Steuererklärung für 2014 wird gefordert. Muss ich?

  • Guten Abend,


    heute bekam ich Post von meinem zuständigen Finanzamt mit der Aufforderung, innerhalb der nächsten 14 Tage die Steuererklärung für das Jahr 2014 zu erstellen. Ich bin etwas irritiert da ich davon ausging, keine erstellen zu müssen. Ich bin ledig, habe keine Kinder, kein Gewerbe, kein Eigentum und nur einen Job.


    Dazu sei gesagt, dass ich im Mai/Juni meine erste Steuererklärung aus eigenem Interesse abgegeben hatte, für das Steuerjahr 2013. Grund hierfür war, dass ich einiges zurückbekommen sollte, da ich 2013 umzog und die üblichen Werbungskosten von 1000€ überstieg. Ich habe bis heute keine Antwort und kein Geld erhalten. Die Steuererklärung hatte ich übrigens mit WISO Steuer erstellt.


    Aber zurück zum momentanen Thema. Ich liege doch richtig und muss die Steuererklärung für das Jahr 2014 nicht erstellen und abgeben aufgrund meiner Umstände oder?

  • Ein drittel verstehe ich zwar nicht aber soweit sieht (fast) alles in Ordnung aus. Was ich gerade als etwas kritisch betrachte, ist der Punkt 2 (Geld von mehreren Arbeitgebern nebeneinander). 2013 hatte ich 3 Arbeitgeber aber nicht nebeneinander. Nicht dass das Finanzamt denkt ich würde alle paar Monate meinen Arbeitgeber wechseln.
    Bringt es denn etwas, wenn ich nichtsahnend beim Finanzamt anrufe und nach dem Sinn dahinter frage? Oder wird dann von mir verlangt, dass ich widerlegen muss eine Steuererklärung auf Wunsch des Finanzamtes zu erstellen?

    • Offizieller Beitrag

    Nicht dass das Finanzamt denkt ich würde alle paar Monate meinen Arbeitgeber wechseln.

    Was dem FA so ziemlich egal sein wird.


    Bringt es denn etwas, wenn ich nichtsahnend beim Finanzamt anrufe und nach dem Sinn dahinter frage? Oder wird dann von mir verlangt, dass ich widerlegen muss eine Steuererklärung auf Wunsch des Finanzamtes zu erstellen?

    Dafür müsstest Du ja erst einmal alle Punkte des § 46 EStG ausgeschlossen haben. Und da gibt es ein paar auf den ersten Blick nicht so leicht erkennbare Veranlagungsgründe. Stellt sich die Frage, warum Du als Arbeitnehmer dann nicht eine ESt-Erklärung abgeben möchtest, wenn doch der weitaus überwiegende Teil derer eine Steuererstattung zu erwarten hat. Und wenn dem nicht so ist, spricht sehr viel für einen der besagten Veranlagungsgründe.

  • Ein drittel verstehe ich zwar nicht


    Dann solltest du eventuell bei einem Lohnsteuerhilfeverein nachfragen (bei einem Steuerberater wäre eine Erstberatungsgebühr mit bis zu 170 Euro fällig, die Vereine nehmen einen Jahresbeitrag, in dem dann auch die Beratung bei der Erstellung der Erklärung enthalten ist, sofern keine anderen Einkünfte wie Vermögen, Vermietung etc. vorliegen).

  • Hallo, heute konnte ich endlich jemanden beim Finanzamt erreichen. Nachdem ich das Problem kurz geschildert hatte und meine Steuernummer durch gab, fragte mich die Dame, ob ich die Steuererklärung erstellen möchte oder nicht. Ich sagte nein. Darauf hin sagte sie, dann kann ich das Schreiben wegwerfen.


    Die Aufforderung kam wohl nur, weil ich meine Steuernummer wissen wollte. Dazu hatte ich das Finanzamt mittels Wiso oder Elster aufgefordert. Ich verstehe zwar nicht warum das Finanzamt nicht einfach in einem kurzen Schreiben die Nummer mittelt aber ok. :)

    • Offizieller Beitrag

    Und?

    Stellt sich die Frage, warum Du als Arbeitnehmer dann nicht eine ESt-Erklärung abgeben möchtest, wenn doch der weitaus überwiegende Teil derer eine Steuererstattung zu erwarten hat.

  • In meinem Fall nicht. Ich hatte mir Wiso Steuer 2014 vor einiger Zeit ausgeliehen und bin damit die Steuererklärung für 2014 durchgegangen. Ich hätte lediglich 24€ zurückbekommen, was effektiv 10€ macht nach Abzug meiner eigenen Wiso Software.
    Ein Kollege lebt unter identischen Voraussetzungen (trainiert in seiner Freizeit einen Fußballverein für etwas Geld) aber er bekommt wohl 300€ pro Jahr zurück und dabei nutzt er nur Elster. Ich weiß nicht wie er das macht.


    Wie gesagt, ich besitze kein Eigentum, habe keine Kredite, muss niemanden pflegen, besitze kein Gewerbe und keine Nebeneinkünfte.
    Selbst die 1000€ Werbungskosten kann ich mit meinem Arbeitsweg nicht überschreiten. :(

  • Hallo Spitfire,


    dann würde ich mit dem Kollegen einmal reden, was er angibt. Wenn die Verhältnisse identisch sind, passt bei dir irgend etwas nicht.
    Sonst würde ich wegen 30 Euro wahrscheinlich auch nicht die Arbeit machen.

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, ich besitze kein Eigentum, habe keine Kredite, muss niemanden pflegen, besitze kein Gewerbe und keine Nebeneinkünfte.
    Selbst die 1000€ Werbungskosten kann ich mit meinem Arbeitsweg nicht überschreiten.


    Du solltest Dich wirklich mal intensiver mit einem Steuerprogramm auseinandersetzen.
    Stichworte: Riester-Rente, Arbeitskosten der Betriebsnebenkostenabrechnung.

  • Hallo, heute konnte ich endlich jemanden beim Finanzamt erreichen. Nachdem ich das Problem kurz geschildert hatte und meine Steuernummer durch gab, fragte mich die Dame, ob ich die Steuererklärung erstellen möchte oder nicht. Ich sagte nein. Darauf hin sagte sie, dann kann ich das Schreiben wegwerfen.
    Die Aufforderung kam wohl nur, weil ich meine Steuernummer wissen wollte. Dazu hatte ich das Finanzamt mittels Wiso oder Elster aufgefordert. Ich verstehe zwar nicht warum das Finanzamt nicht einfach in einem kurzen Schreiben die Nummer mittelt aber ok. :)


    Unabhängig von Deinen Bemühungen, deren Ergebnis "Schreiben wegwerfen" ich mir auch schrifltlich geben lassen würde, telefonisch ist es im Zweifelsfall nichts wert: Es gibt noch § 149 AO:


    Zitat

    (1) Die Steuergesetze bestimmen, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird. Die Aufforderung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.


    P.S. Ein Kollege lebt unter identischen Voraussetzungen. - Ganz ehrlich, das glaube ich nicht. ?(

  • Unabhängig von Deinen Bemühungen, deren Ergebnis "Schreiben wegwerfen" ich mir auch schrifltlich geben lassen würde, telefonisch ist es im Zweifelsfall nichts wert: Es gibt noch § 149 AO:


    Du hast zwar im strengen Sinne Recht, aber man sollte auch ab und zu pragmatisch bleiben. Ein Vermerk auf dem Schreiben vom Finanzamt reicht ("Telefonat am xx.xx.2015, xx.xx Uhr mit Herrn/Frau xxxxxx: eine Erklärung ist unter den von mir genannten Voraussetzungen nicht notwendig."). Ergänzend würde ich die wesentlichen Punkte, die der TE dem FA genannt hat, noch darunter setzen.
    Im Zweifel gibt es einen entsprechenden Vermerk in der Steuerakte beim FA.

  • Im Zweifel gibt es einen entsprechenden Vermerk in der Steuerakte beim FA.

    ... oder auch nicht. :S
    Du hast sicherlich recht, daß man nicht immer vom schlimmsten ausgehen sollte. Allerdings nützt es einem nix, wenn man nach mehreren guten Erfahrungen plötzlich eine schlechte hat und dann nix mehr machen kann. =O
    Im konkreten Fall wäre es natürlich auch nicht ganz so schlimm, weil ja erst mal eine Erinnerung kommt und noch nicht wirklich was angebrannt ist ... ;)