Steuerfreie Reisekostenerstattung

  • Hallo,


    ich arbeite mit Unternehmersuite und möchte meinem Arbeitnehmer die Reisekosten für berufliche Fahrten mit dessen privatem PKW steuerfrei erstatten. Leider finde ich bei den Lohnarten keinen derartigen Eintrag, lediglich den Eintrag Lohn-Nr. 340 - steuerfrei Verpflegung. Wie kann ich meinem Mitarbeiter die gefahrenen Fahrten für unser Unternehmen steuerfrei erstatten, so dass diese auf der Lohnabrechnung richtig ausgewiesen werden (nämlich steuerfrei)?


    Gruß
    Gisela

  • Moin Gisela,


    Du könntest die Lohnart kopieren; die Parameter in den Stammdaten (100% SV-und steuerfrei) sind ja identisch. Dort unter Statistik (glaube ich, bin nicht im Programm) aendern von "steuerfreie Verpflegung" in die entsprechende Kategorie, damit der Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt.


    Viele Gruesse
    Maulwurf

  • ... vielen Dank. Kopieren hat so weit geklappt. Nur mit der Statistik bin ich mir nicht so sicher, damit das richtig in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt wird: Es gibt "Zuschuss Fahrtkosten" und "Zuschuss Fahrtkosten pauschal", wobei beide jedoch bei den normalen Lohnarten mit Steuer abgerechnet werden. Würde also "Zuschuss Fahrtkosten" verwenden und hoffen, dass mein Mitarbeiter dann nicht bei seiner Einkommensteuer aufgrund dieser Angaben Steuer hierfür nachzahlen muss?


    Gruß

  • Ja genau, "pauschal" würde ja die Pauschal -Versteuerung bedeuten. Aber das Kennzeichen "Statistik" hat doch keinen Einfluss auf die Besteuererung, die wird doch durch die anderen Parameter in den Stammdaten beeinflusst?

  • @G.L.1969: bitte denke beim Einrichten einer Lohnart auch daran, dass diese gesondert ausgewertet werden kann und auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 19 eingetragen wird. Dies musst du als Arbeitgeber nämlich tun, wenn du steuerfrei Fahrtkosten erstattest.

  • Moin,
    sicherlich muss die Erstattung in der LSt-Bescheinigung aufgeführt werden, darauf hatte ich ja auch hingewiesen.
    Allerdings scheint mir die Zeile 19 (steuerpflichtige Entschädigungen..) nicht so passend zu sein :) Dann doch eher in einer der folgenden...


    Gruss
    Maulwurf
    .

  • Hallo nochmal,


    ich habe leider erst jetzt bemerkt (anhand der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung), dass das Kopieren des Eintrags (siehe oben) zu "Eintrag Lohn-Nr. 331 - steuerfreier Fahrtkostenersatz" nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat. Denn auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird jetzt diese Lohnart unter Postition 17 - "steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte" ausgewiesen und daher auch beim Übertrag der Lohnsteuerbescheinigung in die Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers bei Werbungskosten - "Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale) als "steuerfreier Fahrtkostenersatz" in Abzug gebracht. Da mein Arbeitnehmer keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hat, steht hier nun ein Minus in der Einkommensteuererklärung mit einer Warnung des Steuerprogramms! Dies ist ja so nicht richtig. Denn meinem Arbeitnehmer sind ja Kosten für betriebliche Fahrten mit dem privaten PKW entstanden, welche wir ihm wieder steuer- und SV-frei vergüten wollten (sollte eigentlich in Position 20 der Lohnsteuerbescheinigung drin stehen, tut es aber leider nicht). Denn mein Arbeitnehmer gibt die Kosten für betriebliche Fahrten mit dem privaten PKW unter "Reisekosten" in seiner Steuererklärung ein und hier sollte dann eigentlich der Abzug der von uns erstatteten Kosten stattfinden.


    Wo liegt jetzt noch der Fehler?


    Hier die von mir erstellte Lohnart für den steuerfreien Fahrtkostenersatz:



    ... und so sieht die Lohnabrechnung aus:



    Liegt der Fehler evtl. bei "weitere Kennzeichen" - FiBu - Buchungssatz erzeugen: 4663 Reisekosten Arbeitnehmer Fahrtkosten, muss dieses Feld ohne Haken sein, so dass kein Buchungssatz erzeugt wird?


    Zudem ist mir noch aufgefallen, dass bei der Lohnart 340 "steuerfreie Verpflegung", welche vom Programm bereits vorgegeben ist und am ehesten der Erstattung der Reisekosten entspricht, nur steuerfrei, aber NICHT SV-frei ist. Ist das so richtig? Ich war der Meinung, dass von uns erstatteter Verpflegungsmehraufwand steuer- und SV-frei sei. Dies wäre aber hier bei der im Programm bereits hinterlegten Lohnart 340 nicht der Fall.


    Ich hoffe, ich nerve nicht zu sehr ;)


    Gruß

    Gisela

  • Moin,


    steuerfreie Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit einer Auswärtstätigkeit können, müssen aber nicht bescheinigt werden- wenn, dann nicht in der Zeile 20, sondern in den freien, nicht amtlichen Feldern. Gibt es in der "Statistik" so eine Auswahl?


    Das Buchungskonto ist schon richtig- sonst würde Dir diese Buchung beim Erstellen der gesamten Lohnbuchungen ja fehlen... =O


    Wie ist denn die LA 340 geschlüsselt - unter SV-frei muss dann 100 % eingetragen sein :search:


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Bei LA 340 ist nur steuerfreier Satz 100 % hinterlegt, bei SV-frei ist kein Eintrag. Somit würden ja auf den Betrag SV-Beträge anfallen. Was mich aber wundert, dass diese bereits vom Programm vorinstallierte Lohnart falsch hinterlegt ist. Denn Reisekosten sind ja definitiv steuer- und SV-frei oder liege ich da falsch?


    Ich werde es dann künftig ohne Ausweis auf der Gehaltsabrechnung machen. Ist dann am einfachsten für mich. Dann muss ich dem Mitarbeiter diesen Betrag aber separat überweisen und kann es nicht mit dem normalen Gehalt überweisen oder gibt es eine Möglichkeit, dies zwar auf die Abrechnung des Mitarbeiters zu bekommen mit den entsprechenden FiBu-Konten, ohne dass dieser Betrag jedoch bei der Lohnsteuerbescheinigung auftaucht?


    Gruß

    Gisela

  • Moin,

    Denn Reisekosten sind ja definitiv steuer- und SV-frei oder liege ich da falsch?

    Wenn innerhalb der 28/14 € und 3 Monatsgrenze bei der Verpflegung- definitiv :) Warum das falsch vorgegeben ist...tja.. :blackeye:


    Zur Bescheinigung: gibt es unter der "Statistk" sowas wie "keine Zuordnung " ?