisten der alten CDs habe ich auch schon weggeworfen.


    Soweit ich die Erläuterung vom Buhl-Newsletter verstehe, müsste es doch möglich sein, die vergangenen Studienkosten in der aktuellen Steuererklärung anzugeben - oder ist das mit der Software einfach nicht möglich?

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich haben wir damals (und bisher überhaupt) die Studienkosten nicht angegeben, da es ja immer Stand der Dinge war, dass man die nach mehreren Jahren rückwirkend überhaupt nicht angeben konnte.

    Dann schau mal über die erweiterte Forumssuche, seit wann das Thema Studium und Verlustrücktrag/-vortrag hier im Forum Thema ist.


    Soweit ich die Erläuterung vom Buhl-Newsletter verstehe, müsste es doch möglich sein, die vergangenen Studienkosten in der aktuellen Steuererklärung anzugeben - oder ist das mit der Software einfach nicht möglich?

    Das hast Du falsch verstanden. Es müssen auf jeden Fall Erklärungen zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12. des jeweiligen Jahres abgegeben werden. Das Zufluss-Abflussprinzip des § 11 EStG ist in jedem Fall entsprechend zu beachten. Es sind ganz normale Einkunftsermittlungen bis zum Gesamtbetrag der Einkünfte, die nur eben außerhalb einer "regulären" Einkommenstueererklärung ablaufen.


    Man kan das ja auch auf dem guten alten Papierweg erledigen.

  • Also nochmal langsam zum Mitschreiben. Das würde also bedeuten, dass wir für meine Frau jetzt bis Jahresende nachträglich Erklärungen für 2008 und 2009 einreichen auf den entsprechenden alten Formularen, entweder elektronisch mit einer alten Programmversion oder auf Papier? Und in der Erklärung für 2014 sprechen wir das Thema momentan noch überhaupt nicht an? Verstehe ich das richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Verstehe ich das richtig?

    Nein, auch das hast Du falsch verstanden. Hast Du Dir überhaupt den § 10d EStG einmal durchgelesen? Da steht wirklich alles ganz genau drin.


    Von 2008 grundsätzlich Rücktrag nach 2007 oder auf Antrag direkt Vortrag nach 2009 und Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs (-vortrags) auf den 31.12.2008. Dann ESt-Erklärung 2009 mit Verrechnung beim Gesamtbetrag der Einkünfte und Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.2009. Dann ESt-Erklärung 2010 mit Verrechnung beim Gesamtbetrag der Einkünfte und Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12.2010. Usw., usw., usw..


    Insgesamt sehe ich da allerdings ein Problem, da sie ja in den Verlustentstehungsjahren ja wohl zu keinem Zeitpunkt der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlag. Nach der Sachverhaltsschilderung ja noch nicht einmal der beschränkten Einkommensteuerpflicht. So einen Fall hatte ich in meiner Karriere noch nicht. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass keine Berücksichtigung i.S.d. § 10d EStG möglich ist.

  • Hallo,


    bei alledem ist da DBA Kanada zu beachten! Danach steht bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit (und das wäre ja das, was bislang zur Verlustfeststellung führen soll) das Besteuerungsrecht Kanada zu! Ausserdem schreibt der TE ja auch, dass von den kanadischen Steuerbehörden schon Verluste bis einschließlich 2008 festgestellt wurden, also hier - wenn eine Erklärung gemacht wird - entsprechend eingesetzt werden müssen.
    Ausserdem ist hier der §2a EStG m. E. nach zu beachten...


    Erfolgsaussichten daher nicht zu beurteilen, ich neige aber der Aussage von miwe4 zu

  • Hallo zusammen!


    Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Da sind wir ja jetzt schon richtig ins Steuerrecht vorgedrungen, weg von meiner ursprünglichen Programmbedienungsfrage. Das mit dem DBA mit Kanada ist ein richtiger Einwand, wie ich mich jetzt erinnert habe: Als ich selber seinerzeit aus Kanada zurückgekehrt bin, wurden mir aus diesem Grund keine Ausgaben aus meiner kanadischen Zeit (selbst im gleichen Jahr) anerkannt - selbst beispielsweise (erhebliche) Ausgaben für Bewerbungskosten, die im Zusammenhang mit meiner nachfolgenden Stelle in Deutschland standen. Es scheint mir, dass meine Frau und ich da offenbar einen Steuerberater zu Rate ziehen müssen, wenn wir ihre Studienkosten für die zurückliegenden Jahre anführen wollen.


    Das heisst aber, dass ich die Erklärung für 2014 einfach so machen kann, ohne das Thema überhaupt zu erwähnen, oder? Wenn die Studienkosten anerkannt werden sollten, liefe das dann ja ohnehin über die Nachreichung älterer Steuererklärungen?

    • Offizieller Beitrag

    Das heisst aber, dass ich die Erklärung für 2014 einfach so machen kann, ohne das Thema überhaupt zu erwähnen, oder? Wenn die Studienkosten anerkannt werden sollten, liefe das dann ja ohnehin über die Nachreichung älterer Steuererklärungen?

    Richtig.