Geldwerter Vorteil eingeben im WISO Steuersparbuch 2015

  • Guten Tag,


    wie kann ich einen geldwerten Vorteil in der Software eintragen damit er bei der Anlage N in der Zeile 20 erscheint? Mit der Korrektur des Bruttoarbeitslohnes wird es leider nicht korrekt eingetragen.


    Viele Grüße Benjamin

    • Offizieller Beitrag

    wie kann ich einen geldwerten Vorteil in der Software eintragen damit er bei der Anlage N in der Zeile 20 erscheint? Mit der Korrektur des Bruttoarbeitslohnes wird es leider nicht korrekt eingetragen.

    Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil oder steuerfreier Ersatz Verpflegungsmehraufwendungen sind ja nun auch zwei grundsätzlich verschiedene Dinge.


    Du solltest erst einmal sagen, was du überhaupt eintragen möchtest. Und in den Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung hat nur der AG etwas einzutragen. Diese hast Du dann 1:1 in Deine Einkommensteuererklärung zu übernehmen.


    Etwaige steuerfrei erstattete Verpfegungsmehraufwendungen, die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, sind in der Eingabemaske zu den entsprechenden Werbungskosten zu erklären. Siehe auch: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber

  • Guten Tag,


    wie kann ich einen geldwerten Vorteil in der Software eintragen damit er bei der Anlage N in der Zeile 20 erscheint? Mit der Korrektur des Bruttoarbeitslohnes wird es leider nicht korrekt eingetragen.


    Viele Grüße Benjamin


    Geldwerte Vorteile, die nicht in Zeile 20 eingetragen werden müssen vom Arbeitgeber, sind in aller Regel im steuerpflichtigen Brutto enthalten (ausser sie wurden pauschal versteuert vom Arbeitgeber wie Sammelbeförderung etc.). Diese sind daher in der Anlage N schon erfasst und müssen kein zweites Mal eingetragen werden.
    Anders sieht es bei den Verpflegungsmehraufwendungen aus - dies sind aber keine geldwerten Vorteile, sondern (normalerweise) Aufwandsersatz. Für diese Zahlungen laut Zeile 20 müssen dann die entsprechenden Werbungskosten eingetragen werden, denn sonst werden sie zu zu versteuerndes Einkommen.
    miwe4 hat daher Recht: ohne weitere Infos, um was es sich bei dir handelt, kann hier keine abschließende Antwort erfolgen.


    nesciens

  • Vielen Dank für die Antworten. Es handelt sich in meinem Fall um den geldwerten Vorteil welchen ich durch eine vergünstigte Dienstwohnung erhalte. Da die Vergünstigung nicht in meiner Lohnsteuerbescheinigung auftaucht würde ich diese in Zeile 20 der Anlage N eintragen "Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist". Leider habe ich nicht herausgefunden wie ich es dort eintragen kann, über weitere Hilfe würde ich mich sehr Freuen.


    Viele Grüße
    Benjamin

  • Hallo benkin,


    wenn dein Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 nichts eingetragen hast, kannst du hier auch nichts eintragen. Das wäre dann maximal in den Korrekturen möglich. Vorher würde ich aber mit dem Arbeitgeber sprechen, denn unter Umständen wurde der Vorteil schon vom ihm der Pauschalbesteuerung unterworfen (sofern überhaupt ein steuerlich zu beachtender Vorteil vorliegt). Vergünstigte Dienstwohnungen führen nicht in allen Fällen zu zu versteuernden geldwerten Vorteilen.
    Daher: erst mit Arbeitgeber den Sachverhalt klären. Wenn nämlich wirklich ein zu versteuernder geldwerter Vorteil vorgelegen hat, ist dieser möglicherweise im Bruttogehalt erfasst und mit den Steuer monatlichen Lohnsteuern schon abgeführt worden.
    Tipp: schau einmal deine Gehaltsabrechnungen an. Wenn dort ein Posten Dienstwohnung (oder ähnlich) mit einem Betrag auftaucht und dahinter (oder davor) ein Kürzel für die Versteuerung steht, sind die Vorteile im Gehalt enthalten und müssen von dir dann nicht noch einmal angegeben werden.


    Gruß nesciens

  • Hallo nesciens,


    ich bekommen einen Rabatt von monatlich ca. 80€, welchen ich selber versteuern muss (wurde von meinem Arbeitgeber schriftlich darauf hingewiesen). Ist die Zeile 20 von der Lohnsteuerbescheinigung nicht etwas anderes als die Zeile 20 in der Anlage N, bei der Anlage N steht etwas von "Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist". Diese Position würde ich für die Korrektur verwenden, weiß nur nicht wie man es mit der Software einträgt und ob es so richtig ist. Vielen Dank für deine Hilfe!


    Gruß Benjamin

  • du hast Recht, diese Zeile im Formular wird nicht aus der Lohnsteuerbescheinigung gefüllt (ich habe mir eben das Formular angesehen, es steht explizit "soweit nicht in der Lohnsteuerbescheingung enthalten"). Damit ist dies die richtige Zeile.

    • Offizieller Beitrag

    ich bekommen einen Rabatt von monatlich ca. 80€, welchen ich selber versteuern muss (wurde von meinem Arbeitgeber schriftlich darauf hingewiesen).

    Wenn es sich tatsächlich um einen Rabatt von Arbeitgeberseite handelt, dann muss er ggf. den Lohnsteuerabzug im laufenden Besteuerungszeitraum vornehmen. Natürlich unter Berücksichtigung etwaiger Freibeträge etc. .


    Google das doch einfach mal: https://www.google.de/search?q=rabatt+geldwerter+vorteil+arbeitslohn&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=FNb1VevKJKThywOX06uYCw

  • Wenn es sich tatsächlich um einen Rabatt von Arbeitgeberseite handelt, dann muss er ggf. den Lohnsteuerabzug im laufenden Besteuerungszeitraum vornehmen. Natürlich unter Berücksichtigung etwaiger Freibeträge etc. .


    Das ist zwar richtig, gleichzeitig ist eine Änderung der Lohnsteuerbescheinigung für 2014 durch den Arbeitgeber aber nicht mehr möglich (Termin war der 28.2.2015), also bleibt nur die Eingabe in der Zeile 20 der Anlage N.
    Der TE sollte allerdings mit der Gehaltsbuchhaltung sprechen - hier wird unter Umständen (wegen mangelnder Kenntnis?) die Abrechnung nicht richtig erstellt.


    Gruß nesciens

    • Offizieller Beitrag

    Das ist zwar richtig, gleichzeitig ist eine Änderung der Lohnsteuerbescheinigung für 2014 durch den Arbeitgeber aber nicht mehr möglich (Termin war der 28.2.2015), also bleibt nur die Eingabe in der Zeile 20 der Anlage N.

    Das war grundsätzlich als Hinweis für die Zukunft, sprich auch das laufende Kalenderjahr, gedacht. Über etwaige Steuerfreigrenzen hat sich ja, mangels genauer Zahlen, noch niemand Gedanken gemacht bzw. geäußert. Deshalb eben auch darauf der Hinweis.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Rabattfreibetrag

  • Vielen Dank für eure Unterstützung! Mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) möchte sich den Verwaltungsaufwand sparen und hat es mir auferlegt den geldwerten Vorteil zu versteuern.
    Nun habe ich noch eine Frage. Wie kann ich mit dem WISO-SteuerSparbuch etwas in der Zeile 20 der Anlage N eintragen?

    Viele Grüße
    Benjamin

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich mit dem WISO-SteuerSparbuch etwas in der Zeile 20 der Anlage N eintragen?

    Z.B., indem Du einfach mal im Formularmodus in die Zeile 20 der Anlage N klickst. Du wirst sehen, wie schnell sich ein kleines Fenster öffnet, das Dir den Weg weist. ;)