Hallo,
ich bin hier ganz neu und hoffe, ihr könnt mir helfen.
ich mache seit September 2014 die Verwaltung einer WEG, da der alte Verwalter verstorben ist. Leider lief da nicht alles so glatt, und es stellte sich heraus, dass seit 3 Jahren keine Rücklage abgeführt worden ist. Es wurden Neuanschaffungen gemacht, die nicht wirklich nötig waren, und einfach über die Verhältnisse gewirtschaftet.
Erst im August 2015 hatte das Konto eine solide Deckung erreicht, sodass die Rücklage für 2014 auf das entsprechende Konto überwiesen werden konnte.
Kann ich die Rücklage trotz August 2015 in die Abrechnung 2014 abrechnen und wenn ja, wie ?
Für eine Antwort und eure Hilfe vielen Dank.
Sunny15