Hallo ihr Lieben,
nächstes Jahr werde ich wohl doch mal einen Steuerberater hinzuziehen müssen denn so manches leuchtet mir einfach nicht ein.
Ganz
akut habe ich aber ein generelles Verständnisproblem bzgl der
Kinderzulage. Ich habe schon vieles hierzu in diesem Forum gelesen werde
aber dennoch nicht schlau daraus.
Wenn wir die Kinderzulage
ankreuzen in der Anlage AV ergibt sich im Endergebnis eine
Steuernachzahlung von 629,20€. Übertrage ich die Zulage auf meinen Mann
dann haben wir nur noch eine Steuernachzahlung von 558,40€ was ja also
günstiger für uns ist. Lasse ich die Kinderzulage in der Steuererklärung
ganz weg dann ergibt sich nur noch eine Steuerschuld von ca. 347,00€.
Wie kann das sein? Da frage ich mich warum ich die Kinderzulage
überhaupt angeben sollte wenn ich so einen hohen Nachteil davon habe in
der Steuererklärung. Bin ich denn verpflichtet die Kinderzulage in der
Steuer mit berechnen zu lassen bzw habe ich einen Nachteil wenn ich sie
bantrage bei meiner Bausparkasse aber sie nicht in der Steuer mit
berechnen lasse?
Ich muss noch diese Woche eine Lösung finden und wäre euch sooooo Dankbar wenn ihr mir Helfen könnt das Thema zu verstehen...
Ganz herzliche Grüße, deinmaus.