Kauf von Anlagevermögen

  • Hallo liebe Community,


    wahrscheinlich ist meine Frage sehr dämlich aber ich stehe auf dem Schlauch. Ich komme mit der Erfassung des Programmes nicht ganz klar.


    Wenn ich ein Anlagengut kaufe.


    Dann gehe ich bei der Erfassung wie folgt vor:


    Betriebe, Praxen und andere Unternehmen-->Gewerbebetriebe--> Einnahme und Überschuss--> Verzeichnis der Wirtschaftsgüter und lege diesen an.

    Danach nehme ich die entsprechende Abschreibung unter dem relevanten Punkt vor.


    Und der Rest wird automatisch ermittelt oder?


    Schon mal vielen Dank!

  • Hallo belzebub,


    miwe4 und maulwurf23 haben schon Recht, ohne zu wissen, welches Programm, kann man nur theoretisch das Vorgehen beschreiben. Je nach Programm ist das praktische Vorgehen unterschiedlich.


    Theoretisch:
    1) du gehst in das Anlagevermögen (manchmal auch Betriebsvermögen bezeichnet) und klickst auf "Neu"
    2) du gibst sämtliche geforderten Daten ein, also Kaufpreis, Nebenkosten etc., Art des Wirtschaftsgutes, Nutzungsdauer (in einigen Programmen wird dies anhand der Art des Wirtschaftsgutes vorgegeben), Anschaffungsdatum (Rechnungsdatum) und Datum der Inbetriebnahme (wenn noch Aufwendungen für die Ingangsetzung hinzu kommen)
    3) In einigen Programmen musst du das Konto für das Wirtschaftsgut und die Abschreibungen noch vorgeben
    4) Klicke auf "Speichern"
    Damit dürfte alles Notwendige gemacht sein. Je nachdem, wie du buchst, kannst du nun monatlich oder am Ende des Jahres im Anlagevermögen die Abschreibungen ermitteln und in die Einnahmen-Überschussrechnung übertragen. Berechnen musst du da nichts, auch nicht manuell buchen.


    Wie gesagt, dies ist theoretisch. Wenn wir das Programm kennen, können wir hier auch noch genauer auf dein Programm eingehen.


    Gruß nesciens


    Nachtrag: hat sich mit deiner Antwort überschnitten. Bist du im Modul Einkommensteuererklärung oder im Modul Einnahmen-Überschuss-Rechnung?