Saldovortrags-Buchungen für GUV/EÜR notwendig?

  • Hallo, ich würde mich riesig über eure Hilfe zu folgender Frage freuen:


    Benötigt ein Einzelunternehmer zum Durchführen seiner GUV/EÜR die Saldovortrags-Buchungen?


    Diese werden von der Buhl-Steuersoftware zwar angeboten, aber ergebnisrelevant sind sie doch eh nicht.
    Wird das Finanzamt einen Jahresanschluss (GUV+Einkommensteuererklärung OHNE BILANZ) auch ohne die Saldovortrags-Buchungen akzeptieren?


    Vielen Dank für eure Hilfe! LG

  • Hallo zoomify,


    was machst du nun? GuV würde bedeuten, du machst einen handels-/steuerrechtlichen "Voll-"Abschluss, dann ist ein Ergebnisvortrag zwingend erforderlich (da auch die Bilanz hierzu gehört und erstellt werden muss). Oder liegst du noch unter der Grenze von 500 TEUR Umsatz und 50 TEUR Gewinn und kannst nach § 4 Abs. 3 EStG eine vereinfachte Ermittlung der Steuergrundlage mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen - dann ist ein Ergebnisvortrag zwar nicht unbedingt notwendig. Aber Saldovortragsbuchungen ergeben sich doch schon alleine für deine Bank- und ggfs. Kassenkonten! Auch die Sachanlagekonten müssen zwingend fortgeführt werden. Mittels des angebotenen Saldovortrags wird ja auch alles automatisch übernommen, macht also kaum Arbeit ("Knöpfchen drücken" bleibt).


    Gruß nesciens

  • Hey, dank dir!


    ich mache eine EÜR, in der Software heisst das halt GUV :)
    Du ahst recht: Saldovortragsbuchungen mache ich auf jeden Fall wegen den Abschreibungen des Sachanlagevermögens. Da ich jedoch ein gemischtes Privat- und Geschäftskonto habe, buche ich keine Privateinlagen und -entnahmen. Dadurch stimmen halte die Bestände der Bankkonten nicht, sodass die Vorträge hier keinen Sinn machen.


    Ist das ein Problem? Die Ermittlung der Steuerlast beeinflusst das doch nicht...

  • Da ich jedoch ein gemischtes Privat- und Geschäftskonto habe, buche ich keine Privateinlagen und -entnahmen


    Das ist aber gefährlich - hier greift die Finanzverwaltung dann ganz schnell zu und fragt nach privatem Anlass bei betrieblich verbuchten Ausgaben. Besser ist es immer, ein getrenntes Konto für betriebliche Vorgänge zu führen.
    Aber wenn schon ein gemischtes Konto, dann besser in der EÜR führen und nur die privaten Einnahmen und Ausgaben über 1800/1890 (ev. weitere wie Steuern etc.) buchen.