Anlagenabgang bei Auto

  • Hallo
    1 )
    ich habe eine frage auf welches abgangskonto muss ich ein auto verbuchen was ich von einer rechnung mit guthaben abgezogen habe?( und welches geld- und sachkonto )


    2)

    ich habe bis september noch ein auto gehabt was mein angestellte nehmen durfte habe aber kein fahrtenbuch geführt da ich es vergessen hatte.reicht da auch die 1 % regelung?


    danke schon mal im vorraus

  • Hallo stahlpeggy,


    ich kenne den Kontenrahmen in EÜR & Kasse nicht (ist ja nur ein abgespeckter SKR 03), aber es müsste ein Ertrags- und ein Aufwandskonto geben im Bereich der Klasse 2, das ungefähr heisst "Gewinne/Verluste aus Anlagenabgängen". Auf dieses Konto (je nachdem, ob der angerechnetet Verkaufspreis höher oder niedriger als der Buchwert zum Zeitpunkt des Abgangs war, ergibt sich ein Verlust oder Gewinn und entsprechend ist zu buchen in zwei Schritten:
    1) Ausbuchung des Autos aus dem Anlagevermögen (über Abgang im Anlagenverzeichnis und - hier kenne ich mich nicht ganz aus - möglicherweise in der Fibu Kto. 2xxx an Kto. 04.. bzw. umgekehrt bei Gewinn)
    2) Kreditorkonto (7xxxx) an Kto. 2xxx bzw. umgekehrt bei Gewinn


    Zu der Frage mit dem Auto für den Angestellten:
    Stand dies nur dem Angestellten zur Verfügung oder auch anderen? Konnte er es auch für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle benutzen? Gab es hierzu vertragliche Regelungen?
    Ohne Fahrtenbuch geht nur die 1%-Methode. Aber dazu ist noch einiges zu klären ..
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