Über- / Unterentnahmen aus dem Vorjahr

  • Hallo,


    ist da jemand, der mir schnell mal helfen kann?


    Ich bekomme es nicht hin, daß in der EÜR ein Wert bei der Über-/Unter-Entnahme aus dem Vorjahr steht - weder manuell noch durch die Software (Mein Büro).


    Bitte - schnelle Hilfe - muß am Montag abgeben!!!!!

    Den Fortschritt verdanken wir den Nörglern.


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    • Offizieller Beitrag

    Wie gehts Du denn vor? Was heisst:

    Ich bekomme es nicht hin, daß in der EÜR ein Wert bei der Über-/Unter-Entnahme aus dem Vorjahr steht - weder manuell noch durch die Software (Mein Büro).


    Das geschieht doch automatisch.

  • hat doch für die EÜR des neuen Jahres überhaupt keine Bedeutung mehr. Es zählen nur jeweils die Über-/Unterentnahmen des jeweiligen Jahres, die dann das private Konto vermehren oder vermindern. Sie haben auch nur Bedeutung bei Fremdkapitalzinsen.

  • @'SAMM - leider eben nicht.


    @babuschka - es hat schon eine Bedeutung. Habe ich Überentnahme, dann habe ich Schulden. Und man möchte ja vielleicht auch wieder Geld entnehme welches man in's
    Geschäft eingebracht hat ohne Schulden.


    Wie auch immer. In Anlage SZE, Zeile 16 der EÜR steht so schön: "Unterentnahmen ... der vorangegangenen Wje..." soll wohl Wirtschaftsjahre heißen, aber da kommt einfach kein Betrag.


    Ich habe zwischenzeitlich festgestellt, das man dort ab 2012, manuell, einen Wert eingeben kann. Die Frage ist warum kommt er nicht automatisch.
    Und mein spezielles Problem - ich möchte, mindestens, 2010 + 2011 entsprechend korrigieren - und dort lässt er mich nicht reinschreiben (bzw. behält die Eingabe nicht).

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    • Offizieller Beitrag

    Steht doch fest wie in Zeile 4 steht: Gewinn/Verlust (Übertrag aus Zeile 82 Anlage EÜR) usw
    Daher nur sinnig hier nicht den Wert manuell zu ändern.


  • Bei einem EÜRler ist es für die Steuer nicht erheblich, ob du Gelder entnimmst, die du "verdient" hast oder nicht. Die Angabe "Über-/Unterentnahmen" ist notwendig, wenn du gezahlte Zinsen in deiner EÜR einbist. Dann - und nur dann - wird anhand der Überentnahmen ermittelt, wieviel davon steuerlich anerkannt werden. Und nur hierzu ist die Summe der Über-/Unterentnahmen der Vorjahre notwendig.
    Wenn diese also nicht automatisch eingetragen werden, deutet das darauf hin, dass du nicht über die Privatentnahmen und Privateinlagen buchst, sondern über ein Verrechnungskonto. Dann bleibt dir nichts anderers übrig, als diese Summe nachzubuchen und vorher manuell aus dem Verrechnungskonto zu ermitteln.
    Wenn du allerdings in den letzten Jahren mehr eingelegt als heraus genommen hast, ist die Summe für die privat von Interesse, aber nicht für das Finanzamt, da alle Zinsen steuerlich abzugsfähig sind (sofern nicht mehr als 1 Million).

  • Ja - wahrscheinlich hätte ich mir die ganze Mühe sparen können. Es war in früheren Jahren mal relevant - aber sei's drumm, die Verluste waren gering.
    Nun ist es aber auch schön, denn nun habe ich zum ersten mal einen genauen Betrag, wieviel Geld von mir noch im Geschäft steckt.


    Das eigentliche Problem mit der Eingabe, bzw. mit dem automatischen Berechnen, ist wohl, daß die Formulare der früheren Jahre (2011 und älter) nicht mehr mit MeinBüro 2015 kompatibel sind.
    Ab 2012 konnte ich einen entsprechenden Betrag eingeben.


    Also - Problem gelöst.


    Vielen Dank für eure Hilfe

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