Entfernungspauschale Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte bei teilweiser Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

  • Guten Tag Zusammen, ich habe eine spezielle Frage zur Eingabe in WISO Steuer 2015.

    Ich nutze einen Dienstwagen an den Tagen, an denen ich nicht überregional unterwegs bin, zur Fahrt zu einem ICE-Bahnhof und von dort fahre ich dann mit dem Zug an meine regelmäßige Arbeitsstätte (in der Nähe eines Hauptbahnofs).

    Der Arbeitgeber berechnet in den monatlichen Entgeltabrechnungen pauschal 0,03% pro Monat und Entfernungskilometer. Bezugnehmend auf das Schreiben des Finanzministers vom 01.04.2011 AZ IV C5 – S2334/08/10010 rechne ich also den geldwerten Vorteil für Entfernung zur Arbeit in der Steuererklärung individuell ab.

    In dem Reiter „Lohnsteuerbescheinigung“ gibt es den Unterpunkt „Weitere Angaben und Korrekturen“, mit der Möglichkeit „Berechnung der privaten KfZ Nutzung abweichend …“. Darin finde ich meinen Fall aber nicht wieder. Daher habe ich den auf der LSt-Karte eingetragenen Bruttolohn händisch korrigiert um den Betrag, der vom Arbeitgeber zuviel versteuert wurde. Soweit, so gut.

    Wegen der Fahrten zur Arbeitsstelle ab ICE-Bahnhof (ich habe eine DB-Jahreskarte) mache ich die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend. Den entsprechenden Betrag kann ich ja über den Reiter „Wege zur Arbeit…“ errechnen lassen.

    Problem: Im Reiter „Erstattung von Fahrtkosten“ trägt das Programm automatisch unter „pauschal besteuerte AG-Leistungen“ denselben Betrag (also die geltend gemachte Entfernungspauschale) ein, so dass im Ergebnis unten unter „Insgesamt anzusetzen“ eine Null steht. Ich verstehe das so, dass das Programm keine Werbungskosten für die Fahrten von ICE-Bahnhof zur Arbeitsstätte geltend macht, was ja falsch wäre.

    Was mache ich nicht richtig ? Wie und wo kann ich die Angaben im Programm anpassen, so dass es korrekt ist?


    Danke und Gruß, Stefano

  • Hallo?! Ist das hier ein Support Forum von Buhl bezüglich der Wiso Steuersoftware? Oder bin ich falsch? Oder ist meine Frage nicht in Ordnung? Bietet Buhl evtl gar keinen Support dieser Art für diese Software? Oder muss ich einfach nur mehr Geduld aufbringen und noch etwas auf eine Antwort warten?


    Grüße, Stefano

    • Offizieller Beitrag

    Ist das hier ein Support Forum von Buhl bezüglich der Wiso Steuersoftware?

    Das ist ein Userforum, in dem User anderen Usern behilflich sind. Das wird bei der Anmeldung im Forum auch entsprechend vermittelt und ist zudem aus den Nutzungsbestimmungen des Forums ersichtlich. Die Frage hat Dir übrigens Billy in dem Beitrag Dienstwagen mit 1% Regelung und Tankkarte auch schon einmal erläutert.


    Oder muss ich einfach nur mehr Geduld aufbringen und noch etwas auf eine Antwort warten?

    richtig


    Oder ist meine Frage nicht in Ordnung? Bietet Buhl evtl gar keinen Support dieser Art für diese Software?

    Buhl erreicht man über ein Support-Ticket auf deren Supportseiten oder telefonisch.


    Und die Hilfsbereitschaft der User hängt auch vom eigenen Verhalten innerhalb des Forums ab und wenn sich dann mal jemand erinnert: Firmenwagen - 0,03% Regelung bei Nachweis der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, fällt es schon mal auf einen zurück. Zum anderen hast Du Dich an einThema rangehangen, dass zwar mit geldwertem Vorteil zu tun hat, aber in keiner Weise mit der von Dir geschilderten Thematik. Bitte insoweit künftig die Forenregeln beachten!

  • Hallo Stefano30,


    Geduld scheint nicht deine starke Seite zu sein ... Mehr will ich zu deinem zweiten Beitrag nicht sagen, miwe4 war deutlich genug.


    In dem Reiter „Lohnsteuerbescheinigung“ gibt es den Unterpunkt „Weitere Angaben und Korrekturen“, mit der Möglichkeit „Berechnung der privaten KfZ Nutzung abweichend …“. Darin finde ich meinen Fall aber nicht wieder. Daher habe ich den auf der LSt-Karte eingetragenen Bruttolohn händisch korrigiert um den Betrag, der vom Arbeitgeber zuviel versteuert wurde. Soweit, so gut


    Das ist nicht erlaubt - die Lohnsteuerbescheinigung ist eins zu eins zu übertragen. Das Finanzamt wird deine Korrekturen ganz einfach rückgängig machen, da die Meldung ja elektronisch vom Arbeitgeber übermittelt wurde.
    Der richtige Weg ist über die Korrekturen - wobei zumindest der erste Teil (die Korrektur der 0,03% sehr wohl hier eingetragen werden kann. Habe ich selber auch so gemacht, weil ich nur wenige Tage im Monat gefahren bin, der AG aber immer den vollen Monat berechnet hat). Und was hindert dich daran, diese Zeilen zu "missbrauchen" und im Anschreiben dem Finanzamt die Sachlage zu erklären?


    Problem: Im Reiter „Erstattung von Fahrtkosten“ trägt das Programm automatisch unter „pauschal besteuerte AG-Leistungen“ denselben Betrag (also die geltend gemachte Entfernungspauschale) ein, so dass im Ergebnis unten unter „Insgesamt anzusetzen“ eine Null steht. Ich verstehe das so, dass das Programm keine Werbungskosten für die Fahrten von ICE-Bahnhof zur Arbeitsstätte geltend macht, was ja falsch wäre.


    Diesen "Automatismus" gibt es nur, wenn in der entsprechenden Zeile der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber ein Betrag steht. Sieh einmal nach, ob du versehentlich eine Eingabe in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheingung gemacht hast (oder dein AG tatsächlich hier etwas eingetragen hat). Hier dürfte nämlich bei der 1%-Regel und auch nicht bei der 0,03%-Regel etwas stehen.


    nesciens