Gutschrift für zurückgegebene Ware

  • Hallo,
    zwei Fragen:
    1.Wir haben ein Kleingewerbe nach §19 UStG. In diesem Jahr habe ich Waren gekauft, die ich nicht vollständig verarbeitet habe. Die überschüssige Ware habe ich zurückgegeben und und dafür den Warenwert bar ersetzt bekommen. Verbuche ich diesen Betrag als Bareinnahme in die Kasse mit dem Vermerk Gutschrift oder was muss ich tun.


    2. Ich kaufe Waren zum Bruttopreis ein. Bei der Verbuchung der Ausgaben wird ein Steuerschlüssel gefragt. Ist es richtig hier den Steuerschlüssel für die in der Rechnung genannte MwSt einzutragen?

  • Moin dingema,
    die Gutschrift für die Retoure buchst Du als Einnahme in der Kasse. Als Gegenkonto verwendest Du das Konto, auf dem ursprünglich der Kauf erfasst wurde (also Wareneingang).
    Da Du der Kleinunternehmer-Regelung unterliegt, kannst/darfst Du weder die USt in Deinen Rechnungen ausweisen, noch darfst Du beim Einkauf die Vorsteuer in Abzug bringen; die Buchung erfolgt also ohne Steuer, der Bruttobetrag ist Dein Aufwand.


    Viele Gruesse
    Maulwurf