Hallo!
Bin gerade am Erstellen meiner Einkommensteuererklärung 2014.
Unter Punkt 4 Steuererklärung abgeben - Abschliessende Wahl der Veranlagung wird die Zusammenveranlagung (die ich seither immer neutzt habe) als ungüstigste Wahl angezeigt.
Als günstigste Veranlagung kann ich nun 'Einzelveranlagung von Ehepartnern' auswählen. Dadurch erhöht sich auch die errechnete Erstattung um ca. 280 Euro.
Bekomme ich nun durch diese Auswahl der Veranlagung für die Zukunkt eventuelle Nachteile für die nächsten Jahre?
Sollte ich lieber bei der Zusammenveranlagung bleiben?
Gruß, Andreas