Bescheinigung EU/EWR und Steuererklärung Eheleute

  • Hallo,


    folgender Sachverhalt:


    Ich war bis Ende Juni 2015 als Arbeitnehmer in Deutschland tätig. Ab 01.07.2015 bin ich arbeitslos und offziell auch so bei der Agentur für Arbeit gemeldet.
    Am 15.07.2015 bin ich nach Spanien gezogen (aus familiären Gründen, meiner Eltern wohnen in Spanien seit Jahren). Meine Frau bleibt vorerst (auf jeden Fall noch ganz 2015) in Deutschland (sie hat ein Gewerbe).


    Ich werde voraussichtlich bis Ende 2015 arbeitslos bleiben und werde bis dahin auch von der Agentur für Arbeit (nach meiner Sperrzeit von 3 Monaten) Arbeitslosengeld 1 beziehen. Ansonsten habe ich in Spanien keine Einkünfte.


    Nun geht es um unsere gemeinsame Steuererklärung für 2016 (mit Zusammenveranlagung).
    Ich habe bei dem zuständigen Finanzamt angefragt und mir wurde mitgeteilt wir müssen die Bescheinigung EU / EWR ausfüllen.


    Nun meine Fragen zu dieser Bescheinigung:


    1. Angaben zur Person. Es ist doch hier nur meine Daten einzugeben nicht die von meiner Frau oder?
    Die ausländige Steuerbhörde (in Spanien) soll ja die Angaben dieser Bescheinigung bestätigen und sie können ja nur meine Wohnsitzangaben bestätigen nicht die von meiner Frau.


    In der Steuererklärung selber geben wir die Adresse von meiner Frau in Deutschland und meine Adresse in Spanien an, richtig?


    2. Einkünfte im Ansässigkeitsland. Da ich bis Ende 2015 nur Arbeitslosengeld 1 von der Agentur für Arbeit in Deutschland erhalte habe ich keine Einkünfte in Spanien, richtig? Also schreibe ich da 0, richtig?


    Wo gebe ich das Arbeitslosengeld 1 an?


    3. Diese Bescheinigung brauchen wir für 2015, wann würde es Sinn machen diese auch für spätere Jahre zu nutzen?


    Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe und Antworten.

  • Hallo Chico2015,


    ein bisschen viel in einem Thread, aber ich werde versuchen, einige Antworten zu geben (soweit dies geht, ohne das Beratungsverbot zu verletzen).


    Nun geht es um unsere gemeinsame Steuererklärung für 2016 (mit Zusammenveranlagung).
    Ich habe bei dem zuständigen Finanzamt angefragt und mir wurde mitgeteilt wir müssen die Bescheinigung EU / EWR ausfüllen.


    Nun meine Fragen zu dieser Bescheinigung:


    1. Angaben zur Person. Es ist doch hier nur meine Daten einzugeben nicht die von meiner Frau oder?
    Die ausländige Steuerbhörde (in Spanien) soll ja die Angaben dieser Bescheinigung bestätigen und sie können ja nur meine Wohnsitzangaben bestätigen nicht die von meiner Frau.


    Diese Bescheinigung ist ja keine Bescheinigung im Rahmen der Einkommensteuererklärung, sondern ein Formular, das die Behörde in Spanien ausstellen muss. Als Wohnsitzangaben vermute ich, gehören nur deine Daten, denn nur du wohnst in Spanien. Diese Bescheinigung muss dann als Anlage der Einkommensteuer beigefügt werden (so lese ich die Anmerkungen zum Mantelbogen, siehe Fragen zum Wohnsitz).

    In der Steuererklärung selber geben wir die Adresse von meiner Frau in Deutschland und meine Adresse in Spanien an, richtig?


    ja - ihr werdet dann wahrscheinlich weiter geleitet zur Prüfung der Steuerpflicht. Mit Wohnsitz in Spanien kann es sein, dass du nur noch beschränkt steuerpflichtig bist. Die Folgerungen daraus solltet ihr dann anhand der Infos in der Steuerlichen Hilfe oder eines Lohnsteuerhilfevereins ziehen.


    2. Einkünfte im Ansässigkeitsland. Da ich bis Ende 2015 nur Arbeitslosengeld 1 von der Agentur für Arbeit in Deutschland erhalte habe ich keine Einkünfte in Spanien, richtig? Also schreibe ich da 0, richtig?


    Für die Einkünfte aus Spanien richtig. Aber:
    Prinzipiell sind die Welteinkünfte zu versteuern. Bei den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit musst du doch die Lohnsteuerbescheinigung deiner Tätigkeit bis Ende Juni eingeben - nach deinen Infos hast du bis dahin gearbeitet. Auch das Arbeitslosengeld gehört hierhin - in die Rubrik "Lohnersatzleistungen". Diese sind wichtig wegen des Progressionsvorbehaltes.


    Wo gebe ich das Arbeitslosengeld 1 an?


    In der Anlage N unter andere Lohn- und Ersatzleistungen (Zeile 29 auf der Seite 1).


    3. Diese Bescheinigung brauchen wir für 2015, wann würde es Sinn machen diese auch für spätere Jahre zu nutzen?


    Das kommt doch darauf an, wie lange die Bescheinigung gilt. Unter Umständen muss sie nächstes Jahr wieder angefordert werden. Aber wie gesagt: das ist kein Problem der Einkommensteuerformulare, sondern der notwendigen Nachweise.

  • Hallo zusammen!


    Ich habe dasselbe Problem nur, meine Frau hat in Australien bei Ihre Familie gelebt und hat also nicht gearbeitet (Hausfrau) und Finanzamt möchte aber einen "nicht EU/EWR Bescheinigung" von uns. Wie soll ich das überhaupt machen?


    Danke im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Finanzamt möchte aber einen "nicht EU/EWR Bescheinigung" von uns. Wie soll ich das überhaupt machen?

    Sicher, dass nicht eine "Bescheinigung außerhalb EU / EWR" gemeint ist?

    Bescheinigung EU/EWR - Quelle: OFD Rheinland-Pfalz

    Bescheinigung außerhalb EU/EWR