Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung

  • Hallo Gemeinde!


    Folgende Situation:


    Ich benutze das Buhl Steuersparbuch und dazu habe ich folgende Frage.


    Einkommensteuererklärung erstellt:
    2x Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit (Frau und ich) eingetragen
    1x Solaranlage (Anschaffung, Einnahmen, Umsatzsteuer und Ausgaben) eingetragen
    Versicherungen ...... alles vorhanden
    Software sagt mir jetzt ...Erstattung 1400€
    soweit ok


    Umsatzsteuererklärung erstellt:
    Solaranlage mit Anschaffung, Einnahmen, Umsatzsteuer und Ausgaben ... eingetragen
    Software sagt mir ich muß noch 300€ Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen soweit auch ok


    Jetzt meine Fragen
    Hat die Software die Umsatzsteuer in der Einkommensteuererklärung schon abgezogen und ich bekomme also 1400€ zurück, oder gehen die 300€ noch davon ab?
    Wenn ich also jetzt beide Erklärungen (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) per Elster ans Finanzamt sende, sehen die unter meiner Steuernummer dann beide Bereiche?
    Ich bin mir da ein wenig unsicher weil:
    Wenn die Einkommensteuersoftware vorher die Umsatzsteuer schon abzieht und das Finanzamt dann wegen der Umsatzsteuererklärung die Summe nochmal abbucht,
    dann würde ich zweimal die Umsatzsteuer zahlen. Oder muß ich irgenwo in einer der beiden Erklärungen noch einen Haken setzen...z.B. für nicht verrechnen oder so?


    Ich bin sehr dankbar für jede Hilfe.


    Es grüßt euch Markus

  • Hallo Andolus,


    zunächst einmal: du hast dir doppelte Arbeit gemacht - wenn du über das Modul Einnahmenüberschussrechnung deine Angaben zur Photovoltaik erfasst, kannst du die Ergebnisse sowohl in der Einkommensteuer als auch in der Umsatzsteuer importieren.


    1x Solaranlage (Anschaffung, Einnahmen, Umsatzsteuer und Ausgaben) eingetragen
    Versicherungen ...... alles vorhanden
    Software sagt mir jetzt ...Erstattung 1400€


    Sofern alles richtig eingetragen wurde (für die Anschaffung darf nur die AfA als Ausgaben berücksichtigt werden und die Umsatzsteuer entsprechend zugeordnet wurde), ist das Ergebnis für die Einkommensteuer sicherlich korrekt. Die 1.400 Euronen bekommst du zurück.


    Umsatzsteuererklärung erstellt:
    Solaranlage mit Anschaffung, Einnahmen, Umsatzsteuer und Ausgaben ... eingetragen
    Software sagt mir ich muß noch 300€ Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen soweit auch ok


    Hier wird die Hauptlast auf der Vorsteuer aus der Anschaffung der Anlage liegen. Verständlich ist eine Zahlung über 300 Euronen aber dann nicht, denn normalerweise ergibt sich im Jahr der Anschaffung ein Vorsteuerüberhang (14% aus den Anschaffungskosten bei 10.000 Euronen Nettowert ergeben Vorsteuern in Höhe von 1.900 Euronen. Wenn du einen Umsatz von 2.000 Euronen im Jahr hattest (wäre m. E. nach schon viel für eine Dachanlage), hattest du Umsatzsteuern von 380 Euronen ausgewiesen (und hoffentlich auch alles im Jahr bezahlt bekommen). Also bliebe eine Forderung von 1.520 Euronen im Jahr.
    Meine Vermutung: du hast die Vorsteuer nur für den AfA-Teil angesetzt - dies ist falsch.


    Daher meine Aussage oben: prüfe bitte, ob alle Eingaben richtig sind (sowohl in der Einkommen- als auch der Umsatzsteuererklärung). Mit dem Modul Einnahmenüberschussrechnung hast du auch gleich die richtige Erfassung von Vorsteuern und Umsatzsteuern. Vielleicht machst du dir Arbeit, alles noch einmal hier einzugeben.
    Beachte hierbei bitte auch: eine Einnahmen-Überschussrechnung geht von Ist-Zahlungen aus, also alle effektiven Geldein- und -ausgänge. Nicht gezahlte Rechnungen (sowohl erhaltene als auch versandte) müssen eliminiert werden. Ausnahme: regelmäßige Zahlungen innerhalb von 10 Tagen um den Stichtag 31.12. Für 2014 ist bei der Umsatzsteuer dabei zu beachten, dass der 10.1.2015 ein Samstag war. Wenn du daher erst am Montag, 12.1.15 die Umsatzsteuer überwiesen hast, geht diese Ausgabe in das Jahr 2015.
    Weiter wichtig: gezahlte Vorsteuern sind Ausgaben, die das Ergebnis im Jahr der Zahlung reduzieren, erhaltene Umsatzsteuern Einnahmen. Die Schlusszahlung im folgenden Jahr (falls die Umsatzsteuererklärung zu abweichenden Ergebnissen kommt als die Summe der Vorauszahlungen) ist dann eine Einnahme oder Ausgabe im Folgejahr. Dies hat dann auch wieder Auswirkungen auf die Einkommensteuer, denn das Ergebnis der Einnahmenüberschussrechnung ist immer einschließlich gezahlter und erhaltener Umsatzsteuern.


    Gruß nesciens

    • Offizieller Beitrag

    Hat die Software die Umsatzsteuer in der Einkommensteuererklärung schon abgezogen und ich bekomme also 1400€ zurück, oder gehen die 300€ noch davon ab?

    Das sind unterschiedliche Programmmodule, die so gesehen erst einmal gar nichts voneinander wissen.


    Wenn ich also jetzt beide Erklärungen (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) per Elster ans Finanzamt sende, sehen die unter meiner Steuernummer dann beide Bereiche?

    Ja, sofern es dieselbe Steuernummer ist. Aber auch sonst findet ein Finanzbeamter sich üblicherwiese in seinem Steuerbereich zurecht.


    Wenn die Einkommensteuersoftware vorher die Umsatzsteuer schon abzieht und das Finanzamt dann wegen der Umsatzsteuererklärung die Summe nochmal abbucht, dann würde ich zweimal die Umsatzsteuer zahlen.

    s.o.


    Oder muß ich irgenwo in einer der beiden Erklärungen noch einen Haken setzen...z.B. für nicht verrechnen oder so?

    Im Einkommensteuermodul gibt es so eine Funktion meines Wissnes nach nicht. Da kannst Du einfach, wenn Du es unbedingt möchtest, im Rahmen des Begleitschreibens einen Verrechnungsantrag mit der USt-Nachzahlung (Steuernummer, Jahr und Umfang möglichst genau benennen) stellen, den dann hoffentlich jemand liest. Bei USt-Erstattungen gibt es das im entsprechenden Modul für einen Klick im Vordruck.