§ 13a EStG - Besteuerung Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • Hallo,
    gibt es eine Hilfestellung zur Erstellung des Grundstücksverzeichnisses und des Anlagenverzeichniss für die Gewinnermittlung nach 13a Besteuerung. Die Neuregelung gilt ab 01.07.2015, ab diesem Zeitpunkt müssen wir die Verzeichnisse führen. Hab laufend nach Infos gesucht, bin aber noch nicht so recht schlau geworden. Kann mir da jemand weiter helfen?
    Herzlichen Dank

    • Offizieller Beitrag

    gibt es eine Hilfestellung zur Erstellung des Grundstücksverzeichnisses und des Anlagenverzeichniss für die Gewinnermittlung nach 13a Besteuerung.

    Ich weiß irgendwie nicht, was Du erwartest. Um welche Software geht es überhaupt?


    Meinst Du z.B. so etwas wie ikm Steuer-Sparbuch 2015?

  • Danke erstmals,
    ich benutze auch Steuer-Sparbuch 2015, in diesem Feld werden die Flächen erfasst. Aber das Finzanzamt verlangt ein Grundstücksverzeichnis in welchem auch die Ertragsmesszahlen aufgeführt werden. Diese Zahlen glaube ich finde ich im Grundstückskataster. Das Anlageverzeichnsiss soll irgendwie die Gebäude und Maschinen enthalten, aber wie genau und ab welchem Alter der Maschinen es geführt werden soll, kann ich nichts finden. Ich hoffte, dass mir hier jemand einen Tipp geben oder weiterhelfen kann.

  • Hallo Nelke,


    sieh dir einmal über die Formularansicht (Anlage L, Seiten 2 bis 4) an, was das Finanzamt wirklich will. Alternativ kannst du über ElsterFormular die Eingaben in der Anlage L machen. Ansonsten ist der Hinweis von miwe4 schon richtig, alle Angaben sind hier zu machen.


    Bevor du weiter suchst, sieh dir einmal die Aufforderung des Finanzamtes genau an, denn mehr, als im Formular abgefragt wird, wird normalerweise nicht verlangt. Hier ist ElsterFormular zum Nachschauen gut.


    Gruß nesciens

  • danke an alle,
    werde mir die Formulare nochmal genau anschauen. Die Neuerung ist ab dem Wirtschaftjahr 2015/2016 und muss ab Juli 2015 geführt werden.
    Gruß Nelke

  • Hallo Nelke,


    das wird zumindest helfen - allerdings nicht für das kommende Wirtschaftsjahr, da die Formulare hierfür noch nicht veröffentlicht wurden. Insofern müssten die Hinweise des Finanzamtes helfen - steht hier vielleicht ein Vermerk zu einer Verordnung etc. mit Aktenzeichen? Dieses wäre dann auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums einsehbar ..


    nesciens

  • hab mir die Seiten des Bundesministeriums angesehen bin auch fündig geworden, über die Änderungen des 13a§ Gewinnermittlung. Hab auch den Vermerk auf einer Webseite gefunden, das eine neue Anlage 1a zu der Anlage L dazukommt, aber das Formular noch nicht verfügbar ist. Beim Finanzamt finden man gar nichts über die Änderung, es wird nur gefordert, daß man ab Juli 2015 verpflichtet ist,das Grundstück- und das Anlageverzeichnis zu führen. Warten wir mal ab, was sich in der nächsten Zeit ergibt. Muss halt doch dann auch beim Bauernverband nachfragen, aber die verlangen im eine ganze Menge für steuerliche Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Warte doch einfach mal das WISO Steuer-Sparbuch 2016 ab. Das wird ja erfahrungsgemäß Ende September/Anfang Oktober kommen. Vielleicht zeigt sich dann aber, dass auch die Finanzverwaltung noch nicht so weit ist und das nachgereicht wird.