Anlagenbuchung - Zu- und Abgang im gleichen Geschäftsjahr

  • Liebe Mitglieder, ich stehe vor einer neuen Herausforderung:


    Zur Information vorweg: Ich nutze UnternehmerSuite Professional. Der Kunde ist Einzelunternehmer, vorsteuerabzugsberechtig und nutzt SKR03.


    Einer meiner Kunden kaufte am 01.06.2015 ein Fahrzeug mit der Premisse, dieses als Vorführfahrzeug zu nutzen. Somit habe ich es als Anlage per 01.06.2015 erfasst. So spontan wie Kunden manchmal sein können, hat er das Fahrzeug nunmehr am 14.08.2015 veräußert. Verlust: ca. 33% des Kaufpreises.
    Wie erfasse ich die Spontanität meines Kunden nunmehr korrekt in der Unternehmersuite?
    In der Theorie müsste die anteilige Abschreibung in 2015 für 2,5 Monate verbucht werden, der Differenzbetrag zwischen Einkaufspreis - Verkaufspreis abzgl. Abschreibung als Verkaufsverlust gebucht werden, oder?
    Was macht das Programm selbständig? Wo muss manuell gebucht werden?


    Ich bitte um eure Mithilfe.


    Vielen Dank.

  • Hallo 28830rue,


    die Frage ist zunächst, ob es sich wirklich um Anlagevermögen handelte. Handelt er mit Fahrzeugen, dann wäre es Umlaufvermögen (Vorführfahrzeug deutet auf eine Tätigkeit im Kfz-Handel hin). Dann gelten die Vorschriften für Waren.
    Ist es tatsächlich als Anlagevermögen zu behandeln (die Absicht zum Kaufzeitpunkt ist hier maßgebend), ist die AfA für drei Monate zu rechnen (halbe Monate müssen nicht betrachtet werden). Soweit mir bekannt, wird dies in der Anlagenverwaltung aber auch korrekt gerechnet.
    Gebucht werden muss in zwei Schritten:
    a) in der Anlagenverwaltung die Abgangsbuchung und die anteilige AfA
    b) in der Fibu der Verkauf (Erlöse aus dem Abgang bei Verlust) und die Abgangsbuchung des Restbuchwertes. Beide Buchungen zusammen müssten dann den Verlust aus dem Abgang ergeben.

  • Hallo Babuschka,


    danke für die schnelle Antwort.


    Ich denke, der einfachste Weg wird sein, das Fahrzeug komplett aus dem Anlagevermögen wieder herauszunehmen, den Einkauf als Wareneingang zu deklarieren und dann den Verkauf sowie den Verlust zu verbuchen, oder?
    So sollte es dann auch Finanzamtssicherer sein.
    Was meinst du?

  • den Einkauf als Wareneingang zu deklarieren und dann den Verkauf sowie den Verlust zu verbuchen, oder?
    So sollte es dann auch Finanzamtssicherer sein.


    ..... wenn öfter Ware dieser Größenordnung eingekauft und innerhalb 2 Monate mit 33% Verlust verkauft wird, wird das "Finanzamt-sicher" einen näheren Blick darauf werfen. Da kannst Du ganz sicher sein. :D

  • Moin,


    Zitat

    dann den Verkauf sowie den Verlust zu verbuchen

    -


    erstmal sind das doch m. E. sonstige Erlöse. Allerdings sehe ich ebenso wie maxi_floor doch einen gewissen Erklärungsbedarf, wie innerhalb so kurzer Zeit ein derartiger Werteverlust entstanden ist...


    Gruß
    Maulwurf

  • Hallo 28830rue,


    ich sitmme den beiden Vorredner zu und möchte noch hinzufügen, dass der Kauf des Fahrzeuges nur als Wareneingang deklariert werden kann, wenn das auch der Geschäftsgegenstand ist, sprich: wenn es hier um einen Fahrzeughandel geht. Ansonsten definitiv Anlagevermögen. Verluste buchst Du hier gar nicht händisch, wie maulwurf23 schon bemerkte. Du buchst die Anschaffung als Anlagevermögen, die AfA, den Verkauf als sonstige Erlöse.


    LG Chris

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings sehe ich ebenso wie maxi_floor doch einen gewissen Erklärungsbedarf, wie innerhalb so kurzer Zeit ein derartiger Werteverlust entstanden ist...

    Genau da würde ich als erstes einhaken, dann klärt sich vielleicht sogar der weitere Hintergrund (nahestehende Person etc.).

  • Vielen Dank für eure Rückmeldungen.


    Das Fahrzeug sollte als Vermietungsfahrzeug fungieren, wurde jedoch nicht gebucht. Somt hat sich der Kunde für den Verkauf entschieden. Auf Grund der vorliegenden Daten des Käufers ist auch nachgewiesen, dass es keine nahestehende Person ist.


    Ich werde das Fahrzeug aus dem Anlagevermögen nunmehr in das Umlaufvermögen nehmen und wie beschrieben vorgehen.

  • Hallo 28830rue,


    hast du auch geprüft, warum der Wertverlust so enorm ist? Wie maulwurf23 schon schrieb, das Finanzamt wird hier nachhaken. Besser ist es, wenn man schon bei der Erklärung sagen kann, das und das sind die Ursachen für den Verlust.
    Wenn es ein Neuwagen war, ist zwar ein Wertverlust nach kurzer Zeit schon plausibel (sieht man ja an den Vorführwagen der Autohäuser), aber nach 1,5 Monaten sollte er dennoch noch nicht so hoch sein (überprüfe einmal Angebote mit Kurzzulassungen). Zwischen diesen Werten sollte der Wertverlust angesiedelt sein (Stichwort: beizulegender Wert, der durch Marktwerte plausibilisiert werden kann).

  • Hallo Babuschka,


    ich finde die Angelegenheit auch etwas "kurios" und kaufmännisch alles andere als sinnvoll, aber so sind Kunden eben, die von Buchhaltung keine Ahnung haben :)


    Ich werde meinen Kunden nochmals bewusst über den Umstand aufklären. Die Kommunikation mit dem FA sollte er dann eigenständig übernehmen.


    Vielen Dank für eure Mithilfe!