SKR03 Buchungen durchführen bis 410 €

  • Bei Sofortabschreibung bis 410,00 Euro nutze ich das Konto "4930 - Bürobedarf", zum Beispiel:


    Papierkassette für Drucker 332,00 Euro,
    Papierkassette für Drucker 232,00 Euro,
    Synology NAS Server 320,00 Euro,
    Wirelesse Dock 310,00 €
    Drucker WLAN Einbaukarte 289,00 € usw.


    Frage 1: Ist die Buchung so Richtig?
    Frage 2: Muss ich die Dinge irgendwo inventarisieren o.ä. oder reicht die o.g. Buchung aus und fertig?



  • Moin ppGerman,
    die 410 Euronen beziehen sich auf die"geringwertigen Wirtschaftsgüter ". Diese müssen selbstständig nutzbar sein. Deshalb die Frage: hast Du etwas ersetzt/ausgetauscht? Dann wären das Reparatur/Instandhaltungskosten. Wenn es " Aufrüstungen" sind, müssen sie dem jeweiligen Wirtschaftsgut zugeschrieben werden.


    Viele Gruesse
    Maulwurf

  • Ja ich habe die Dinge zum Aufrüsten eines Druckers beschafft (zwei extra Papierkassetten und WLAN Karte).
    D.h. ich müsste diese Dinge dem Drucker zuschreiben. Die Abschreibung würde sich dann nach oben hin ändern?


    Gilt dies auch für Beschaffungen unter 150 Euro? Zum Beispiel 2 Monitore für das Notebook? (netto 137 Euro pro Monitor)?

  • Bei Sofortabschreibung bis 410,00 Euro nutze ich das Konto "4930 - Bürobedarf"


    Moinsen,
    also bei Sofortabschreibung von "Kleinzeugs" nehme ich (SKR 03) 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (ist ja ein Aufwand)


    Ja ich habe die Dinge zum Aufrüsten eines Druckers beschafft (zwei extra Papierkassetten und WLAN Karte).
    D.h. ich müsste diese Dinge dem Drucker zuschreiben. Die Abschreibung würde sich dann nach oben hin ändern?


    Wäre es nur 1 Teil gewesen, hätte man noch auf Reparatur/Erhaltungsaufwand setzen können. Aber sozusagen aus einem Fiat 500 einen Ferrari basteln ist schon eine heftige "Wertsteigerung" des Wirtschaftsguts.
    Also diese Teile, bis auf den NAS-Server (der ja auch selbstständig genutzt werden kann) dem Drucker hinzurechnen.

    Gilt dies auch für Beschaffungen unter 150 Euro? Zum Beispiel 2 Monitore für das Notebook? (netto 137 Euro pro Monitor)?


    Darüber ließe sich diskutieren (lohnt aber € 270,-- nicht wirklich) Monitore ohne "eigenen Tuner" sind nicht selbstständig nutzbar und sollten dem jeweiligen Wirtschaftsgut hinzugerechnet werden. (Auch dann wenn das Notebook einen eigenen Monitor besitzt)


    Und zu Deiner Frage zu Beginn:

    Zitat von ppGerman

    Frage 2: Muss ich die Dinge irgendwo inventarisieren o.ä. oder reicht die o.g. Buchung aus und fertig?


    Nach § 6 Abs. 2 EStG
    Ist für geringwertige Wirtschaftsfüter im Wert zwischen 150 Euro und 410 Euro ein GWG-Verzeichnis anzulegen, aus dem folgende Angaben hervorgehen: Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage ins Betriebsvermögen sowie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

    Aber wenn Du ja ein eigenes "Kontoblatt" z.B. 4930 (Bürobedarf) hast brauchst Du das nicht.

  • Moin maxi_,floor,
    aber eigentlich waren wir uns doch einig, dass es sich * nicht * um GWG handelt; also keine Sofortabschreibung und auch keine vereinfachten Aufzeichnungsvorschriten?


    Maulwurf :)


    servus Maulwurf23,
    jo eh....

    Zitat

    Also diese Teile, bis auf den NAS-Server (der ja auch selbstständig genutzt werden kann) dem Drucker hinzurechnen.


    Bei einem Teil (Druckerschacht) hätte man noch von einem "Reparatur/Erhaltungsaufwand" ausgehen können.
    Aaaaber...(Fiat-Ferrari-Vergleich)
    Und von daher sind wir uns einig.


    Mein Hinweis auf Aufzeichnungsvorschriften galt auch nur der der sep. Frage von @ppGerman