WISO EUR ISt-Versteuerung Umsatzsteuer Vorauszahlung Dezember?

  • Hi,
    ich nutze WISO EUR und unterliege der IST Versteuerung!
    Könnt ihr mir sagen wie das in der WISO EUR Software nun mit der Dezember Umsatzsteuer Vorauszahlung gehandhabt wird.


    Die Vorauszahlung wird im Dezember gebucht, normal auf 1780?
    Aber die Lastschrift wird wohl erst Mitte Januar 2016 erfolgen!
    Wie bekomme ich das korrekt in die Jahres Umsatzsteuer Erklärung bzw. in die EUR für 2015.


    Wie gesagt IST-Versteuerung!

  • Moin Maxi62,


    wenn Du "Umsatzsteuervorauszahlung Dezember" in die erweiterte Suche eingibst, erhälst Du eine Menge Treffer, Z. B. diesen:


    Umsatzsteuer aus Vorjahr bzw. Dezember in der EÜR


    P. S. Ob Du der Soll-/ oder Ist-Besteuerung unterliegst, beeinflusst die Voranmeldung nur insofern, wann die USt fällig wird, also bei Rechnungserstellung oder Zahlungseingang; hat jetzt also auf die Frage der Buchung des Vorauszahlungsbetrages keinen Einfluss.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo,


    der Link beantwortet nicht die Frage nach 2014. Hier war der 10.1. nämlich ein Samstag, so dass der Geldabfluss in aller Regel erst am Montag, 12.1. erfolgte und damit nicht mehr im 10-Tagezeitraum. Die Finanzverwaltung hat hier explizit auch darauf verwiesen, dass diese Zahlungen damit gemäß § 11 EStG erst in die EÜR des Jahres 2015 gehört.

  • Moin,


    aber die Frage zielt doch auf die USt-VZ 12/2015 ab, Zahlung in 2016

    Zitat

    Aber die Lastschrift wird wohl erst Mitte Januar 2016 erfolgen!


    Und genau auf solch eine Konstellation hat sich doch "haeschens" Beitrag vom 14.02.2014 bezogen?


    Gruß

  • das ist zwar richtig, aber da der 10.1.2016 auf einen Sonntag fällt, gilt die Regelung 2014/15 analog. Jede Abbuchung nach dem 10. Kalendertag gilt als im Folgejahr getätigt

  • Also wenn die Umsatzsteuer nach dem 10.1 gezahlt oder abgebucht wird gehört Sie in das Folgejahr.
    Aber dennoch in die Umsatzsteuererklärung für das Vorjahr?


    Wie buch ich da sbei der IST Versteuerung? Im genannten Beitrag steht:


    Zitat


    1780 an 1371 am 31.12.2013 manuell (am 10.Januar dann 1371 an Bank)


    Also im Vorjahr buch ich einfach die berechnete Umsatzsteuer 1780 an 1371.
    Und im Folgejahr dann 1371 an 1200. Auch wenn es nicht wie genannt der 10.1 sondern 20.1 ist?


    Kommt das WISO EUR Programm damit automatisch klar wenn man die Jahresumsatzsteuererklärung und EUR berechnen lässt?

  • Moin,

    Zitat

    Also wenn die Umsatzsteuer nach dem 10.1 gezahlt oder abgebucht wird gehört Sie in das Folgejahr.Aber dennoch in die Umsatzsteuererklärung für das Vorjahr?


    Genau - betrifft aber nur die USt-Erklärung; allerdings nicht die EÜR des Vorjahres (2015) sondern die von 2016.
    Die o. g. Buchung bezog sich ja auf die Zahlung bis zum 10.01. - Du solltest deshalb das Konto 1789 (USt lfd. Jahr) statt 1371 verwenden.


    Damit hast Du dann alle Vorauszahlungen in der USt-Erklärung, nicht aber in der EÜR.


    Gruß
    Maulwurf

  • Ich muss doch leider noch mal nachharken.
    Nach etwas Recherche habe ich nun gehört das gewöhnlich per Lastschrift immer die 10 Tage Regelung gilt.
    Das heißt gewöhnlich muss also die Umsatzsteuer Dezember dann immer ins Vorjahr, oder?
    Also ich muss dann doch so buchen:


    Berechnete Umsatzsteuer 1780 an 1371.Und im Folgejahr dann 1371 an 1200. Stimmt das?


    In anderem Forum und einem Buch wurde das Kto 1545 genannt!
    Also von am 31.12 1780 an 1545 und später 1545 an 1200



    Wie muss ich es nun definitiv in Wiso Eür machen damit das Programm damit beider ISt Versteuerung klar kommt!
    Und der Sonntag im nächsten Jahr scheint umstritten zu sein - wieder ein anderer Sonderfall!

    • Offizieller Beitrag

    Nach etwas Recherche habe ich nun gehört das gewöhnlich per Lastschrift immer die 10 Tage Regelung gilt.

    gerade, worauf maulwurf23 hingewiesen hat. Lies es doch noch einmal. Und schaue auch, was wir auch an anderer Stelle im Forum zur aktuellen Rechtsprechung in diesen Fällen geschrieben haben.

  • Das ist jetzt schon klar, aber es beantwortet nicht meine Frage:


    Zitat


    Also ich muss dann doch so buchen:Berechnete Umsatzsteuer 1780 an 1371.Und im Folgejahr dann 1371 an 1200. Stimmt das?
    In anderem Forum und einem Buch wurde das Kto 1545 genannt! Also von am 31.12 1780 an 1545 und später 1545 an 1200
    Wie muss ich es nun definitiv in Wiso Eür machen damit das Programm damit bei der ISt Versteuerung klar kommt und auch die Umsatzsteuererklärung für das Vorjahr korrekt berechnet!

  • Moin,
    aufgrund Deiner Fragestellung gehe ich mal davon aus, dass wohl doch nicht alles so klar ist...
    Die Buchungssaetze hatte ich Dir ja schon genannt. Und hast Du Dir die Kontenbezeichnung von #1545 schon mal angesehen, was soll das für einen Sinn ergeben?
    Bitte schaue Dir das mit der zeitlichen Zuordnung bzgl. der EUR und der Steuererklaerung nochmal in einer ruhigen Minute an.

  • Dann mal anders gefragt:


    Wenn ich im Dezember 2014 beispielsweise 1000 Euro Umsatz habe inkl Mehrwertssteuer. Die Umsatzsteuer Voranmeldung habe ich am 5.01 2015 wie üblich abgegeben! Sie wird aber erst am 25.1. abgebucht!
    Was muss in der Jahresumsatzsteuererklärung 2014 angegeben werden. Wenn ich diese in WISO EUR beispielsweise im April erstellen lasse, dann wird dort ausgerechnet das ich dem Finanzamt noch die Umsatzsteuer für Dezember schulde! Ist das korrekt? In Wirklichkeit wurde sie ja im Januar bezahlt?
    Ist das nicht falsch wenn der Umsatzsteuer Betrag für Dezember sowohl in der Voranmeldung als auch Jahresumsatzsteuererklärung aufgeführt wird? Zahle ich es dann nicht doppelt?

  • Moin Maxi62,


    Zitat

    Die Umsatzsteuer Voranmeldung habe ich am 5.01 2015 wie üblich abgegeben! Sie wird aber erst am 25.1. abgebucht!


    In den folgenden Zitaten des Links findest Du die Antwort auf die zeitliche Zuordnung als geleistete Zahlung im Rahmen der EÜR :
    "Auf Fälligkeit und Zahlung kommt es an
    Ein Abzug abweichend geleisteter Zahlungen im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit gelingt nur, wenn diese innerhalb des 10-Tages-Zeitraums fällig und geleistet worden sind. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. ..."
    " „SaSoFei“-Regelung verlängert 10-Tages-Zeitraum nicht...."


    Die Jahressteuererklärung beinhaltet bei richtiger Buchung alle Vorauszahlungen - offensichtlich hast Du es nicht probiert, sonst wäre Dein Ergebnis ein anderes.
    Als Ergebnis hast Du dann idealerweise eine Abschlusszahlung von +- 0,00 (oder cent-Differenzen wg. Rundungen).


    Gruß
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Die Umsatzsteuererklärung hat rein gar nichts mit der EÜR zu tun! Das ist wirklich wie zwei paar Schuhe.


    In der USt-Erklärung musst Du "nur" Soll- und Istversteuerung beachten und anwenden. In der EÜR gilt zwingend § 11 EStG.

  • Doch ich habe es ausprobiert, daher die Frage!
    Ich habe im Dezember 2014 1000 Euro Umsatz gebucht.
    Dann am 31. 12.14 die 319,33€ Umsatzsteuervorauszahlung , in Soll auf 1780 und in Haben 1789.
    Wenn ich jetzt die Jahressteuer Umsatzsteuererklärung für 2014 drucke, dann steht dort "zu entrichten an Finanzbehörte 319,33€ !


    Also nichts mit 0,00! Wo ist der Fehler?
    Das gleiche ist übrigens auch der Fall wenn ich statt 1789 das Verrechnungskonto 1371 nutze!

  • Hmh, erste Frage: bei 1000,00 Umsatz - wie kommst Du auf die 319 € ?
    Zweite Frage: und Du hast tatsächlich 12 Vorauszahlungen gebucht?
    Hast Du mal eine Umsatzsteuerverprobung gemacht: alle Umsätze x Steuersatz, abzüglich aller Vorsteuern und Vorauszahlungen - was hast Du da für ein Ergebnis?