Erfassung außergewöhnliches Umlaufvermögen

  • Guten Tag zusammen!
    Mein Mann ist Eigentümer eines Resthofes (Wohngebäude und 3 Nebengebäude) und ist freiberuflich als Künstler tätig.
    Das Objekt wurde 2012 von ihm als Privatperson gekauft und soll jetzt mit in die Buchführung übernommen werden.


    Das Wohngebäude (200qm) besteht aus
    unserer Wohnung (140qm (70% des Wohngebäudes), darin ist enthalten ein Arbeitszimmer, 19qm (13,4% der Wohnung)) und
    einem Altenteil (60qm (30% des Wohngebäudes)), der von mir (Ehepartnerin, ebenfalls freiberuflich als Künstlerin tätig) unentgeltlich genutzt wird.


    Da ich annehme dass sich das FA nur für tatsächlich betrieblich genutzte Flächen interessiert, ergibt sich für die Nebengebäude:
    Nebengebäude A: insgesamt 370qm, davon 100qm (16,2%) bereits betrieblich genutzt (der Rest soll später ausgebaut werden)
    Nebengebäude B: 485qm, zu 100% betrieblich genutzt als betriebliches Lager und Garage für betriebliche Fahrzeuge
    Nebengebäude C: 255qm, zu 100 % privat genutzt


    Betrachtet das FA die Nebengebäude und Wohngebäude einzelnd oder die Flächen insgesamt?


    Wenn die Flächen insgesamt betrachtet werden (Nebengebäude + Wohnhaus), sehe ich das dann richtig, dass wir über 50% liegen und damit notwendiges Betriebsvermögen vorliegt, d.h. auch das Wohnhaus zum Betriebsvermögen gehört?
    Was zieht das alles nach sich? Ist es besser, lieber unter 50% zu bleiben, weil dann frei gewählt werden kann?


    Und dann. wie gebe ich das ins Steuer:Mac ein?
    Unter Einkommensteuer/Immobilien das Wohngebäude erfassen?
    Die Nebengebäude jeweils einzeln als außergewöhnliches Umlaufvermögen in der EÜR?


    Soweit erst einmal.
    Aus eventuellen Antworten ergeben sich bestimmt noch neue Fragen .....
    Lieben Gruß,
    swonatis

  • Hallo swonatis,


    hier kann dir nur ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe wirklich weiter helfen.
    Aber eines geht bestimmt nicht: die Gebäude sind nicht aussergewöhnliches Umlaufvermögen, sondern, wenn in die EÜR-Berechnung mit aufgenommen werden muss oder kann, Anlagevermögen.
    Auch gibt es kein Wahlrecht für die anzusetzenden Flächen. Diese sind schließlich eindeutig (auch messbar) und bestimmen daher die Prozentsätze. Hier kann nur über die Auswahl der Räume (die dann aber auch wirklich so genutzt werden müssen) etwas "gesteuert" werden.


    Aber - wie gesagt - Genaues kann nur ein Steuerberater sagen.


    Gruß nesciens

  • Hallo & Danke für die Antwort.


    Im Hilfe-Programm zu Steuer:Mac wird erwähnt, dass (neben anderem) Grund und Boden und Gebäude zum "außergewöhnlichem Umlaufvermögen" gehört. Habe ich da etwas falsch verstanden?


    Wie erfasse ich denn Nebengebäude, die betrieblich genutzt werden?
    Unter "Einkommenssteuererklärung" finde ich im Punkt Immobilien nur die Möglichkeit Wohnimmobilien einzugeben - dort würde ich dann das Wohnhaus mit Arbeitszimmer + den an mich unentgeltlich überlassenen Altenteil erfassen.
    In der EÜR-Abteilung unterteilt sich das Betriebsvermögen in Anlagevermögen/Investitionsabzug/außergewöhnliches Umlaufvermögen. Du meinst also, die Nebengebäude die betrieblich genutzt werden sind unter Anlagevermögen als Wirtschaftsgut zu erfassen (jedes Gebäude einzelnd?)? Den Grund und Boden, auf dem diese Gebäude stehen - sind das dann Güter des außerge. Umlaufvermögens und dort zu erfassen - wieder Grund&Boden für jedes Gebäude einzelnd?


    Ist es für das FA ein Unterschied, ob etwas bereits genutzt wird oder (nur) zur Nutzung vorgesehen ist (z.B. um es zu einem späteren Zeitpunkt umzubauen) (hier bei Nebengebäude A)?

    • Offizieller Beitrag

    Was Du hier fragst geht doch eindutig über die Befugnisse eines Forums hinaus. Du solltest dringendst einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe auf suchen. Abgesehen davon würde ich ohne Kenntnis aller entscheidungserheblichen Sachverhalte keinerlei Prognose wagen wollen. Ich gehe mal davon aus, dass das FA alle Grundrisse und Wohn- /Nutzflächenberechnungen anfordern wird und ggf. die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort im Wege einer Nachschau ermittelt werden. Im Übrigen kann ich nesciens nur zustimmen.

  • Hallo miwe4,


    danke für deine Meinung.
    Warum meine Frage die "Befugnisse" eines Forums überschreitet eröffnet sich mir nicht so richtig.
    Ich habe nur gefragt, wie die Gebäude, die wir besitzen zu gewichten sind bzgl. der Freiberuflichkeit und dem Thema Betriebsvermögen, und wie ich das richtig in der Steuersoftware erfasse.
    Warum soll ich mir eine Steuersoftware kaufen, wenn ich dann doch alles nur mit einem Steuerberater klären kann/soll?

    • Offizieller Beitrag

    Warum meine Frage die "Befugnisse" eines Forums überschreitet eröffnet sich mir nicht so richtig.

    Weil da, wie auch nesciens schon gesagt hat, noch ganz andere Dinge zu beachten und hinsichtlich ihrer künftigen Folgen zu würdigen sind. Und das ist eben eine Steuerberatung, die dem Forum nicht gestattet ist. Und zudem bei dem komplexen Sachverhalt und den wenigen Infos m.E. hier auch unmöglich nur annähernd zutreffend zu beurteilen.


    In jeder Steuersoftware fällt das unter den Oberbegriff Anlagevermögen. Das hatten wir aber oben bereits gesagt.


    Von meiner Seite ist hier alles gesagt.