Liefer-/Leistungsdatum

  • Hallo Mango88,


    zu den Infos von Maulwurf und SAMM noch ein Hinweis: hast du möglicherweise in den Rechnungen auf Lieferscheine oder ähnliche Unterlagen verwiesen, aus denen das Liefer-/Leistungsdatum eindeutig ersichtlich ist? Dann könntest du dir die Korrekturen sparen.
    Hintergrund:
    das Liefer-/Leistungsdatum gehört zu den unverzichtbaren Bestandteilen einer Rechnung nach § 15 UStG, damit deine Kunden überhaupt Vorsteuer aus deinen Rechnungen ziehen dürfen! Wenn dieser Bestandteil fehlt, ist der Vorsteuerabzug für deine Kunden "perdu" - also ein massiver steuerlicher und finanzieller Nachteil für deine Kunden. Du musst aber gleichwohl die ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
    Die notwendigen Bestandteile einer Rechnung müssen aber nicht unbedingt alle auf der Rechnung stehen - es reicht aus, wenn über einen Bezug auf der Rechnung diese Daten aus anderen Unterlagen ersichtlich sind. Bestes Beispiel sind Leasingverträge - hier ergeben sich die Daten aus dem Vertrag, müssen also nicht jeden Monat in einer Rechnung aufgeführt werden.
    Also: prüfen, ob durch einen Verweis auf Lieferschein oder ähnliches das Liefer-/Leistungsdatum eindeutig identifzierbar ist. Wenn ja - keine Korrektur notwendig; wenn nein, unbedingt korrigieren, um deinen Kunden den Vorsteuerabzug im Nachhinein noch zu ermöglichen. Die Korrektur ist zwar nach neuester Gesetzgebung innerhalb von sechs Monaten zu machen, aber sprich mit deinen Kunden.


    babuschka

  • Du fragst hier überall an


    [OT-on] :D da scheint die Regierung 2003 mit der Einführung der "Ich-AG" und der folgenden Novelle der Handwerksordung 2004 etwas gravierendes verabsäumt zu haben. Zwar glänzt die Arbeitslosenstatistik doch fehlt oft/meist das nötige Unternehmerische Wissen. [/OT-off]

  • Hallo Babuschka,


    vielen Dank für deine ausführliche Antwort!!! :thumbsup:
    Beiliegend zu den Rechnungen ist immer ein Kaufvertrag, indem ersichtlich ist, wann die Kunden die Zahlung geleistet haben, bzw. wann die Abholung/Übergabe stattfand.
    Reicht das denn aus?


    LG

  • Liebe/r SAMM,


    das Programm, welches ich benutzte, habe ich sehr wohl beantwortet. Das WISO Rechnungsprogramm. Laut Buhl, siehe Anhang entspricht es der Wahrheit! Erst vor kurzem habe ich mich für ein Update entschieden, da mein Programm Ende November abläuft. So jetzt hast du es schwarz auf weiß ;)

  • Hallo Mango88,


    ist denn in den Rechnungen ein Verweis auf die Verträge enthalten? Nur dann ist es ausreichend ("beiliegend" reicht nicht, wenn kein Bezug aus der Rechnung ersichtlich ist). Auf der Rechnung sollte also ein Hinweis stehen "laut Vertrag vom ..." oder ähnlich. Das kann im Schlusstext oder am Anfang stehen (als Begrüßungstext), muss nicht im Artikel sein.

    • Offizieller Beitrag

    as Programm, welches ich benutzte, habe ich sehr wohl beantwortet. Das WISO Rechnungsprogramm. Laut Buhl, siehe Anhang entspricht es der Wahrheit! Erst vor kurzem habe ich mich für ein Update entschieden, da mein Programm Ende November abläuft. So jetzt hast du es schwarz auf weiß


    Liebe Mango88,
    Danke für den erbetenen Screen! Denn babuschka schrieb dir darauf, dass deine Angaben nicht ausreichen. Und das blieb unbeantwortet. Und in der Tat wird es erst jetzt klar.
    Ein 'Rechnungsprogramm 2013' gibt es nicht. Aber Du arbeitest mit WISO Rechnung und wechselst auf Mein Büro Start, das zu WISO Mein Büro gehört. Werde den Beitrag entsprechend verschieben.


    Liebe Grüße