Krankenkassenbeiträge betriebsrelevant?

  • Moin Kinder, es ist eine einfach Frage, die sich sicher schnell beanworten lässt. Ich brauche aber die Sicherheit, dass die Renten- und Krankenkassenbeiträge (für die KSK) NICHT betriebsrelevant sind. Oder etwa doch? Oder soll ich diesen Beträge die Zuordnung "Keine" geben? 8|

    Vielen Dank für die Auskünfte!

  • Hallo markmax,


    wenn es sich um deine eigenen Beiträge handelt, hast du Recht. Wenn es sich um die AG-Anteile handelt, sind diese durchaus betriebsrelevant. Also weder ja noch nein, da deine Frage keine Hinweise auf diese nicht ganz unbedeutende Tatsache gibt.

  • ich bin freischaffend, selbstständige IT-Freelancer


    Den Freelancer als solchen gibt es im deutschen Steuerrecht nicht


    Also am besten erst das Finanzamt entscheiden lassen oder um Rat bei der IHK nachfragen.

    Zitat


    Die Künstlersozialkasse: KSK


    Ein weiterer großer Pluspunkt für Freiberufler ist die KSK.


    Diese staatliche Einrichtung ermöglicht es Künstlern, Publizisten (und neuerdings auch Webdesignern – ohne Freiberufler zu sein) kostengünstig in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und sozialen Pflegeversicherung versichert zu sein.
    Vereinfacht gesagt funktioniert dies so, dass die KSK den Arbeitgeberanteil der Versicherungen übernimmt und du quasi als normaler Arbeitnehmer bei den Kassen versichert bist. Somit musst du keine teuren privaten Versicherungen bezahlen oder dich (auch teuer) freiwillig in die gesetzliche Versicherung begeben.

  • @maxi_floor


    Das ändert doch nichts an der Tatsache, dass die Beiträge hier nicht betriebsrelevant sind, da sie in die private Steuererklärung gehören als Sonderausgaben! Nur das war hier gefragt.

  • Die Beiträge zur KSK gehören in die Einkommensteuererklärung und werden in MB als Privatentname gebucht. Es geht hierbei auch nicht um das Steuerrecht, sondern um eigene Sozialversicherungsbeiträge.