Erststudium – Ruhende Verfahren - Vorläufigkeitsvermerk

  • Hallo,


    zu ruhenden Steuerbescheiden wegen der Kosten des Erststudiums aus den Jahren 2004 und 2005 habe ich zu den Verlustvorträgen neue Bescheide erhalten. (geändert nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 AO)
    Die Bescheide sind gem. § 165 Abs. 1 Satz1 AO teilweise vorläufig und nach
    § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium ………


    In den Erläuterungen wird erwähnt, dass sich die damaligen Einsprüche hierdurch erledigt haben.
    Sehe ich es richtig, dass ich nun nichts machen muss und die Bescheide durch den Vorläufigkeitsvermerk bezgl. des Studium auch weiterhin offen sind? Oder müssen wir erneut Einspruch einlegen?
    In diesem Beitrag wird z.B. ein erneuter Einspruch empfohlen:
    http://kanzleikudrass.de/studenten_spezial/aktuelles/
    Bitte nach unten scrollen: „Liebe Studierende, liebe Betroffene“
    Da heißt es dann: Mit der am 20.02.2015 bekannt gegebenen Einführung eines Vorläufigkeitsvermerks für alle neuen und geänderten Steuerbescheide seit 2004 wäre eigentlich kein Einspruch gegen ablehnende Bescheide mehr notwendig. (Vgl. BMF- Schreiben vom 20.02.2015 GZ: IV A 3 - S 0338/07/10010 - 04).Dennoch empfehle ich für die Praxis zur Rechtssicherheit Einspruch einzulegen und das Ruhen und die Aussetzung des Verfahrens nach § 363 II AO zu beantragen…….



    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß jetzt nicht, was man dazu noch schreiben sollte. In dem verlinkten Beitrag steht doch alles drin, einschließlich der Empfehlung des Schreibers und dessen Begründung zu seiner Meinung.

    • Offizieller Beitrag

    ... es ist die Meinung einer Kanzlei!

    Also eines Profis.

  • Sorry, der Text ist mir nun ja hinreichend bekannt - sonst hätte ich ihn kaum verlinkt!
    Zudem ist es eine Meinung und mich interessieren weitere Meinungen und nicht die Wiedergabe dieser einen Ansicht.


    z.B. sagt der Bund der Steuerzahler:
    Erstausbildung: Steuerbescheide bleiben offen!
    Studenten und Auszubildende bleibt Einspruch gegen Steuerbescheid erspart
    Studenten im Erststudium dürfen sich freuen, ihre Steuerbescheide bleiben wegen einer anstehenden Gerichtsentscheidung zu den Erststudienkosten von Amtswegen offen und können nachher noch zugunsten der Studenten geändert werden. Grund dafür: Die Finanzverwaltung hat die Liste der sogenannten Vorläufigkeitsvermerk im Februar erweitert. Der Vorläufigkeitsvermerk erspart den Betroffenen einen Extra-Einspruch gegen den Steuerbescheid.

    • Offizieller Beitrag

    Zudem ist es eine Meinung und mich interessieren weitere Meinungen und nicht die Wiedergabe dieser einen Ansicht.

    Das ist ein Userforum, in dem User anderen User zu überwiegend technischen Fragen in der Programmbedienung Hilfestellung zu leisten versuchen.


    z.B. sagt der Bund der Steuerzahler:
    Erstausbildung: Steuerbescheide bleiben offen!
    Studenten und Auszubildende bleibt Einspruch gegen Steuerbescheid erspart
    Studenten im Erststudium dürfen sich freuen, ihre Steuerbescheide bleiben wegen einer anstehenden Gerichtsentscheidung zu den Erststudienkosten von Amtswegen offen und können nachher noch zugunsten der Studenten geändert werden. Grund dafür: Die Finanzverwaltung hat die Liste der sogenannten Vorläufigkeitsvermerk im Februar erweitert. Der Vorläufigkeitsvermerk erspart den Betroffenen einen Extra-Einspruch gegen den Steuerbescheid.

    Und was sagt der Steuerberater in seinem von Dir verlinkten Beitrag anderes?


    Der Steuerberater hat seine Meinung doch fachkundig und sehr nachvollziehbar begründet. Hätte ich persönlich eine andere Meinung, dann hätte ich dies sicherlich bereits in meinm ersten Post zum Ausdruck gebracht. Alles zu wiederholen macht für mich nach wie vor keinen Sinn.


    Mache einfach, was Du meint. Du hast auf jeden Fall alle zur Entscheidungsfindung erforderlichen Infos. Deine Entscheidung kann Dir hier niemand abnehmen.

  • Oh, ?( m.E. bin ich im Forum "Fragen zur Steuerberechnung" und ich erinnere mich, dass hier früher durchaus Steuerfragen diskutiert wurden.


    Für technischen Fragen der Programmbedienung gehören für mich eher in das WISO Steuer-Sparbuch des Forum (Fragen zur Bedienung, Verwendung und Installation des WISO Steuer-Sparbuch können hier diskutiert werden.)

    • Offizieller Beitrag

    Oh, m.E. bin ich im Forum "Fragen zur Steuerberechnung" und ich erinnere mich, dass hier früher durchaus Steuerfragen diskutiert wurden.

    Wenn schon Kritik, dann bitte auch richtig lesen:

    Das ist ein Userforum, in dem User anderen User zu überwiegend technischen Fragen in der Programmbedienung Hilfestellung zu leisten versuchen.

    Du erwartest ja anscheinend, dass die überwiegend im Forum befindlichen Softwareanwender von Buhl-Software und Steuerbürger die sachkundig formulierte Meinung eines Steuerprofis diskutieren.


    Da Dich meine fachmännische Meinung ansonsten anscheinend nicht interessiert, verabschiede ich mich jetzt aus der "Diskussion".

  • Sorry,
    wenn ich mich hier einklinke, aber das muss ich jetzt mal loswerden..
    @mausebaer:
    Du meinst nicht allen Ernstes, dass sich jemand hier mit der beruflichen Vita legitimieren soll, bevor er Dir antwortet?
    Dann bist Du hier evtl. falsch...
    Gruss
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    nein, das habe ich nicht wirklich angenommen! ;)
    Ich bin mir allerdings auch nicht sicher, ob ich hier noch richtig bin??!!

    In diesem Forum gab es früher wirklich hilfreiche Tipps und Stellungnahmen. In den Jahren 2004 / 2005 / 2006, als es darum ging, die Kosten des Erstudiums geltend zu machen und dann die Steuerbescheide durch entsprechende Einsprüche offen zu halten, war dieses Forum sehr hilfreich. Es wurde freundlich, nett und auch professionell geantwortet und diskutiert.
    Inzwischen ist es hier leider so, dass es oft sehr belehrende Antworten gibt, die dann nicht wirklich weiterhelfen....


    Ein Forum sollte doch auch dem Austausch unterschiedlicher Meinungen dienen....
    ... und was meine Eingangs gestellt Frage angeht, da gibt es sehr wohl unterschiedliche Ansichten ......auch unter Steuerberatern.... :)


    MfG

  • In diesem Forum gab es früher wirklich hilfreiche Tipps und Stellungnahmen.


    Die gibt es auch jetzt noch. Und was "wirklich hilfreiche Tipps und Stellungnahmen" sind, liegt ja immer im Auge des Betrachters. ^^
    Ganz ehrlich, was soll Dir denn hier geantwortet werden? Maximal eine im Web zu findende andere Einzelmeinung - die mit der ersten (weitgehend) übereinstimmen kann oder eben auch nicht. Und die kannst Du dir auch selber ergoogeln ... ;(
    Du darfst auch nicht vergessen, daß eine direkte steuerliche Beratung - also "mach dies, mach jenes" - uns nicht erlaubt ist, es sei denn, man gehört zum dazu berechtigten Personenkreis.

    • Offizieller Beitrag

    Zudem ist es eine Meinung und mich interessieren weitere Meinungen

    Ich frage mich, was Dir hier andere Meinungen bringen? Ich finde nämlich auch, daß da sachkundig und nachvollziehbar erläutert wird, warum Du auf der sicheren Seite bist, wenn Du Dich danach richtest.
    Im "schlimmsten Fall" ist es unnötig, aber schaden tut es keinesfalls. Und der Aufwand ist ja nun wirklich begrenzt. Und Du verlierst dadurch nichts.
    Wenn jetzt nämlich jemand der Meinung wäre, daß es unnötig ist und es erweist sich am Ende als falsch, dann wärst Du angeschmiert. Also wozu diese Diskussion? ?(


  • Dem aufmerksamen und in Steuerdingen etwas versiertem Leser hätte eigentlich auffallen sollen, dass der verlinkte Beitrag der Kanzlei gar nicht auf die von "mausebär" eingangs geschilderte Situation zutrifft.....