Dienstwagen Park & Ride Model

  • Hallo zusammen ,
    ich hoffe mal mir kann geholfen werden...
    Ich habe einen Dienstwagen im letzten Jahr bekommen und verzweifel ein bisschen , da ich keine Anhaltspunkte im Netz finde die in meinem Fall zutreffen ....


    Vom AG habe ich wie gesagt einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen
    45000 NP -Geldwerter Vortel 450 €
    Leasing Rate bezahle ich selber
    Tankpauschale 60 €/ Monat
    Geldwerter Vorteil KM - Weg Home zur Dieststelle 44 Km - ca 620 €


    jetzt zu meinem Problem


    Da ich vorher schon mit der Bahn zur Arbeit gefahren bin und es auch weiterhin möchte benutze ich den Dienstwagen bis zum Park & ride Parkplatz
    Entfernung Home zum Park & Ride ca, 5 Km (Jobtickt vorhanden)
    Mein AG nimmt keine Teilstreckenversteuerung vor sondern die 47 km als gesamte Strecke
    Auf Rückfragen im Personalbüro werde ich darauf verwiesen ich solle die Minderkosten in der Lohnsteuerjahreserklärung geltend machen .


    Jetzt habe ich in den Lohnsteuerjahresbescheinigung vom AG ist aber nichts von Geldwerter Vorteil Diestwagen bzw KM eingetragen - auf Rückfragen in der Perso wurde mir gesagt das wäre richtig


    Jetzt zu meinen Fragen


    Wo trage ich die Differenz von den eingetragenen 47 Km (620 €) zu den 5 Km ( 65 €) also ca. 555€/pro Monat ein bzw wo ziehe ich den Betrag ab ???
    Kann ich die Leasingrate bzw die Tankpauschale als Eigenbeteiligung am Firmenwagen irgendwo eintragen ?
    Die Restlichen Km (42 Km ) kann ich doch in der Lohnsteuererklärung angeben ink. der Kosten für das Jobticket oder ist das Falsch ?


    Eine Bitte hab ich noch ...auch wenn das Deutsche Steuerrecht für einige Einfach und Plausibel ist für mich leider nicht , zerreist mich nicht gleich in der Luft für meine Anfrage


    Hat Jemand ne Idee bzw kann mir jemand einen Tipp geben


    Vielen Dank im Vorraus

  • Hallo amziel,


    einige Hinweise kann ich geben, aber zu Einzelheiten können wir hier im Forum nicht antworten, da dies verbotene Steuerberatung wäre. Lies zum diesem Thema einmal die steuerliche Hilfe im WISO Steuersparbuch, alternativ unter
    http://www.steuerlinks.de/index.html
    http://www.steuernsparen.de/
    Dort gibt es eine Menge Tipps.


    Auf Rückfragen im Personalbüro werde ich darauf verwiesen ich solle die Minderkosten in der Lohnsteuerjahreserklärung geltend machen .


    Ja, das machen einige Arbeitgeber. Ist auch so zulässig - spart dem Personalbüro Arbeit. Der Mitarbeiter zahlt dann erst einmal Steuern, die er sich dann vom FA wieder holen muss.


    Jetzt habe ich in den Lohnsteuerjahresbescheinigung vom AG ist aber nichts von Geldwerter Vorteil Diestwagen bzw KM eingetragen - auf Rückfragen in der Perso wurde mir gesagt das wäre richtig


    Auch das ist richtig, da die geldwerten Vorteile im Gesamtbrutto enthalten sind. Eine gesonderte Eintragung auf der Lohnsteuerbescheinigung ist nicht notwendig.


    Wo trage ich die Differenz von den eingetragenen 47 Km (620 €) zu den 5 Km ( 65 €) also ca. 555€/pro Monat ein bzw wo ziehe ich den Betrag ab ???


    Hier gibt es im WISO Steuersparbuch 2015 die Möglichkeit, Korrekturen einzutragen. Gehe hierzu in die Lohnsteuerbescheinigung (die du 1:1 übertragen musst). Scrolle nach unten nach Eintragung der vom Arbeitgeber bescheinigten Daten, bis du die Frage findest "Muss der Bruttoarbeitslohn der Lohnsteuerbescheinigung korrigiert werden?". Hier klickst du "ja" an - dann hast du mehrere Möglichkeiten für die Korrektur, unter anderem für die Berechnung der privaten Kfz-Nutzung abweichen von der beim Lohnsteuerabzug gewähltern Methode. Hier kannst du die Abweichungen eingeben, wenn du auf den Bleistift tickst und in der darauf sich öffnenden Maske die entsprechenden Eingaben machst.


    Kann ich die Leasingrate bzw die Tankpauschale als Eigenbeteiligung am Firmenwagen irgendwo eintragen ?


    http://www.steuernsparen.de/ti…inkosten-beim-dienstwagen
    http://www.steuernsparen.de/ti…-privat-faehrt-zahlt-auch
    Bei meinem früheren Arbeitgeber wurde die vom Arbeitnehmer übernommene Leasingrate vom Betrag des geldwerten Vorteils (1%-Regelung) abgezogen und nur der dann verbleibende Rest der Versteuerung unterworfen. Also müsste es auch hier eine Möglichkeit geben, dies in der Einkommensteuer geltend zu machen. Allerdings ist mir das Procedere hier nicht geläufig, da dies ja von meinem Arbeitgeber erledigt wurde.
    Du kannst übrigens für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte nach den allgemeinen Regelungen die Kosten als Werbungskosten ansetzen, unter Umständen gehören hier dann auch die übernommenen Kosten für das Fahrzeug. Frage hierzu einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater, falls dir die Links nicht schon eine Antwort geben.


    Gruß nesciens

    • Offizieller Beitrag

    Bei meinem früheren Arbeitgeber wurde die vom Arbeitnehmer übernommene Leasingrate vom Betrag des geldwerten Vorteils (1%-Regelung) abgezogen und nur der dann verbleibende Rest der Versteuerung unterworfen. Also müsste es auch hier eine Möglichkeit geben, dies in der Einkommensteuer geltend zu machen. Allerdings ist mir das Procedere hier nicht geläufig, da dies ja von meinem Arbeitgeber erledigt wurde.

    Und das ist eigentlich zwingend vom AG so vorzunehmen. Da hat auch unser häschen schon so einiges zu geschrieben. Also einfach mal im Forum danach suchen. Wäre also auch erst einmal mit dem AG abzuklären, ob es nicht tatsächlich auch so gemacht worden ist.