Anschaffungsnebenkosten wie Justizkasse GNotKG Eintragung + Notar und Makler

  • Liebe leute, war lang nixht hier und alles was ich mal gelernt hatte ist weg.
    Mein Hirn hat wohl zuviele zerbrochene "Energiesparlampen" abbekommen.
    Auch mein Augenlicht ist innerhalb 10 Monaten schlechter geworden, weil ich immer nur Nachts recherchiere bis die Augen brennen.


    Also zur Frage.
    Wo verbuche ich die Anschaffungsnebenkosten von gewerblich erstandenen Immobilien.
    z.B.
    Die gerichtskosten GNotKG Eintragung einer Vormerkung und Grundbucheintragungskosten, Maklergebühren usw.


    Habe gesucht gelesen gesucht gelesen, aber alles ist immer zu langwierig erklöärt, sodass ich zum Schluss nichts mehr weis.


    Also für mich reicht die Kontozahl. bin momentan in Variante 3 skr03
    wäre lieb.
    Danke

  • Hallo 1Handwerker,


    willlkommen zurück hier. Ich glaube, ich kann dir weiterhelfen.


    Alle Anschaffungsnebenkosten, die direkt mit dem Kauf zusammen hängen (also nicht mit der Finanzierung) gehören in die Anschaffungskosten und müssen daher mit aktiviert werden. Da diese Kosten das Schicksal der gesamten Anschaffungskosten teilen, müssen sie auch aufgeteilt werden auf den Anteil Grund + Boden (prozentual) und den für das Gebäude.


    Die Konten hierfür wären 0060 für den Grundstücksanteil und 0090 für das Gebäude. Bitte an die Anlagenverwaltung denken, da dort die Abschreibung entsprechend ermittelt wird.

  • Hebe das Thema hoch,


    wir haben Ladelokal gekauft. Abschreibungen / Jahres-Abschlüsse macht alles Steuerberater, Laufende Buchhaltung mache alles selber.


    Jetzt kommen ersten Überweisungen rein Maklergebühren mit Mwst, Grundschuldsache, Grundsteuer etc, bald auch Notarkosten...


    Auf welche Konto muss ich das ganze buchen damit es sauber in EüR verbucht wird, hab recherchiert aber nicht schlau geworden. Privatentnahme (nicht betriebstrelevant) wäre ja falsch weil z.B Makler Rechnung hat MwSt...

    • Offizieller Beitrag

    4950 Rechs u. Beratungskosten / 1576 Abziehbare VSt. 19% / 1200 Bank

    Dann hast Du aber unterstellt, dass alle genannten Kosten vollständig in Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung/Finanzierung angefallen sind, was ich nicht so klar zu erkennen vermag.

    Jetzt kommen ersten Überweisungen rein Maklergebühren mit Mwst, Grundschuldsache, Grundsteuer etc, bald auch Notarkosten...

    z.B Makler Rechnung hat MwSt.

  • dass alle genannten Kosten vollständig in Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung/Finanzierung

    bei einem Ladenlokal gehe ich davon aus, dass da wenig Privatnutzung zu buchen ist. Und Grundsteuer sind natürlich keine Rechts,-u. Beratungskosten.


    worauf möchtest beim Zitat ´z.B Makler Rechnung hat MwSt.´raus?

    • Offizieller Beitrag

    dass alle genannten Kosten vollständig in Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung/Finanzierung

    bei einem Ladenlokal gehe ich davon aus, dass da wenig Privatnutzung zu buchen ist. Und Grundsteuer sind natürlich keine Rechts,-u. Beratungskosten.


    worauf möchtest beim Zitat ´z.B Makler Rechnung hat MwSt.´raus?

    Um Privatnutzung geht es doch nicht. Zahlt man einen Makler nicht üblicher Weise auch für die Vermittlung des Objektes, also Anschaffungskosten GruBo+Gebäude?

    • Offizieller Beitrag

    Abschreibungen / Jahres-Abschlüsse macht alles Steuerberater,

    der wird sicher auf die richtige Zuordnung schau´n

    Wenn der dann aber alles auf richtige Zuordnung prüfen muss, hat er durch das selber buchen auch nichts gespart. Das ist ja fast arbeitsintensiver als alles direkt korrekt zu buchen, von daher ggf. sogar teurer.

  • Auf welche Konto muss ich das ganze buchen damit es sauber in EüR verbucht wird, hab recherchiert aber nicht schlau geworden. Privatentnahme (nicht betriebstrelevant) wäre ja falsch weil z.B Makler Rechnung hat MwSt...

    der wird sicher auf die richtige Zuordnung schau´n

    Es geht um die Buchungen und dabei ist es schon wichtig, ob Aufwand oder Anschaffungskosten und dann noch die Aufteilung wie miwe sagt auf Grund und Boden. Sind grundsätzlich andere Konten!

    • Offizieller Beitrag

    Es geht um die Buchungen und dabei ist es schon wichtig, ob Aufwand oder Anschaffungskosten und dann noch die Aufteilung wie miwe sagt auf Grund und Boden. Sind grundsätzlich andere Konten!

    Genau mein Gedankengang. Nur kann ich zum Buchen halt nicht viel sagen, da ich Mein Büro nicht kenne und nicht weiß wie es da funktioniert bzw. ausgewertet wird. Und da kommt mir der Vorschlag, alles auf ein Aufwandskonto zu buchen, in der Tat eben zumindest fragwürdig vor.

  • 4950 Rechs u. Beratungskosten / 1576 Abziehbare VSt. 19% / 1200 Bank

    Dann hast Du aber unterstellt, dass alle genannten Kosten vollständig in Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung/Finanzierung angefallen sind, was ich nicht so klar zu erkennen vermag.

    Jetzt kommen ersten Überweisungen rein Maklergebühren mit Mwst, Grundschuldsache, Grundsteuer etc, bald auch Notarkosten...

    z.B Makler Rechnung hat MwSt.

    miwe4 hat Recht es soll halt auf irgendeine Konto gebucht werden, die nicht mit Aufwand zutun hat. Das Netto Betrag gehört zur Abschreibung, MwSt kommt aber kommt als Vorsteuer. Ich kann hier nicht als Aufwand buchen, trotz das das der SB die Abschlüsse macht, weil er macht nur Abschlüsse und schaut grob drüber, daher es soll schon kein Chaos in Buchführung sein. Abschreibungen wollte er allerdings alle selber machen / Buchen daher muss ich den Betrag nicht trennen Grund/Boden und Gebäude. Hab schon überlegt eine Konto für alle Anschaffungskosten hinzufügen, die soll aber Steuerlich unrelevant (kein Aufwand) sein - wie kann ich das machen?

  • Du musst auf das Anlagevermögen buchen - es gibt ein Konto Anlagen im Bau/Entstehen, das kann hierfür verwendet werden. Abschreibungen gehen erst nach Fertigstellung/Bezug. Bis dahin darfst du die Kosten nur sammeln und musst dann bei Fertigstellung umbuchen.