Guten Tag zusammen!
Mein Mann ist Eigentümer eines Resthofes (Wohngebäude und 3 Nebengebäude) und ist freiberuflich als Künstler tätig.
Das Objekt wurde 2012 von ihm als Privatperson gekauft und soll jetzt mit in die Buchführung übernommen werden.
Das Wohngebäude (200qm) besteht aus
unserer Wohnung (140qm (70% des Wohngebäudes), darin ist enthalten ein Arbeitszimmer, 19qm (13,4% der Wohnung)) und
einem Altenteil (60qm (30% des Wohngebäudes)), der von mir (Ehepartnerin, ebenfalls freiberuflich als Künstlerin tätig) unentgeltlich genutzt wird.
Da ich annehme dass sich das FA nur für tatsächlich betrieblich genutzte Flächen interessiert, ergibt sich für die Nebengebäude:
Nebengebäude A: insgesamt 370qm, davon 100qm (16,2%) bereits betrieblich genutzt (der Rest soll später ausgebaut werden)
Nebengebäude B: 485qm, zu 100% betrieblich genutzt als betriebliches Lager und Garage für betriebliche Fahrzeuge
Nebengebäude C: 255qm, zu 100 % privat genutzt
Betrachtet das FA die Nebengebäude und Wohngebäude einzelnd oder die Flächen insgesamt?
Wenn die Flächen insgesamt betrachtet werden (Nebengebäude + Wohnhaus), sehe ich das dann richtig, dass wir über 50% liegen und damit notwendiges Betriebsvermögen vorliegt, d.h. auch das Wohnhaus zum Betriebsvermögen gehört?
Was zieht das alles nach sich? Ist es besser, lieber unter 50% zu bleiben, weil dann frei gewählt werden kann?
Und dann. wie gebe ich das ins Steuer:Mac ein?
Unter Einkommensteuer/Immobilien das Wohngebäude erfassen?
Die Nebengebäude jeweils einzeln als außergewöhnliches Umlaufvermögen in der EÜR?
Soweit erst einmal.
Aus eventuellen Antworten ergeben sich bestimmt noch neue Fragen .....
Lieben Gruß,
swonatis