Ich will jetzt nicht über das Alter streiten (ganz bewusst im Profil nicht angegeben), aber ihr könnt sicher sein, dass ich das Rentenalter schon überschritten habe ..., aber als Freiberufler kann man ja bis "zum Umfallen" weiter machen
Vergleich zwischen Finanzamt und Programm
- Tanja180
- Erledigt
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Ich will jetzt nicht über das Alter streiten (ganz bewusst im Profil nicht angegeben), aber ihr könnt sicher sein, dass ich das Rentenalter schon überschritten habe ..., aber als Freiberufler kann man ja bis "zum Umfallen" weiter machen
ok, "gewonnen" -
Ich hänge meine aktuelle Frage jetzt mal hier dran, sollte eigentlich passen:
Ich habe den ersten Steuerbescheid elektronisch abgeholt und geprüft - Ergebnis: Einspruch (bzw. auch Nachlieferung von Unterlagen ans FA).
Jetzt ist der zweite Steuerbescheid da, auch in Papierform. Jetzt würde ich gern die manuelle Prüfung vornehmen, also den
Nun bin ich entweder (wieder) zu betriebsblind oder das geht nicht mehr, wenn man den ersten Bescheid elektronisch abgeholt hat (oder überhaupt nicht bei Abgabe via ELSTER?).
In der Programmhilfe bin ich nicht fündig geworden, die ist für diesen Punkt recht dürftig. -
Nun bin ich entweder (wieder) zu betriebsblind oder das geht nicht mehr, wenn man den ersten Bescheid elektronisch abgeholt hat (oder überhaupt nicht bei Abgabe via ELSTER?).
Es geht dann nicht mehr. Haben wir erst vor kurzer Zeit mal im Forum erörtert. Müsstest Du mal schauen.
Einzige denkbare Alternative wäre m.E. eine alte Datensicherung der Datei ohne Bescheiddatenrückübermittlung, die man nach entsprechender Umbenennung dann manuell "bearbeiten" können müsste.
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Es geht dann nicht mehr. Haben wir erst vor kurzer Zeit mal im Forum erörtert. Müsstest Du mal schauen.
Einzige denkbare Alternative wäre m.E. eine alte Datensicherung der Datei ohne Bescheiddatenrückübermittlung, die man nach entsprechender Umbenennung dann manuell "bearbeiten" können müsste.Dachte ich es mir also richtig.
Eine solche Datei habe ich leider nicht (mehr) ...(Ich hatte im Forum gesucht, aber leider nix gefunden - wahrscheinlich die falschen Suchwörter.
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Dachte ich es mir also richtig.
Aber auf dem Wissensstand warst Du doch schon in der bewußten früheren Diskussion...
Ich hatte im Forum gesucht, aber leider nix gefunden - wahrscheinlich die falschen Suchwörter
Einfach mal in Deinem Profil Deine Beiträge durchblättern.
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Aber auf dem Wissensstand warst Du doch schon in der bewußten früheren Diskussion...
Den hatte ich sehr wohl gefunden, dort ging es aber nicht darum, den zweiten Steuerbescheid manuell einzutippen statt einzulesen. Dort wurden ja alle Bescheide eingelesen (auch in meinem eigenen Fall, den ich bildhaft zeigte) ...
Jetzt war das bei mir auch anders als beim damaligen TE (der zwei Erstattungen hatte), denn mein erster Bescheid hatte eine Nachzahlung (die von mir noch nicht erfolgte wegen Aussetzung der Vollziehung) als Ergebnis, der zweite Bescheid dagegen eine Erstattung.
Wie dem auch sei, es geht leider nicht, so muß ich mich mit Papier auf den Weg machen (hab ne Differenz von ca. 17 € zu meinen Ungunsten). -
Eine solche Datei habe ich leider nicht (mehr) ...
Keine Datensicherung? Hätte ich bei Dir nicht erwartet.
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Keine Datensicherung? Hätte ich bei Dir nicht erwartet.
Datensicherung an sich schon - aber kein Datensicherung der Datei ohne Bescheiddatenrückübermittlung ...
Es wäre ja auch das erste Mal, daß ich die Eintipp-Variante machen wollte.
Also beim nächsten Mal noch nicht einlesen, wenn die Mail kommt - oder darf ich gar nicht erst die Rückübermittlung auswählen? -
M.E. einfach eine Dateikopie ohne Bescheiddatenrückübermittlung, also ohne eingelesene Bescheiddaten, umbenennen. Ggf. auch noch eine vor der Datenübermittlung erstellen mit anderem Namen. So viel Platz braucht eine solche Datei wirklich nicht auf dem Rechner.
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So viel Platz braucht eine solche Datei wirklich nicht auf dem Rechner.
Richtig.
Ich bin nur nicht davon ausgegangen, daß ich mal mit Eintippen würde prüfen wollen.
Ich denke, daß mir das bei der nächsten Steuererklärung nicht mehr passieren wird.