Verbuchung der Rückerstattung von Nebenkosten

  • Hallo zusammen,


    Nach der Erstellung der NK Abrechung 2014 hatten wir einige Rückerstattungen zu leisten.
    Diese Zahlungen habe ich auf einen von mir neu angelegtem UmlageKonto (4004) verbucht. Nun die Frage. Wie kann ich diese Zahlungen jedoch auf die jeweiligen Mietverträge verbuchen? So wie es bei NK Nachzahlungen mit EinnahmeKonto 8150 möglich ist?
    Vielen Dank für jegliche Hilfe.

  • Die Erstattung von zuviel bezahlten NK buchst Du ebenfalls auf 8150, als Art der Buchung "Einnahmerückzahlung (Erstattung)". Hier dann den richtigen Mietvertrag und den richtigen Gültigkeitszeitraum beachten.

  • Habe ich gemacht wie von Schönebeck vorgeschlagen, Rückerstattung erscheint leider nicht in Nebenkostenabrechnung
    Hat jemand eine Idee. Ist doch wohl so kein seltener Fall, dass einmal zurückgezahlt werden muss.


    Viele Grüße
    Kuddel175

  • Habe ich gemacht wie von Schönebeck vorgeschlagen, Rückerstattung erscheint leider nicht in Nebenkostenabrechnung


    Warum soll eine Rückerstattung (z. B. aus der Abrechnung 2013) in der laufenden Nebenkostenabrechnung für 2014? Hat doch hier nichts mehr zu suchen - ist doch lediglich eine Zahlungsausgleich einer Forderung aus dem Vorjahr. Gehört in die Entwicklung der Personenkonten (Anfangsbestand Kuddel 1.1.2014 100 Euro Forderung abzüglich Zahlung Kuddel + Forderung/Verbindlichkeit aus Abrechnung 2014 = Endbestand Kuddel).


    nesciens

  • Hallo,
    Also, wie von Schoenebeck beschrieben bei Art der Buchung muß man als EinnahmeRückzahlung anbeben, dann erscheinen die 8000er Konten, dann kann ich es auch auf das Konto 8150 buchen und somit dem Mietvertrag zuordnen.
    Super, vielen Dank!

  • Schönen Abend zusammen,


    zwar schon etwas älter, aber ich habe ein ganz ähnliches Problem. Eine Nebenkostenerstattung buche ich auf 8150, eine Heizkostenerstattung auf 8160. Soweit klar. Was aber, wenn sich zum Beispiel eine Erstattung von 100,- € aus einer Nachzahlung von 200 € für die NK und einer Erstattung für die HK von 300 € zusammensetzt? Ich kann zwar die Buchung aufteilen, aber negative Werte werden nicht akzeptiert. Gibt's da nen Trick?


    Vielen Dank und viele Grüße

    Stefan

  • Da hänge ich mich doch auch nochmal dran. Ich habe die Buchung (Nachzahlung NK und Erstattung HK) jetzt in zwei getrennte Buchungen aufgeteilt, aber glücklich bin ich mit der Lösung nicht. Gibt es eine Lösung, das in einer Buchung zu machen?

  • (Nachzahlung NK und Erstattung HK)

    Ich gebe in der Regel nur eine Summe für die kompletten Vorauszahlungen in Nebenkosten ein. Dann wird bei der Abrechnung zwar die Neben- und Heizkosten aufgeführt, aber auch nur eine Nachzahlung oder Erstattung erfolgen.

    Das ist einfacher als die bekannte Trennung vorzunehmen. Nur wenn das "Amt" die Miete und Nebenkosten bezahlt, muss man eine Trennung machen.

    Damit komme ich sehr gut klar, auch die Eigentümer, für die ich die Abrechnung mache.

  • Moin moin!


    Das geht alles in einer Buchung :=). Ja, und wie geht das jetzt?!


    Buchungsart: Einnahmerückzahlung (Erstattung)


    Aufteilung der Buchung in:

    300 € für Heizkostenerstattung (Ausgaberückzahlung/Gutschrift)

    200 € für Nebenkostennachzahlung (Ausgabe)


    Ganz einfach die "positiven" Werte einsetzen, den Rest erledigt das Programm.


    Das geht übrigens auch umgekehrt, also, wenn man 100 € nachzahlen muss, weil die Erstattung für HK bei 200 € liegt und die NK-Z bei 300 €.

  • ja, so hatte ich mir das Vorgestellt, aber: ich kann dann in der aufgeteilten Buchung bei Art der Buchung nur Einnahme oder Einnahmerückzahlung (Erstattung) auswählen :(

  • (Nachzahlung NK und Erstattung HK)

    Ich gebe in der Regel nur eine Summe für die kompletten Vorauszahlungen in Nebenkosten ein. Dann wird bei der Abrechnung zwar die Neben- und Heizkosten aufgeführt, aber auch nur eine Nachzahlung oder Erstattung erfolgen.

    Das ist einfacher als die bekannte Trennung vorzunehmen. Nur wenn das "Amt" die Miete und Nebenkosten bezahlt, muss man eine Trennung machen.

    Damit komme ich sehr gut klar, auch die Eigentümer, für die ich die Abrechnung mache.

    Das geht bei mir leider nicht, da der Mieter die Trennung a) in seinem Mietvertrag stehen hat (Geld kommt nicht vom Amt) und das deswegen auf der NK-Abrechung einzeln ausgewiesen haben möchte und b) der Mieter angefangen hat, NK- und HK-Kürzungen (unterschiedliche Höhen) vorzunehmen, aus Gründen, die mir noch nicht klar sind... seufz...

  • b) der Mieter angefangen hat, NK- und HK-Kürzungen (unterschiedliche Höhen) vorzunehmen, aus Gründen, die mir noch nicht klar sind... seufz...

    Das geht gar nicht. Gehe davon aus, dass alles korrekt abgerechnet wird, diese dem Mietvertrag entspricht, dann kann man nicht kürzen. Da würde ich, wenn es ungerechtfertigt ist, einen Riegel vor setzen. Denke, dass dürfte kein großes Problem sein.


    Mit der Trennung NK und HK würde ich generell im MV als eine Position nehmen, bei mir habe ich es gemacht. Und die Aufstellung bei unserer Abrechnung mit dem HV ist doch selbsterklärend.

  • Hallo errjot,


    es ist egal, ob "das vom Mieter nicht geht", dass dieser NK- oder HK-Vorauszahlungen nach Gutsherrenart bezahlt. Es ist erst einmal wichtig, dass das abgebildet werden kann. Und dazu ist der MV bindet und das, was der Mieter zahlt.


    Und Mieter bekommt man nicht mal eben aus der Wohnung. Das ist ein zäher Prozess. Schon öfter durchgeführt und für niemanden erfreulich. Außerdem kann man erst handeln, wenn der Mieter mit 2 NKM im Rückstand ist. Oder die Kaution nicht gezahlt hat, dann ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Wie gesagt, das ist etwas langwieriges.

    Mit Räumungsklage bei einem Mieter hat das im letzten Jahr von Februar 2019 bis Ende September 2019 gedauert. Und der hat noch im Bett gelegen, als der Gerichtsvollzieher ziemlich deutlich an die Tür geklopft hat und die letztendlich die Öffnung der Tür angeordnet hat.
    Unnötig zu erwähnen, dass der Vermieter seit Dez 2018 keine Miete oder Vorauszahlungen erhalten hat. Und auch im Nachhinein nicht.

  • Hallo pum,


    dann wähle "Ausgaberückzahlung (Gutschrift)" als Art der Buchung. Dann stehen dir Ausgabe und Ausgaberückzahlung (Gutschrift) zur Verfügung.

    das funktioniert ebenfalls nicht, ich kann die Konten 8120 (HK-Erstattung) und 8150 (NK-Nachzahlung) nicht auswählen

  • ja, da müssen wir jetzt durch. MV ist von 2013 (von der alten Verwaltung). Wir würden das aber trotzdem irgendwie mit irgendeinem Vergleich hinbekommen.

  • Ich erstelle die NK Abrechnung ausserhalb Wisos.

    Wie erstelle ich offene Posten für Guthaben und Nachforderung, so dass sie auch in der Auswertung Abgleich der Mietforderungen auftauchen ? Unten findet sich immerhin der Text es bestehen keine sonstigen Forderungen.

    Also muss man doch irgendwie dort Forderungen/Verbindlichkeiten "unterbringen" können ?

    Im Personenkontenauszug taucht der Posten auf ?!

    Das ist auch wichtig, da die Guthaben vom Mieter mit den Forderungen verrechnet werden und es im Abgleich Mietfoderungen jetzt aussieht als wären x € offen - sind es aber nicht :(