75% Stelle Steuerklasse 4 25% Stelle Steuerklasse 6

  • Hallo,


    ich bin bei meinem Hauptjob auf 25% runter habe jetzt im Rahmen meiner Dissertation eine 75% Stelle an der Uni.


    Die 25% laufen auf Steuerklasse 6 die 75% auf Steuerklasse 4, also ich bin verheiratet. Mir wurde mal gesagt, dass ich die höheren Abzüge der Steuerklasse 6 wieder raus bekomme mit der Lohnsteuerabrechnung, da ich ja insgesamt nur eine volle Stelle habe. Stimmt das so?
    Bei der 25% Stelle gehen locker 45% Abzüge drauf.


    Meine Frau verdient ähnlich wie ich mit beiden Jobs und die habe ich nun das erste mal mit in der Abrechnung. Ich kriege aber leider nur 100€ raus, trotz sehr vielen gefahrenen Kilometern zu den Arbeitsstätten. Meine Frau hat natürlich nur einen sehr kurzen Anfahrtsweg und auch sonst kaum Werbungskosten.


    Ich nutze nur das Programm Wiso Steuer. Meint ihr ich sollte lieber in einen Lohnsteuerhilfeverein gehen, vielleicht habe ich ja was falsch berechnet. Oder macht mir meine Frau meine ganzen Werbungskosten zu Nichte? :evil:


    Ist mit der Steuerklasse 6 da nicht deutlich mehr herauszuholen?


    Vielen Dank schon mal


    Grüße
    DerVogel

    • Offizieller Beitrag

    Die 25% laufen auf Steuerklasse 6 die 75% auf Steuerklasse 4, also ich bin verheiratet. Mir wurde mal gesagt, dass ich die höheren Abzüge der Steuerklasse 6 wieder raus bekomme mit der Lohnsteuerabrechnung, da ich ja insgesamt nur eine volle Stelle habe. Stimmt das so?

    Eher nein. Das Zauberwort heisst Progression und mehr wird Dir niemand seriös antworten können. Es kommt eben immer auf den Einzelfall an.

  • Hallo DerVogel,


    Mir wurde mal gesagt, dass ich die höheren Abzüge der Steuerklasse 6 wieder raus bekomme mit der Lohnsteuerabrechnung, da ich ja insgesamt nur eine volle Stelle habe. Stimmt das so?


    Ich hasse solche pauschalen Aussagen - sie stimmen vielleicht in vielen Fällen, aber die einzelnen Steuerfälle sind so unterschiedlich, dass solche Pauschalaussagen häufig in eine falsche Richtung weisen.


    Bei dir kommt hinzu, dass du anstelle der Einzelveranlagung nun eine Zusammenveranlagung mit deiner Frau hast - damit also sowieso schon ganz andere Voraussetzungen als im Jahr davor.


    Mehr kann man ohne genauere Kenntnis des Einzelfalls besten Gewissens nicht dazu sagen, da hat miwe4 vollkommen Recht.


    nesciens

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten. Dachte mir schon, dass meine HR Kollegin nur gefährliches Halbwissen von sich gibt.


    Hatte nur Angst, dass meine Wiso Steuersoftware nicht mit der doppelten Steuerklasse zurechtkommt.