WISO EUR ISt-Versteuerung Umsatzsteuer Vorauszahlung Dezember?

  • Sorry, 2000 Euro Umsatz habe ich gebucht!
    Ich habe für den test nur diesen Umsatz im Dezember gebucht!
    Die Vorauszahlung für Dezember habe ich ja wie beschrieben gebucht:

    Zitat

    Dann am 31. 12.14 die 319,33€ Umsatzsteuervorauszahlung , in Soll auf 1780 und in Haben 1789.


    Mehr hab ich nicht gebucht! Das muss doch reichen!

  • Auch wenn Du jetzt genervt bist: wir haben versucht, Dir die richtige Vorgehensweise zu erklären.
    Warum Dein Ergebnis dem gewünschten nicht entspricht, kann ich ohne Glaskugel, ähh Kenntnis aller relevanten Zahlen, leider nicht beurteilen... :whistling:

  • Aber auf Kto. 1780 ist doch *gar nichts* gebucht? - Kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das Gegenkonto eine Rolle spielen sollte ... (für die St.-Erklärung).
    Für die EÜR 2014 allerdings schon, die wäre doch dann auch verkehrt?
    Wie buchst Du dann die tatsächliche Zahlung in 2015?


    Sorry, das muss wohl jemand anders besser/verständlicher erklären...

    • Offizieller Beitrag

    Und wie hast Du die Zahlungen an das FA gebucht? Bisher scheinst Du da ja keinerlei Zahlungen gebucht zu haben, auch nicht für Voranmeldungszeiträume vor 12/2014.

  • So, ich habe noch mal die Anleitung udn Hilfe storniert. Da steht eigentlich folgendes:



    Wenn ich es so mache, geht es natürlich! Aber der Lastschrift Fall wird vom Programm einfach nicht richtig berücksichtigt, da ist noch ein Bug drin!
    Per Lastschrift wird es doch erst nach dem 10.1 eingezogen! Ich kann aber keinerlei Buchungen in Wiso EUR 2014 eingeben, die nach dem 10.1 erfolgen! Und wenn ich nicht in der Wiso Version "1370 Verrechnungskonto an z.B. 1200 Bank" buche, dann rafft es das Programm nicht!
    Einzige Möglichkeit wäre einfach den 10.1.15 als Buchungsdatum anzugeben, auch wenn es am 20.1 eingezogen wird. Dann wäre wenigstens die Umsatzsteuererklärung richtig, aber korrekt wäre das natürlich auch nicht!

  • @miwe4 Die Zahlung hab ich noch garnicht gebucht, da sie ja beispielsweise erst am 20.1 eingezogen wird. Dieses Datum kann ich aber in der Wiso EUR 2014 nicht mehr eingeben! Un in der nächsten WISO Verson wiederum kann ich vermutlich nicht die Umsatzsteuererklärung für das Vorjahr abgeben! irgendwo ist da der Wurm drin!

  • Ich noch ein wenig mit Wiso experimentiert! Offenbar kann man in dem Programm das Problem nur beseitigen, indem man beim erstellen der Jahresumsatzsteuererklärung den Soll Betrag (also Dezember Umsatzsteuer) manuell einträgt. Dann stimmt nämlich alles!
    In der Umsatzsteuererklärung gibt es dafür folgenden Menüpunkt:

    Zitat


    Beim Vorauszahlungssoll müssen fehlende Voranmeldungszeiträume ergänzt werden.
    Die aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung übernommenen Daten enthalten in der Regel nur die Vorauszahlungen für die ersten 10 (wenn kein Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt wurde 11) Monate oder die ersten 3 Quartale. Für die korrekte Erklärung des Vorauszahlungssolls ist es daher notwendig, dass fehlende Voranmeldungszeiträume ergänzt werden.


    Also die ganzen Buchungsvorschläge die hier genannt wurden, kann man da wohl alle vergessen! Schade das hier niemand zu sein scheint der das Programm WISO EUR & KASSE richtig kennt! Ich frag mich wozu dann das Forum ist!

    • Offizieller Beitrag

    Also die ganzen Buchungsvorschläge die hier genannt wurden, kann man da wohl alle vergessen! Schade das hier niemand zu sein scheint der das Programm WISO EUR & KASSE richtig kennt! Ich frag mich wozu dann das Forum ist!

    Kann und möchte ich nicht weiter kommentieren. Es sollte aber wohl bekannt sein, dass nicht jedes Forenmitglied in diesem Userforum auch jede Software nutzt und nutzen kann. Und jedes Miglied versucht, in seiner Freizeit nach bestem Wissen zu helfen. Also mal ein bisschen Zurückhaltung und vor allem Geduld, bis sich ein Nutzer dieser Software findet.

  • Zitat

    Es sollte aber wohl bekannt sein, dass nicht jedes Forenmitglied in diesem Userforum auch jede Software nutzt und nutzen kann. Und jedes Miglied versucht, in seiner Freizeit nach bestem Wissen zu helfen. Also mal ein bisschen Zurückhaltung und vor allem Geduld, bis sich ein Nutzer dieser Software findet.


    Das ist ja ok! Aber man sollte nicht den Eindruck vermitteln man müsste es 100% wie es in der genannten Software geht wenn man sich nicht sicher ist! Da sollte man dann auch dazu schreiben das man es nicht ausprobiert hat. Etwas falsches zu behaupten ist ja keine Hilfe!

  • Wie - "funktioniert nicht"?? Konto nicht aktiviert, falsche Einstellungen am Konto, gibt's gar nicht??


    Aber wenn Du meinst, dass Deine Buchhaltung jetzt stimmt (nicht nur das Formular) - sollten wir es wohl dabei bewenden lassen. Also: Du hast Recht 8)

  • Wie - "funktioniert nicht"?? Konto nicht aktiviert, falsche Einstellungen am Konto, gibt's gar nicht??


    Sorry, aber du scheinst hier die Beiträge von mir nicht richtig zu lesen!
    Vor etlichen Postings habe ich sogar Anhang gepostet der zeigt was rauskommt wenn man deine Buchung nutzt! Das war hinter deinem Beitrag wo du was von Glaskugel erzählt hast! Die Jahres-Umsatzsteuererklärung ist dann eindeutig falsch! Lese doch bitte die Postings durch bevor du versuchst einen Tipp zu geben, das nützt allen mehr.


    Ja ich weiß inzwischen wie es geht, ich hatte es schon erklärt! Will man die Zahlung noch in das alte Jahr haben, also auch EÜR, dann ist natürlich noch der Gang über ein Verrechnungskonto nötig! ist nur schade das die Firma Buhl alle Nutzer so im regen stehen lässt und keinen Mitarbeiter für das Forum abstellt! So werden unzählige Halbwahrheiten verbreitet die keinen wirklich helfen und nur Frust schaffen!

  • Ich hatte bei meiner Anmerkung nicht von 2014 geredet, mir ging es um das grundsätzliche verbuchen. Wie man es im jeweiligen Jahr machen muss, das ist ja wohl schon am Anfang des Threads klar geworden! Man muss ja beide Arten kennen!

  • Na wiederholter Nachfrage beim Support wurde jetzt bestätigt das es so geht wie ich es inzwischen beschrieben hatte.
    Es wird auch bestätigt das dieses nicht automatisch über einen Buchung möglich ist, wie es maulfwurf23 mehrfach behauptet hat.


    Zitat Support:

  • Dass Deine Steuererklärung jetzt "passt" hast Du ja mehrfach gepostet.
    Die Frage der zeitlichen Zuordnung der VZ in der EUR - spielt ja für die Gewinnermittlung ja vielleicht doch eine Rolle - und die damit zusammenhängenden Buchungen sind dann - bitte wie zu machen?
    Solltest Du in dem Zusammenhang nochmal konkret und sachlich für alle Leser, die bis hierher durchgehalten haben, mal erklären ;)

  • Das hatte ich doch auch schon geschrieben, sollte eigentlich klar geworden sein!
    Es kommt immer auf Zahlungsart (wegen 10 Tage Regelung) oder Überweisungsdatum an. Je nachdem ob 10 Tage Regelung greift oder nicht!
    Nur ein Beispiel, ich habe jetzt nicht Lust ein Handbuch für die Software zu schreiben, das ist die Aufgabe von Buhl!
    Nehmen wir mal Jahresabschluss 2015 und Lastschrift Einzug:
    Bekanntlich fällt der 10.1.16 auf ein Wochenende. Somit gilt die 10 Tage Regelung nicht!
    In dem Fall brauchst du die Dezember Vorsteuer, die erst Ende Januar eingezogen wird, bei der IST Versteuerung auch nicht in 2015 buchen! Du buchst sie einfach in 2016 auf 1790 (Umsatzsteuer Vorjahr). Du musst diese lediglich bei der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in 2015 angeben, das hatte ich ja nun ausführlich beschrieben!
    Wenn du sie per Überweisung innerhalb der ersten 10 Tage in 2016 zahlst, dann kannst du diese einfach noch in der WISO EUR Version von 2015 eingeben (Konto 1780 natürlich), auch mit Datum von Januar 2016. Das Wertstellungsdatum wird dann dort automatisch auf den 31.12.15. Das ist eine Besonderheit von Wiso, da die Software dort Eingaben bis zum 10.1.2016 annimmt, genau wegen der 10 Tage Regelung. Sie wird dann also in der EÜR 2015 berücksichtigt!


    Ich denke jetzt ist es auch dir klar, oder ;)