Fahrtkosten bei behindertem Kind unter Privatfahrten oder unter Außergewöhnliche Belastungen/Fahrkosten?

  • Hallo,
    unser Sohn hat einen GdB von 80% und Merkmal "H" eingetragen. Wir waren 2014 mit ihm viel unterwegs zu Krankenhäusern usw., die pauschalen 3000km sind bei weitem überschritten. Ich hab' die entsprechenden Kilometer unter "Persönliches/Kinder/Kind/Behinderung und Hinterbliebenenbezüge/Privatfahrten" eingetragen, und dann nochmal unter "Außergewöhnliche Belastungen/Andere außergewöhnliche Belastungen/Fahrtkosten". Das Steuer-Sparbuch meckert das nicht an, die berechnete Rückzahlung erhöht sich entsprechend. Das kann aber doch nicht richtig sein, oder? Wie ist das denn eigentlich gedacht? Kann man evtl. unter "Privatfahren" die 3000km Pauschale ansetzen und unter "Außergewöhnliche Belastungen" dann die gesamte Strecke?
    Viele Grüße,
    Tom

    • Offizieller Beitrag

    Bei Merkzeichen "H" kannst Du doch eh schon alle nachgewiesenen (Aufzeichnungen) behinderungsbedingten Fahrten mit dem Kind, einschließlich Urlaubsfahrten etc., bis zu 15.000 Gesamtkilometern als außergewöhnliche Belastung abziehen. Für mehr bleibt da kein Raum, ausgenommen natürlich abziehbare Fahrten der anderen Familienmitglieder.

  • Mich hat halt gewundert, warum das Steuer-Sparbuch da 2 Möglichkeiten anbietet, Fahrtkosten anzusetzen. Aber du hast das in deinem Nebensatz schon erklärt: Es könnten - zusätzlich zu den Privatfahrten fürs Kind - auch noch weitere Fahrten für andere Familienmitglieder anfallen, stimmt. Oder gibt's noch einen anderen grundsätzlichen Unterschied zwischen den beiden Möglichkeiten?
    Danke aber schon mal für deinen Hinweis.