Eigenheimzulage 2002 / 2003, kann ich mich aus Altrecht in Neurecht umschreib...

  • Hallo,
    seit 1998 besitze ich einen Altbau und bei der Prüfung der Eigenheimzulagen nach "Recht alt" und "Recht neu" stelle ich fest, das ich mit dem Recht ab 2003 einen HÖHEREN Eigenheimzulagebetrag erhalten würde.
    Kann ich meine Eigenheimzulage auf das "neue Recht" irgend wie umändern lassen???

  • Hallo Herr Wannhoff,


    das geht leider nicht so einfach.
    Die einzige Möglichkeit wäre, das Objekt zu verkaufen und wieder zurück zu erwerben. Ob sich das aber dann noch lohnt, ist fraglich. Denken Sie an die Kosten für Notar, Gericht und Grunderwerbsteuer, alles gleich zwei Mal...
    MfG
    Axel Gundlach