Mieteinnahmen aufteilen bei Zusammenveranlagung

  • Guten Morgen,
    habe Probleme mit der Einkommensteuererklärung bzgl. der Aufteilung von Mieteinnahmen.
    Wir, Eheleute, haben gemeinsam eine Eigentumswohnung gekauft die wir vermieten. Die Mieteinnahmen sollen aber alleinig meinen Ehemann angerechnet werden (Mieteinnahmen wurden überschrieben)
    Bei einer gemeinsamen Veranlagung finde ich leider immer nur die 50/50 Aufteilung.
    Vielen Dank vorab für die Hilfe
    LG
    caro

    • Offizieller Beitrag

    Die Mieteinnahmen sollen aber alleinig meinen Ehemann angerechnet werden (Mieteinnahmen wurden überschrieben).

    Wie soll man sich so eine Überschreibung vorstellen? Wenn damit andere zahlungen an Dich verrechnet werden, dann ist das eh nur ein "vereinfachter Zahlungsweg" und die Einnahmen wäre trotz "Überschreibung" Dir zuzurechnen. Wobei das m.E. alles nur bei einer getrennten Veranlagung und einer Feststellungserklärung im Rahmen von Sondereinnahmen bei der Zuordnung innerhalb der GbR zum Tragen käme. Bei Zusammenveranlagung wirtschaftet Ihr in einen Topf und es ist nach Miteigentumsanteilen aufzuteilen.

  • Zwischen mir und meinem Mann wurde ein Abtretungsvertrag geschlossen. Mein Mann zahlt die kompletten Darlehensraten für die Eigentumswohnung und bekommt auch die Mieteinnahmen.
    Den Abtretungsvertrag ist auch wichtig für die Familienversicherung. Bisher wurde die Steuererklärung immer von einem Steuerberater gemacht und beim Wiso Programm finde ich keine
    Möglichkeit die Mieteinnahmen anteilig zu verteilen.

    • Offizieller Beitrag

    beim Wiso Programm finde ich keine
    Möglichkeit die Mieteinnahmen anteilig zu verteilen.

    Feststellungserklärung im Rahmen von Sondereinnahmen bei der Zuordnung innerhalb der GbR


    Mein Mann zahlt die kompletten Darlehensraten für die Eigentumswohnung und bekommt auch die Mieteinnahmen. Den Abtretungsvertrag ist auch wichtig für die Familienversicherung.

    Das wäre für mich erst einmal kein Grund, die Einkünfte nach dem EStG abweichend von den Eigentumsverhältnissen zuzuordnen. Das ist einkommensteuerlich für mich eindeutig ein vereinfachter Zahlungsweg. Und welche Auswirkung das auf eine etwaige Familienversicherung hat, ist einkomenensteuerlich absolut irrelevant.


    Edit
    Und siehe da, die ersten Treffer auf Google bringen genau die genannte Lösung: https://www.google.de/search?q=mieteinnahmen+bei+eheleuten+zuordnen&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=bAYBVuOVM-qoygPJ_I-QBA

    Zuordnung Einkünfte aus Vermietung bei Zugewinngemeinschaft - Quelle: frag-einen-anwalt.de
    Betreff: Dispositionsrecht - Mieteinnahme und Familienversicherung - Quelle: frag-einen-steuerprofi.de

  • Bisher wurde es steuerlich so berechnet das die Mieteinnahmen komplett meinem Mann zugerechnet werden. Es besteht zwischen uns ein schriftlicher Abtretungsvertrag aus dem hervorgeht das die Mietzahlungen gegen Übernahme der Pflichten abgetreten werden. Es wurde bisher auch so vom Finanzamt akzeptiert und auch von der Familienkasse.
    Wenn wir die Aufteilung 50/50 zuordnen würden, könnte ich nicht mehr mit in der Familienversicherung mit eingebunden sein da dann mein "Einkommen" zu hoch wäre und ich müsste mich separat versichern.

  • Der 1. Fall trifft genau zu - der zweite Link bezieht sich wohl darauf wenn Eigentum nur einen Ehepartner allein gehört...
    Würde mich über Hilfe und einer Lösung meines Problems freuen.

    • Offizieller Beitrag

    Würde mich über Hilfe und einer Lösung meines Problems freuen.

    Die habe ich Dir genannt. Eine andere gibt es mit dem Programm meines Wissens nach nicht.


    Und rechtlich ist die Sache in meinen Augen auch eindeutig. Und das in den Links gesagte lässt sich 1:1 auf Euren Fall übertragen.

  • Zitat

    Die habe ich Dir genannt. Eine andere gibt es mit dem Programm meines Wissens nach nicht.


    Ok also meinst du " Feststellungserklärung im Rahmen von Sondereinnahmen bei der Zuordnung innerhalb der GbR" wo finde ich diese Zuordnung bei WISO?


    Zitat

    Und rechtlich ist die Sache in meinen Augen auch eindeutig. Und das in den Links gesagte lässt sich 1:1 auf Euren Fall übertragen.


    Wie ist das gemeint? Im ersten Link steht das es rechtlich kein Problem ist. Deswegen ja meine Frage wo im Wiso-Sparbuch die Mieteinnahmen getrennt werden können.

  • Habe gerade nochmal das komplette Programm durchgesehen und finde leider keine Aufteilung der Mieteinnahmen außer die 50:50 Regelung. Auch kann ich mit der Antwort


    Zitat

    Feststellungserklärung im Rahmen von Sondereinnahmen bei der Zuordnung innerhalb der GbR


    leider nichts anfangen:-(


    Erhoffe mir hier im Forum noch immer Hilfe - leider bin ich kein Steuerprofi und dachte das mit dem Wiso Programm die Steuererklärung auch für Laien verständlich ist.

    • Offizieller Beitrag


    Das Modul "Feststellungserklärung" findet man so:
    Nach Öffnung des Programms oben links auf "Datei" klicken
    Danach klick in der Mitte auf "Feststellungserklärung"
    Jetzt in dem kleinen geöffneten Fenster auf "Neue Datei anlegen" klicken


    Nach Deinen bisherigen Beiträgen bezweifle ich aber, dass Du das schaffst; vielleicht wäre da ein Steuerberater doch die bessere Lösung - zumindest für den Anfang.

  • Das Modul habe ich gefunden vielen Dank!


    Zitat

    Nach Deinen bisherigen Beiträgen bezweifle ich aber, dass Du das schaffst; vielleicht wäre da ein Steuerberater doch die bessere Lösung - zumindest für den Anfang.


    Man fühlt sich auch in diesem Forum auch sehr gut aufgehoben;-) Vielen Dank auch dafür!

  • Hallo caro54,


    bedenke aber, dass bei einer Verteilung der Einnahmen voll auf den Ehemann das Finanzamt zumindest die AfA auf die Hälfte reduzieren wird! (Siehe näheres in miwe4s erstem Link). Du erzielst keine Einnahmen, da die Einnahmen voll deinem Ehemann zugeschrieben werden (damit keine Einkünfteerzielungsabsicht) und damit sind deine anteiligen AfA à fonds perdu.
    Ausserdem müsstet Ihr dringend klären, ob euer privatschriftlicher Vertrag den Anforderungen des Finanzamts entsprechen, um überhaupt eine Verteilung 100:0 zu bekommen.


    Wenn der Steuerberater da bislang keine Hinweise gegeben hat und entsprechend dem Vertrag erklärt hat, habt ihr Glück gehabt. Und das Finanzamt hat wahrscheinlich nicht aufgemuckt, da bei gemeinsamer Veranlagung im Endeffekt die zu zahlende Steuer gleich blieb, unabhängig von der Verteilung (weil sie vermutlich die Problematik AfA übersehen haben). Die einzigen, die hier möglicherweise noch nachhaken könnten, wäre die Versicherung. Die könnte das privatschriftliche Konstrukt noch umwerfen ...


    Gruß nesciens