Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich war bis Ende Juni 2015 als Arbeitnehmer in Deutschland tätig. Ab 01.07.2015 bin ich arbeitslos und offziell auch so bei der Agentur für Arbeit gemeldet.
Am 15.07.2015 bin ich nach Spanien gezogen (aus familiären Gründen, meiner Eltern wohnen in Spanien seit Jahren). Meine Frau bleibt vorerst (auf jeden Fall noch ganz 2015) in Deutschland (sie hat ein Gewerbe).
Ich werde voraussichtlich bis Ende 2015 arbeitslos bleiben und werde bis dahin auch von der Agentur für Arbeit (nach meiner Sperrzeit von 3 Monaten) Arbeitslosengeld 1 beziehen. Ansonsten habe ich in Spanien keine Einkünfte.
Nun geht es um unsere gemeinsame Steuererklärung für 2016 (mit Zusammenveranlagung).
Ich habe bei dem zuständigen Finanzamt angefragt und mir wurde mitgeteilt wir müssen die Bescheinigung EU / EWR ausfüllen.
Nun meine Fragen zu dieser Bescheinigung:
1. Angaben zur Person. Es ist doch hier nur meine Daten einzugeben nicht die von meiner Frau oder?
Die ausländige Steuerbhörde (in Spanien) soll ja die Angaben dieser Bescheinigung bestätigen und sie können ja nur meine Wohnsitzangaben bestätigen nicht die von meiner Frau.
In der Steuererklärung selber geben wir die Adresse von meiner Frau in Deutschland und meine Adresse in Spanien an, richtig?
2. Einkünfte im Ansässigkeitsland. Da ich bis Ende 2015 nur Arbeitslosengeld 1 von der Agentur für Arbeit in Deutschland erhalte habe ich keine Einkünfte in Spanien, richtig? Also schreibe ich da 0, richtig?
Wo gebe ich das Arbeitslosengeld 1 an?
3. Diese Bescheinigung brauchen wir für 2015, wann würde es Sinn machen diese auch für spätere Jahre zu nutzen?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe und Antworten.