Großes Problem mit der Abschreibung einer Immobilie

  • Wer kennt sich aus?


    Im Dezember 2000 (=Jahr der Herstellung) kaufte ich eine Eigentumswohnung. Diese wurde in der Steuererklärung für 2000 mit einem Abschreibungsbetrag (degressiv)voll berücksichtigt. Im Steuerbescheid erkannte das FA die Abschreibung voll an und erstattete entsprechend.Kürzlich erhielt ich jedoch einen neuen, korrigierten Bescheid, in dem nur noch eine zeitanteilige Abschreibung für 2 Monate anerkannt worden ist. Ist das korrekt??
    Da ich meine Steuererklärung mit Hilfe des WISO Sparbuches selbst mache, bin ich davon ausgegangen, dass die Abschreibungen immer in vollen Jahren berechnet werden. WISO gibt keinerlei anderslautende Infos.


    Wenn Sie mir dazu eine Auskunft geben könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.


    Mit freundlichem Gruß
    Frank Neumann

  • Hallo Herr Neumann,
    generell ist die zeitanteilige Abschreibung richtig so wie das Finanzamt es jetzt korrigiert hat. Vielleicht hat der Sachbearbeiter im Rahmen ihrer abgegebenen Steuererklärung 2001 den Fehler in 2000 gemarkt und deshalb den geänderten Steuerbescheid geschickt. Ob dieser rechtens ist kann ich nicht beurteilen. Wenn der Steuerbescheid 2000 unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, dann kann das Finanzamt dies auch tun. Wenn die Einsruchfrist (4 Wo. nach Erhalt des geänderten Steuerbescheid) noch läuft könnten Sie Einspruch einlegen und sich erläutern lassen warum der ursprüngliche Bescheid geändert wurde.Wahrscheinlich ist es aber okay gewesen was das Finanzamt getan hat.
    Gruß
    Martina

  • Hallo Herr Neumann, hallo Frau Friedrich,


    die degressive Afa nimmt eine Sonderstellung bei Immobilien ein.
    Gemäß Abschnitt 44 (2) Satz 1 EStR gilt die zeitanteilige Afa ausdrücklich *nicht* für die degressive Afa nach § 7 (5) EStG. Hier ist also grundsätzlich die Afa in voller Höhe zu gewähren.
    MfG
    Axel Gundlach