Einspruch Kinderzulage, Verständnisproblem Kinderzulagenberechnung

  • Hallo ihr Lieben,


    nächstes Jahr werde ich wohl doch mal einen Steuerberater hinzuziehen müssen denn so manches leuchtet mir einfach nicht ein.
    Ganz
    akut habe ich aber ein generelles Verständnisproblem bzgl der
    Kinderzulage. Ich habe schon vieles hierzu in diesem Forum gelesen werde
    aber dennoch nicht schlau daraus.


    Wenn wir die Kinderzulage
    ankreuzen in der Anlage AV ergibt sich im Endergebnis eine
    Steuernachzahlung von 629,20€. Übertrage ich die Zulage auf meinen Mann
    dann haben wir nur noch eine Steuernachzahlung von 558,40€ was ja also
    günstiger für uns ist. Lasse ich die Kinderzulage in der Steuererklärung
    ganz weg dann ergibt sich nur noch eine Steuerschuld von ca. 347,00€.
    Wie kann das sein? Da frage ich mich warum ich die Kinderzulage
    überhaupt angeben sollte wenn ich so einen hohen Nachteil davon habe in
    der Steuererklärung. Bin ich denn verpflichtet die Kinderzulage in der
    Steuer mit berechnen zu lassen bzw habe ich einen Nachteil wenn ich sie
    bantrage bei meiner Bausparkasse aber sie nicht in der Steuer mit
    berechnen lasse?
    Ich muss noch diese Woche eine Lösung finden und wäre euch sooooo Dankbar wenn ihr mir Helfen könnt das Thema zu verstehen...


    Ganz herzliche Grüße, deinmaus.

  • Achja, unseren Steuerbescheid haben wir schon, da wir aber wegen einer anderen Fehlberechnung Einspruch einlegen müssen wollte ich versuchen die Anlage AV auch nochmal korrigieren zu lassen... aktuell haben wir sie nämlich so berechnen (mit Kinderzulage auf mich (Ehefrau) laufend) lassen das wir diese 629,20€ nachzahlen müssen...

  • Hallo 'deinmaus,

    Bin ich denn verpflichtet die Kinderzulage in der
    Steuer mit berechnen zu lassen ... ?


    Wenn du die steuerliche Berücksichtigung der Riesterbeiträge beantragst, ja!

    ... habe ich einen Nachteil wenn ich sie
    bantrage bei meiner Bausparkasse aber sie nicht in der Steuer mit
    berechnen lasse?


    Im günstigsten Fall korrigiert das Finanzamt die fehlerhaften Angaben, u.U. auch rückwirkend indem das zuviel gezahlte Geld von deiner Bausparkasse eingefordert wird. Im üngünstigsten Fall kann man dir Steuerverkürzung vorwerfen. Ehrlich währt immer noch am längsten.


    Im Übrigen habe ich in diesem Beitrag den Mechanismus erklärt: Verständnisproblem - Kinderzulage (Riester) - Bei Eintragung über 300€ zurückzahlen ?!


    Du findest ihn auch in miwes verlinkter Suchliste.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Danke miwe4 und Danke Rautka, :thumbsup:


    bedeutet also im Klartext wenn man die AV mit abgibt muss man auch alle beantragten Zulagen mit angeben?
    Macht man dies nicht, sprich man beantragt die Kinderzulage bei seinem Anbieter lässt diese aber in der AV weg würde man quasi Steuerhinterziehung begehen? Ich verstehe nur den Sinn nicht das ich 629€ Steuern nachzahle wenn ich eine benatragete Kinderzulage habe und nur 347€ wenn ich die Kinderzulage einfach nicht beantrage und demnach diese in der Steuer auch nicht berücksichtig wird. Wie und wo rechnet sich das denn dann für mich? Bedeutet das nicht das ich die Zulage ja quasi in der Steuer "bezahle" bzw, die Differenz von den 629 zu den 347€ sind ja 18€, ist das dann mein reiner Zulagengewinn, bloß 18€???


    Wenn dem so ist habe ich ja alles richtig gemacht (Kinderzulage mit angegeben wobei ich diese ja noch beantragen muss bei meinem Anbieter), einzig ob wir evt die Kinderzulage auf meinen Mann umswitchen könnte ich versuchen beim Finanzamt nocheinmal korrigieren zu lassen.


    Ist das so korrekt?


    Gebe es denn theoretisch rein rechnerisch (Normalverdiener) den Fall das sich eine Kinderzulage allgemien nciht rechnet also eher ein Nachteil ist? Dann könnte man ja einfach drauf verzichten diese zu beantragen. Eobei ich mich dann ja fragen würde in wie fern Riestern überhaupt Sinn macht wenn man die Zulagen nicht mit nimmt


    Liebe Grüße, deinmaus

  • Hallo deinmaus,


    dein Bausparberater sollte dir eigentlich die Mechanismen der Riesterförderung erläutert haben, dafür hat er nämlich einen Teil deines Geldes bekommen. Alternativ kann man sich auch in der Wikipedia oder in den von miwe4 und mir verlinkten Thread(s) informieren. Kurz gesagt, bekommst du die Steuern auf deine Beiträge wieder oder die Zulagen, je nach dem, was für dich günstiger ist. Geprüft wird das vom Finanzamt.


    Zu deinem Zahlenbeispiel: das Finanzamt geht davon aus, dass du die Kinderzulage bekommen hast bzw. noch bekommst. Von deinen 629 € muss du also die Kinderzulage noch abziehen. Also hast du einen Steuervorteil von 18 €. Was du mit "Zulagengewinn" meinst, erschließt sich mir nicht. Hier geht es um die Förderung von Beiträgen ...


    Warum ihr bei Übertragung der Kinderzulage auf deinen Mann soviel besser kommt, lässt sich aus der Ferne nicht sagen. Da kann es viele Gründe geben.


    Viele Grüße
    Rautka

  • nun ja, die Bausparberater - wie alle Versicherungsvertreter (nicht Makler) - wollen Provision verdienen. Ob der Kunde hier wirklich immer einen Vorteil hat, weil steuerlich eben teilweise wieder durch die Anrechnung ein Teil der Förderung "verloren" geht, werden diese dem Kunden nicht brühwarm erzählen. Zumal die steuerlichen Zusammenhänge vielen dieser Berater überhaupt nicht klar sind - ich habe neulich einem Berater erst einmal beweisen müssen, dass er mir totalen Unsinn erzählt hat. Er ist sehr kleinlaut davon gezogen ...
    Daher mein Rat: nicht nur die Aussagen des Beraters beachten, sondern unter Umständen auch einmal mit Hilfe von Steuersoftware (oder Lohnsteuerhilfevereinen u.ä.) auch die steuerlichen Folgen bedenken.


    Ich gebe allerdings zu, dass gerade dieses Thema auch von der Stiftung Warentest nicht immer richtig dargestellt wird - auch hier wird häufig unter dem Aspekt der staatlichen Förderung für den Abschluss geworben, ohne die steuerlichen Folgen in den wesentlichen Aspekten zu benennen.


    Gruß nesciens

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich in das Thema nun auch ein wenig durch verschiedene Foren gelesen und komme bei unserer Konstellation zu folgendem Schluss, keine Kinderzulage zu beantragen. Meine Frau und ich haben beide einen Riester Bausparvertrag. Beide zahlen wir jährlich die höchstmögliche Fördersumme von 2.100 € ein. Wie ich hier nun mehrfach gelesen habe, bringt in diesem Fall die Kinderzulage rein gar nix und hat eher negative Auswirkungen, beispiel Soli Beitragserhöhung.


    Ist meine Entschluss korrekt?


    MfG
    Nakaron

  • Hallo Nakaron,


    Ist meine Entschluss korrekt?


    ich bezweifle, dass das eine gute Idee ist. Bei der Günstigerprüfung geht das Finanzamt nämlich vom Anspruch auf die Zulage, nicht von der erfolgten Zahlung aus. Grund ist, dass man u.U. für die Beantragung der Zulage länger Zeit hat als für die Steuererklärung und somit die Zulagen oft erst später gezahlt werden, als die Steuererstattung.


    Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass der Sachbearbeiter den Anspruch auf Kinderzulage übersieht. Ausprobieren würde ich es nicht.


    Im Übrigen beschränkt sich das von dir angesprochene Problem mit dem Soli bei der Günstigerprüfung nicht auf die Kinderzulage, sondern das gibt es bei der Grundzulage genauso.


    Viele Grüße
    Rautka